Polizei warnt vor Fake-Onlineshops – Rentner um 8.500,- Euro betrogen

Autor: Janine Moorees

Bad Hersfeld – Glück hatte ein 73-jähriger Rentner aus dem Ostteil des Landkreises Hersfeld-Rotenburg. Er war bei Internetrecherchen auf einen angeblichen Internetshop für Wertmetalle gestoßen und hatte am vergangenen Freitag (18.08.) über 8.500,- Euro auf ein Konto bei einem Geldinstitut in Deutschland überwiesen.

Damit wollte er einen 250 Gramm schweren Goldbarren kaufen. Am gestrigen Montag rief dann ein Mitarbeiter seiner Hausbank an und teilte ihm mit, dass es mit der Überweisung Schwierigkeiten geben würde und er bitte die Polizei aufsuchen solle.
Das tat der Rentner auch und setzte sich mit dem Betrugskommissariat der Hersfelder Kripo in Verbindung. Erste Ermittlungen der Kripo ergaben, dass der Rentner Opfer eines sog. Fake-Internetshops geworden war. Das begünstigte Konto war bereits gesperrt. Somit kann die Überweisung höchstwahrscheinlich wieder rückgebucht werden.
Online-Shops bieten neben einer großen Produktpalette auch bequeme Bestellmöglichkeiten für jedermann. Doch hinter dem Online-Händler können sich auch Betrüger verbergen, die mit so genannten Fake-Shops (gefälschte Online-Shops) Online-Einkäufer abzocken wollen.

DIE POLIZEI WARNT VOR FAKESHOPS

Fake-Shops, also gefälschte Internet-Verkaufsplattformen, sind auf den ersten Blick schwer zu erkennen. Sie sind teilweise Kopien real existierender Websites, wirken daher seriös und lassen beim Käufer selten Zweifel an ihrer Echtheit aufkommen.
Das ist das Ziel der Betrüger: Mit aus dem Internet kopierten Produktbildern und Informationen, professionell aufgemachten AGBs (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) und einem gefälschten Impressum wollen diese das Vertrauen der Online-Shopper gewinnen und sie so zum Kauf animieren. Ein weiteres Lockmittel ist der scheinbar besonders günstige Preis des gesuchten Produkts.
Hat ein Kunde angebissen und Ware bestellt, sind die Betrüger am Zug. Sie verschicken entweder minderwertige Ware zu einem überhöhten Preis oder liefern nach einer Vorauszahlung das Produkt gar nicht. Denn sie haben es einzig auf das Geld der Opfer abgesehen – die im Internet angebotene Produktpalette existiert nicht. Oft täuschen Sie sogar Lieferschwierigkeiten vor, um Betroffene daran zu hindern, bereits getätigte Überweisungen rückgängig machen zu können.
Da die Täter meist aus dem Ausland agieren, ist das Löschen solcher Fake-Shops oft umständlich und langwierig. Die Betrüger können daher über viele Wochen hinweg, ahnungslose Online-Einkäufer um ihr Geld bringen. Deswegen sollte jeder bei einer Einkauftour im Netz folgende Tipps der Polizei befolgen.

TIPPS DER POLIZEI GEGEN BETRUG BEIM ONLINE-KAUF

  • Keine Spontankäufe:
    Bevor Sie ein Produkt in den Warenkorb eines Online-Shops legen, sollten Sie den Preis des Produkts bei anderen Anbietern wie dem Händler vor Ort vergleichen. Denn Betrüger locken ihre Opfer mit unwahrscheinlich niedrigen Preisen.
  • Informieren Sie sich:
    Geben Sie den Namen des Online-Shops in eine Suchmaschine ein, dadurch können Sie negative Erfahrungen anderer Kunden herausfinden und müssen sich nicht auf die Versprechungen der Shop-Betreiber verlassen. In vielen Selbsthilfeforen erfahren Sie ebenfalls, ob Ihr gewählter Online-Händler unseriöse Geschäftspraktiken anwendet.
  • Verbraucherzentrale hilft:
    In der Regel führt auch ein Anruf bei einer Verbraucherzentrale zur gewünschten Information über einen Online-Händler.
  • Wählen Sie sichere Zahlungswege:
    Der Kauf auf Rechnung kann vor Betrug durch Fake-Shops schützen. Getätigte Überweisungen können aber nur kurzfristig rückgängig gemacht werden, wenden Sie sich daher so schnell wie möglich an Ihre Bank. Beim Lastschriftenverfahren können vorgenommene Abbuchungen noch nach einigen Tagen storniert werden. Nutzen Sie beim Onlinekauf keine Zahlungsdienste wie Western Union, paysafe oder Ukash.
  • Kein Einkauf bei Zweifel:
    Wenn Sie sich unsicher sind, kaufen Sie am besten gar nicht im gewählten Shop. Sie sollten das gewünschte Produkt nur beim Händler Ihres Vertrauens erwerben.

WAS TUN, WENN MAN OPFER GEWORDEN IST
Sollten Sie bereits Geld für Ihren Kauf überwiesen haben, informieren Sie sich umgehend bei Ihrer Bank, ob Sie die Zahlung rückgängig machen können. Dies ist innerhalb eines bestimmten Zeitraums in der Regel noch möglich. Bei anderen Zahlungsarten (bspw. Bargeldtransfer) kontaktieren Sie sofort den Dienstleister und lassen ihn die Transaktion stoppen.
Sichern Sie alle Beweise für Ihren Online-Kauf: Ob Kaufvertrag, Bestellbestätigung oder E-Mails, bewahren Sie alle Belege für Ihren Kauf auf. Drucken Sie diese aus.
Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei: Mit den gesicherten Unterlagen sollten Sie sich möglichst sofort an die Polizei wenden und Strafanzeige erstatten. Auch wenn die strafrechtliche Verfolgung von Tätern schwierig ist, weil diese aus dem Ausland agieren, sollten Sie sich nicht von einer Anzeige abbringen lassen. Nur dann können Löschungen von Fake-Shops konsequent vorangetrieben werden.

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