Fake-Gewinnspiele für Kinogutscheine: Das kann teuer werden!

Autor: Ralf Nowotny

Hier gibt es keine Kinogutscheine zu gewinnen
Hier gibt es keine Kinogutscheine zu gewinnen

Mit Facebook-Anzeigen und nachgebauten Facebook-Seiten von Kinos in ganz Österreich werben Kriminelle für ein Gewinnspiel.

Angeblich können Kinogutscheine gewonnen werden. Doch Vorsicht: Hier gibt es nichts zu gewinnen! Statt eines Kinobesuchs gibt es nur Ärger. Die Kreditkartendaten landen in den Händen von Kriminellen, die dann 80 bis 90 Euro pro Monat abbuchen.

Auf Facebook werden über gefälschte Seiten von Kinos in ganz Österreich Anzeigen zu einem Gewinnspiel geschaltet, bei dem man angeblich Kinogutscheine gewinnen kann. Um an der Verlosung teilzunehmen, soll man einen Glückwunsch zum Geburtstag des Kinos in den Kommentaren hinterlassen. Danach erhält man eine Gewinnbenachrichtigung über den Facebook-Messenger/Chat mit einem Link zur Gewinneinlösung.

Damit die Gutscheine zugesandt werden können, müssen 2 Euro (oder auch Schweizer Franken CHF) Versandkosten gezahlt werden. Dies soll über eine Internetseite per Kreditkarte erfolgen.

Bildquelle: Watchlist Internet, Die genannte Steuergesetzgebung gibt es so nicht.
Bildquelle: Watchlist Internet, Die genannte Steuergesetzgebung gibt es so nicht

„Ihr Geschenkgutschein wurde reserviert! BITTE BEACHTEN: Aufgrund der  Steuergesetzgebung müssen Sie für die Tickets eine Buchungsgebühr in Höhe von 2 EUR entrichten. (Den Geschenkgutschein erhalten Sie natürlich umsonst)“

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Kosten sehr versteckt angegeben

Auf der nächsten Seite soll man seine persönlichen Daten eingeben, im Anschluss folgt die Eingabe der Kreditkartendaten. Vorsicht! Im Kleingedruckten ganz oben und ganz unten auf der Seite kann man lesen, dass man mit der Übermittlung der Daten einen Abovertrag über 79,99 Euro pro Monat abschließt. (Teilweise werden auch 80 Euro, 90 Euro oder 85 CHF angegeben.)

„Alle Neukunden nehmen an der Verlosung für das gezeigte Kampagnenprodukt teil. Wenn Sie zu den glücklichen Gewinnern gehören, werden Sie direkt per E-Mail kontaktiert. Dieses Sonderangebot beinhaltet ein 3-Tage(-s) Probe-Abo eines angeschlossenen Abonnement-Services. Danach wird Ihre Kreditkarte automatisch mit der monatlichen Abo-Gebühr (80 EUR) belastet. Wenn Sie aus irgendeinem Grund mit dem Service nicht zufrieden sein sollten, können Sie mit einer Frist von 3 Tagen kündigen. Das Abonnement verlängert sich monatlich, sofern keine Kündigung erfolgt. Diese Kampagne läuft zum 31. Dezember 2019 aus.“

Es gibt keine Kinogutscheine zu gewinnen!

Kinogutscheine gibt es hierbei leider nicht. Die Kreditkartendaten landen in den Händen von Kriminellen, die dann zwischen 80 und 90 Euro pro Monat abbuchen. Die betroffenen Kinos haben nichts mit dem Gewinnspiel, der Internetseite und dem Abovertrag zu tun. Auf der Zahlungsseite ist die TENOWIA Limited aus Nicosia (Zypern) angegeben. Eine Firma mit diesem Namen gibt es zwar, aber nicht in Nicosia. Hier scheint der Name des Unternehmens missbräuchlich verwendet zu werden.

Wenn Sie in die Falle getappt sind, werden Ihnen zunächst die 2 Euro (2 CHF), die Sie tatsächlich freigegeben haben, von der Kreditkarte abgezogen. Wenn Sie nicht reagieren, werden Ihnen danach monatlich 80 bis 90 Euro für das unabsichtlich abgeschlossene Abonnement. Den versprochenen Kinogutschein erhalten Sie nie.

Was tun, wenn Sie Ihre Daten angegeben haben?

  • Die Website verstößt gegen viele gesetzliche Bestimmungen. Sie ist als betrügerisch einzustufen. Ein rechtswirksamer (Abo-)Vertrag kommt nicht zustande. Für Zahlungen oder Abbuchungen besteht keine rechtliche Grundlage. Teilen Sie dem Anbieter mit, dass Sie keinen Abo-Vertrag abgeschlossen haben und verlangen Sie eine Rückerstattung der abgebuchten Beträge. Eine Kontaktdresse finden Sie in aller Regel, indem Sie die Website, die bei der Abbuchung auf Ihrer Kreditkartenabrechnung angegeben ist, aufrufen und nach der E-Mail-Adresse suchen.
  • Ungeachtet dessen empfehlen wir Ihnen, im Falle weiterer, höherer Abbuchungen, Kontakt zu Ihrem Kreditkartenanbieter aufzunehmen und diesem mitzuteilen, dass Sie die Abbuchungen nicht autorisiert haben. Beträge, die ohne Ihre Zustimmung abgebucht wurden (z.B. Beträge, auf die beim Kauf nicht hingewiesen wurde), sind gemäß § 67 Zahlungsdienstegesetz 2018 von Ihrem Zahlungsdienstleister (Kreditkartenunternehmen) zurückzuerstatten.
  • Womöglich ist auch eine Sperre Ihrer Kreditkarte ratsam, damit es zu keinen höheren Abbuchungen oder Missbrauch kommt.

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Falsche Facebook-Seiten erkennen

  • Falsche Facebook-Seiten sind meistens sehr neu eingerichtet und haben noch nicht viele Meldungen. Unter dem Punkt „Seitentransparenz“ können Sie sehen, wann die Seite erstellt wurde.
  • Kinos und auch andere Unternehmen verlinken normalerweise von ihrer Internetseite zur Facebook-Seite. Kontrollieren Sie im Zweifel, ob Sie von dort zur selben Seite geleitet werden.
  • In diesem Fall wird das Gewinnspiel zum angeblichen 20-jährigen Jubiläum des Kinos gefeiert. Das passiert mit Sicherheit nicht nur bei Facebook. Infos zum Geburtstag müssten Sie auch auf der Internetseite des Kinos finden.
  • Wenn Sie eine gefälschte Facbook-Seite entdecken, melden Sie diese als Betrug über die Meldefunktion von Facebook.
Bei dem Inhalt handelt es sich um einen Artikel unseres Partners Watchlist Internet

Weitere Informationen zu solchen Gewinnspielen findet man in unserem Artikel „So funktionieren Fake-Gewinnspiele auf Facebook!“ vor.
Eine Liste der aktuellen Fake-Gewinnspiele auf Facebook findet sich hier.

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