Faktencheck: Wer gilt als Corona-Todesfall?

Autor: Kathrin Helmreich

Faktencheck: Wie werden Corona-Todesfälle gezielt?
Faktencheck: Wie werden Corona-Todesfälle gezielt?

Wurde bei einem Verstorbenen eine Corona-Infektion nachgewiesen, gilt er als Corona-Todesfall, auch wenn er womöglich an einer anderen Ursache gestorben ist.

So werden Corona-Todesfälle gezählt:

Menschen, die mit einer COVID-19-Erkrankung in Verbindung stehen, gelten als Corona-Todesfall.
Egal ob sie AN COVID-19 oder MIT der Krankheit gestorben sind.

Immer wieder erreichen uns Anfragen zum Thema wie man eigentlich Corona-Todesfälle zählt und wer überhaupt als Corona-Fall gilt. So zum Beispiel folgende Nachricht:

Screenshot mimikama.org
Screenshot mimikama.org

… Wie kommt man dann zu dem Schluss, daß die Person jetzt an dem Virus selbst oder den Folgen gestorben ist. Anhand einer Obduktion oder wie? Jetzt hat sie meinetwegen eine Lungenentzündung bekommen. Wobei viele ältere Menschen ja nunmal oft auch ohne Coronavirus an einer Lungenentzündung sterben. Aber wie kommt man darauf, daß der Virus die Todesursache ist? Ist es jetzt generell so das alle Menschen die sterben und bei denen der Virus nachgewiesen wird auch folglich daran gestorben sein müssen? …

Der Faktencheck

Sehen wir uns zunächst die Lage in Deutschland an. Laut dem Robert-Koch-Institut (RKI) „gilt jemand als Corona-Todesfall, bei dem eine Corona-Infektion nachgewiesen wurde.“ Das heißt, alle Menschen, die mit einer COVID-19-Erkrankung in Verbindung stehen, gelten als Corona-Todesfall.

Dem BR24-Faktenfuchs zufolge zählen dazu Menschen, die direkt an der Erkrankung gestorben sind („gestorben an“) und Patienten mit Grundkrankheiten, die mit COVID-19 infiziert waren und bei denen sich nicht klar nachweisen lässt, was letzten Endes die Todesursache war („gestorben mit“).

Eine Trennung sei laut bayerischem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), nicht fachlich zuverlässig durchführbar. Verstorbene, die in Verdacht stehen, an COVID-19 gestorben zu sein, können post mortem auf das Virus untersucht werden. Das sollte laut RKI jedoch vermieden werden, da auch tote Infizierte noch als ansteckend betrachtet werden.

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Der LGL zufolge sei so eine zweifelsfreie Kausalität schwer herstellbar. Wie viele Fälle als kausal angesehen werden können, könne letztlich erst eine epidemiologische Nachbetrachtung ergeben. Es sei jedoch auch denkbar, dass Menschen an oder mit Corona sterben, die nie getestet werden. Das RKI geht davon aus, dass die Todesfälle unterschätzt werden – also mehr Menschen an COVID-19 sterben, als offiziell gemeldet werden.

Fazit:

Es zählen sowohl Menschen die AN, aber auch MIT Coronavirus gestorben sind, als Corona-Todesfall. Also unabhängig davon, ob er direkt an COVID-19 starb oder durch mehrere Erkrankungen der ausschlaggebende Faktor unklar ist.

Ob ein Mensch tatsächlich durch eine Vorerkrankung oder aufgrund von COVID-19 gestorben ist, klärt hingegen nur eine innere Leichenschau. Autopsien sollten bei Corona-Verdachtsfälle laut dem RKI aufgrund der Ansteckungsgefahr aber vermieden werden.

Passend zum Thema: YouTube: Werbegeld für Videos über falsche Coronavirus-„Heilmittel“

Artikelbild: sfam_photo / Shutterstock
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