Faktencheck: „Kinderbraut starb in der Hochzeitsnacht an inneren Verletzungen“

Autor: Ralf Nowotny

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Gemäß eines aktuell geteilten Artikels soll ein 8-jähriges Mädchen, die verheiratet worden war, noch in der Hochzeitsnacht an inneren Verletzungen verstorben sein.

In einem Artikel wird berichtet, dass die Kinderbraut aus Kuwait namens Rawan an inneren Blutungen verstarb, nachdem ihr über 40-jähriger Ehemann mit ihr die Ehe vollzogen hat.

MIMIKAMA
Screenshot: mimikama.org

Das Bild

Der obige Screenshot ist auch gleichzeitig das einzige Bild im Artikel, so dass der Eindruck entsteht, dass dies die verstorbene Kinderbraut mit dem Ehemann zeigt. Dies stimmt allerdings nicht: Es zeigt ein Bild von National Geographic, man sieht den 25-jährigen Majed, der die 6-jährige Tahani heiratete, das Paar lebe im Jemen. Im Artikel setzt sich „National Geographic“ kritisch mit den Ursachen und Folgen von Kinderehen auseinander.

Unklar, ob das Mädchen gestorben ist.

Der obige Artikel beruft sich als Quelle auf einen Artikel des „Guardian„, der bereits von 2013 stammt. Insofern handelt es sich nicht um eine aktuelle Nachricht.

Die Nachrichtenseite „Gulf News“ berichtete allerdings kurz nach den Meldungen über den Tod des Mädchens, das jemenitische Strafverfolgungsbehörden den Berichten nachgegangen seien.
Mosleh Al Azzani, der Direktor der Kriminalpolizei im Bezirk Harradh sagte aus, er habe persönlich den Vater des Mädchens angerufen, er solle zur Befragung diesbezüglich auf dem Revier erscheinen. Der Vater tauchte nicht nur auf, sondern brachte auch seine quicklebendige Tochter mit.

„Der Mann ist vor 20 Tagen nach Haradh gezogen. Er ist der Vater von Rawan, einer weiteren verheirateten Tochter und einem Sohn. Ich bin bereit, sie erneut anzurufen, wenn ein Journalist dieses Problem untersuchen möchte.“

sagte er und fügte hinzu, dass er vom örtlichen Krankenhaus keine Informationen über den Tod des Mädchens erhalten habe.

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Der Journalist Aziz Saleh wandte sich ebenfalls an die Behörden, die allerdings der Nachricht ebenfalls widersprachen. So sagt er, die Behörden meinten, dass das Mädchen weder verheiratet wurde, noch dass sie gestorben sei.

Ahmad Al Qurishi, Leiter des lokalen Kinderschutzbundes SEYAJ, sagte „Gulf News“ gegenüber, dass er sich mit dem Leiter der Kriminalpolizei, dem Staatsanwalt von Hajja und dem Sicherheitschef der Provinz in Verbindung gesetzt habe, doch niemand konnte die Geschichte bestätigen.
Er habe daraufhin einige Mitglieder seiner Organisation in die Gegend geschickt, um sich dort bei den Einwohnern umzuhören, doch auch die Mitarbeiter des Kinderschutzbundes konnten keine Belege für die Echtheit der Geschichte finden.

Mohhamd Radman, der Journalist, welcher die Geschichte über das Mädchen erstmals veröffentlichte, besteht jedoch darauf, dass die Geschichte wahr sei und auf Berichte der Nachbarn des Mädchens basiere, allerdings von den Beamten vertuscht werde.

Zwei Bewohner von Meedi, die von Reuters kontaktiert wurden, bestätigten ebenfalls den Vorfall und sagten, versucht wurde, den Vorfall zu vertuschen, nachdem er publik wurde, lokale Journalisten seien gewarnt worden, die Geschichte zu verbreiten.

Fazit

Da es widersprüchliche Aussagen gibt, ist unklar, ob das Mädchen nun tatsächlich in der Hochzeitsnacht verstarb oder lebendig ist.

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Stichwort: Kinderehen

Im Koran gibt es ziemlich eindeutige Aussagen, was die Ehe mit Kindern angeht:
Ein Kind muss die Geschlechtsreife erreicht und die Vernünftigkeit haben, um eine Ehe einzugehen.
In den meisten islamischen Staaten gilt ein Mindestalter von 16 Jahren für Mädchen und 18 Jahren für Jungen, um eine Ehe eingehen zu können. Trotzdem wird tatsächlich auch in einigen Staaten die biologische Reife als heiratsfähiger Zeitpunkt herangezogen.

Wie auch das obige Foto von „National Geographic“ zeigt, werden also dort auch Ehen mit Mädchen weit unter dem Mindestalter von 16 Jahren geschlossen.

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