Warnung vor einem falschen Vollstreckungsbescheid!

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Autor: Tom Wannenmacher

Achtung bei Erhalt eines Schreibens des „Power Forderungsservice“

Die Verbraucherzentrale Berlin e.V. warnt vor dem „Power Forderungsservice“. Dieser verschickt vermeintliche Vollstreckungsbescheide an Verbraucher und fordert sie auf, einen Betrag, meist in Höhe von 406,83 Euro, zu überweisen. Ansonsten würde es zu einer Vorpfändung kommen. Dieser Betrag wird dann in einem zweiten Schreiben aus angeblicher Kulanz auf 249,46 Euro reduziert.

In dem Schreiben ist weder der Forderungsgrund, noch der Auftraggeber, also der Gläubiger, angegeben. Der Betrag soll an die Power Company auf ein Konto in Belgien überwiesen werden. Auffallend ist, dass das Schreiben sehr viele und grobe Rechtschreibfehler aufweist.

Als Geschäftssitz gibt die Power Forderungsservice AG die Gontardstraße 11 am Alexanderplatz in 10178 Berlin an. An dieser Adresse lassen sich unter anderem sogenannte virtuelle Büroräume mieten.

Was können Verbraucher tun?

Ohne einen gerichtlichen Titel können keine Zwangsvollstreckungen vorgenommen werden! Eine Zwangsvollstreckung kann nur von einem Gerichtsvollzieher, dem Prozess- oder dem Vollstreckungsgericht durchgeführt werden – nie von einem privaten Unternehmen.

Die Verbraucherzentrale rät dringend davon ab, auf das Schreiben zu reagieren und der Zahlungsaufforderung nachzukommen. Stattdessen sollten Betroffene bei der Polizei Strafanzeige gegen das Unternehmen wegen versuchten Betrugs erstatten.

Quelle: Verbraucherzentrale Berlin

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