Dieser Frau wurde der Nutzungsvertrag für die Notunterkunft widerrufen!

Autor: Jens | ZDDK | MIMIKAMA

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Stimmt es, dass nach 30 Jahren Oma Irmgard mit 87 Jahren aus ihrer Unterkunft raus geworfen wird?

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Die Stadt Frechen widerruft einer Rentnerin das Nutzungsrecht für die Notunterkunft.

Dieser Artikel wurde, mit der Bitte um Überprüfung, an uns herangetragen.

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Quelle: Bild.de

Darin berichtet die Bild über eine Frau aus Frechen, der die Stadt nach über 30 Jahren die „Einweisung in die Notunterkunft“ widerrufen hat. Die Gemeinde will auf dem Grundstück für Bedürftige und Flüchtlinge neu bauen.

Etwas mehr erfahren wir aus dem Kölner Stadtanzeiger, demnach haben drei ihrer Söhne beim Bau der Notunterkünfte geholfen, nach der Fertigstellung durfte die damals achtköpfige Familie dort einziehen und die vier Schlafzimmer, die Küche, das Wohnzimmer und die zwei Bäder bewohnen. Nach dem Tod des Mannes wohnt sie jetzt mit ihrem Sohn alleine dort.

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Quelle: Kölner Stadtanzeiger

Da wohnen noch mehr

Auf dem Grundstück mit den Notunterkünften wohnen noch sieben Menschen, der Stadtrat hat in einer Sondersitzung am 8. März 2016 beschlossen dort durch Abriss und Neubau Wohnraum für rund 500 Flüchtlinge zu schaffen.

Die sieben heutigen Bewohner müssen dafür umgesiedelt werden.

Ja, der Sachverhalt stimmt genau so, wie er beschrieben wird, der Frau wurde der Nutzungsvertrag für die Notunterkunft widerrufen.

Nachfolgende Information stammt aus einer anderen Anfrage zu diesem Thema, die Stadt Frechen möchte sich hierzu nicht äußern (wir haben es versucht):

Es ist alles soweit rechtens, es gibt KEINEN „Mietvertrag“ mit der Stadt, sondern NUR ein „Nutzungsrecht“, solange die Notsituation besteht.

Sollten die Notunterkünfte anderweitig benötigt oder abgerissen werden, kann der „Nutzungsvertrag“ jederzeit widerrufen werden. Die Nutzer haben KEINEN generellen Anspruch auf Wohnrecht dort, auch wenn sie schon seit Jahrzehnten dort wohnen.

Es soll Ersatz geben

Die Stadt will der Frau aber auch durchaus eine andere Wohnung anbieten, sie also nicht einfach so auf die Straße setzen, allerdings ist das Schreiben etwas verwirrend formuliert, fehlt doch ein wichtiger Teil um den Zeitrahmen bis zum Wohnungsangebot seitens der Stadt abschätzen zu können.

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Ich werde Ihnen in den nächsten eine Wohnung anbieten.

Gut, und bis wann?

Alles rechtens

Man mag drüber streiten, ob das eine gute Aktion von der Stadt Frechen ist, aber rechtens ist es und wenn sie der Frau wieder eine bezahlbare Wohnung, eventuell sogar auf demselben Gelände, beschaffen können, ist es zwar unbequem, aber durchaus machbar.

Recherche und Artikel: Mike S., Jens H., mimikama.org

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