Anzeige gegen den Feuerwehrmann, aber nicht gegen die Gaffer?

Autor: Ralf Nowotny

Eine Unfallstelle auf der Autobahn. Gaffer. Ein Feuerwehrmann, der die Gaffer mit Wasser bespritzt.

Das ist in Stichworten das Ereignis, welches derzeit für Lob, aber auch für Kritik sorgt. Muss der Feuerwehrmann mit einer Strafe rechnen? Folgendes Meme verbreitet sich derzeit auf Facebook:
MIMIKAMA
Der Wortlaut:

3 Menschen sterben bei einem Unfall auf der Autobahn. Gaffer filmen beim Vorbeifahren die Toten durch die Autofenster.
Einem Feuerwehrmann geht das zu weit, er spritzt die Autos der Gaffer mit einem Feuerwehrschlauch ab, damit diese nicht mehr filmen können.
Der Feuerwehrmann muss nun mit einem Ermittlungsverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr rechnen. Die Gaffer kamen ungestraft davon.

Das ist Deutschland!

Sowie auch:
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Muss der Feuerwehrmann tatsächlich mit einer Anzeige rechnen?

Grundlage des Memes ist ein Artikel des Focus, dort steht tatsächlich:

„Heilmann droht ein Ermittlungsverfahren, wie die „Welt“ berichtet. Auch wenn keine Anzeige vorliegt, muss die Staatsanwaltschaft bei einem solchen Vergehen ein Verfahren einleiten.“

Der Artikel ist vom 13.11.2017, 7:19 Uhr. Zu jenem Zeitpunkt stand allerdings noch gar nicht fest, ob die Staatsanwaltschaft ein Verfahren einleiten wird.

 

Und wie ist der aktuelle Stand?

Leider vergaß Focus, den Artikel zu aktualisieren, seit dem Mittag des 13.11.2017 liegt nämlich die Aussage der Staatsanwaltschaft vor, wie unter anderem die FAZ und Nordbayern berichten. Die Aussage der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg lautet:

„Auf den vorliegenden Bildern und Filmen ist ersichtlich, dass die „Gaffer“ in der sehr langsam fahrenden Fahrzeugkolonne mit dem Schlauch mit geringem Spritzdruck besprüht worden sind, wobei vor allem die geschlossenen Fenster der Beifahrerseite getroffen wurden. Anschließend sind die jeweiligen Fahrzeugführer von der Polizei angehalten und zur Anzeige gebracht worden. Ein versuchter oder vollendeter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch einen ähnlichen gefährlichen Eingriff im Sinne von § 315 b StGB kann hierdurch nicht festgestellt werden.“

Fazit

Die Staatsanwaltschaftleitet wird kein Ermittlungsverfahren gegen den Feuerwehrmann einleiten. Ebenso ist es unwahr, dass die Gaffer ungestraft davonkommen: Die Polizei hielt sie einzeln an und brachten sie zur Anzeige.
Insofern sind die Aussagen des Bildes bezüglich des Vorfalls nach aktuellen Gesichtspunkten nicht richtig.

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