Unter der Lupe betrachtet! avaaz-Petition „BUNDESVERFASSUNGSGERICHT: Abschaffung der GEZ – Keine Zwangsfinanzierung von Medienkonzernen“

Autor: Tom Wannenmacher

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Im Moment erreichen uns vermehrt Anfragen zur Petition bei avaaz.org mit der Überschrift

„BUNDESVERFASSUNGSGERICHT: Abschaffung der GEZ – Keine Zwangsfinanzierung von Medienkonzernen“

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Über Sinn oder Unsinn einer solchen Petition können wir natürlich lange diskutieren. Genauso über die Seriosität einer solchen Petition.

Es geht im Folgenden um diese Petition:

 

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Hier nochmal der in Textform:

Aus der Kirche kann man austreten, aus dem deutschen Rundfunksystem kann man es nicht mehr.
Ab 2013 wird jeder Haushalt gezwungen eine Rundfunkabgabe zu bezahlen. Dabei spielt es keine Rolle ob man öffentlich rechtliches Programm bezieht oder überhaupt ein Empfangsgerät besitzt.
Dies gleicht einer Steuer, die nach dem Grundgesetz aus guten Gründen verboten ist.
Jeder Mensch hat das natürliche Recht nicht gezwungen zu werden Firmen und Unternehmen zu finanzieren. Dieses Grundprinzip individueller Freiheit wird durch die GEZ zerstört und findet ab 2013 seinen traurigen Höhepunkt.

Eine große Reform des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags ist dringend notwendig. Öffentlich rechtliche Sender müssen sich nach dem Pay-TV Prinzip oder durch Werbeeinnahmen finanzieren. Alles andere ist unlauterer Wettbewerb und ein Verstoß gegen bürgerliche Freiheitsrechte.

Dieser Rundfunk hat die Menschen fest im Griff. Die Deutschen werden zum Zwangspublikum.
Im Namen aller Unterzeichner/innen.

Um über Sinn und Unsinn, bzw. über die Seriosität der Petition entscheiden zu können müssen wir uns erst mal die Rahmenbedingungen anschauen, die Nötig sind, um eine solche Petition einreichen zu können.

Der Verfasser “Luigi C.” will sich mit der von ihm gestarteten Petition direkt an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wenden.

Das ist so ohne weiteres nicht möglich, denn für solche Petitionen ist der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zuständig. Dieser gibt klare Regelungen, wie solch eine Petition gestaltet sein muss, vor.

Schauen wir uns die Gegebenheiten zum Einreichen einer Petition durch einen Petenten (so nennt man den einreichenden) einmal genauer an.

Wir gehen davon aus das diese Petition als öffentliche Petition an den zuständigen Ausschuss gesendet werden würde, da es sich um ein Anliegen mit öffentlichem Interesse handelt.

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Hinweise zum Einreichen einer Petition

1. Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu wenden. Das ist eines der verfassungsrechtlich verbrieften Grundrechte in der Bundesrepublik Deutschland. In der Sprache des Parlamentes heißt jemand, der von diesem Recht Gebrauch macht „Petent“ und die von ihm oder ihr beim Deutschen Bundestag eingereichte Bitte oder Beschwerde ist eine „Petition“. Zuständiger Parlamentsausschuss für die Behandlung von Petitionen ist im Deutschen Bundestag der „Petitionsausschuss“.

2. Eine Petition muss schriftlich eingereicht werden und Namen und Adresse des Petenten enthalten. Wird eine Petition gemeinschaftlich mit anderen (Interessengruppe, Bürgerinitiative, Verein oder ähnliches) eingereicht, ist ein Ansprechpartner zu benennen. Eine in Papierform eingereichte Petition muss ansonsten keine besonderen Formvorschriften erfüllen, jedoch vom Petenten handschriftlich unterschrieben werden.

Um Ihnen das Abfassen einer solchen Petition zu erleichtern, können Sie sich ein Formular öffnen, dieses ausfüllen, unterschreiben und auf dem Postwege an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages senden.

Wollen Sie Ihre Petition elektronisch an den Petitionsausschuss senden, so können Sie auch diesen Weg wählen, wenn Sie das hierfür zur Verfügung gestellte Online-Formular benutzen. Zur abschließenden Bestätigung Ihrer Petition müssen Sie statt der sonst erforderlichen handschriftlichen Unterschrift am Schluss der Petition nur Ihren Vor- und Familiennamen in das Unterschriftkästchen eintragen.

 

Wenn wir uns einmal die Petition von Avaaz.org anschauen, stellen wir fest, dass diese einige Formfehler enthält. Dem Titel nach richtet sich die Petition an das BVG in Karlsruhe. Petitionen werden aber durch den Petitionsausschuss behandelt.

„3. Parlamentarisch beraten werden Bitten zur Gesetzgebung des Bundes und Beschwerden über die Tätigkeit von Bundesbehörden. Petitionen, die nicht in die verfassungsmäßige Zuständigkeit des Bundes fallen, werden an den Petitionsausschuss des jeweiligen Landesparlaments abgegeben, soweit die Landeszuständigkeit gegeben ist. Entscheidungen von Gerichten kann der Petitionsausschuss aufgrund der von der Verfassung geregelten Unabhängigkeit der Gerichte nicht überprüfen

Zudem ist das BVG nicht zuständig für die Petition. Es behandelt Verfassungsbeschwerden und Verfassungsklagen. Petitionen sind ganz klar nicht das Betätigungsfeld des BVG.

Dann ist diese Petition nicht im Vorgegebenen Sinne unterzeichnet.

Ihrer Petition müssen Sie statt der sonst erforderlichen handschriftlichen Unterschrift am Schluss der Petition nur Ihren Vor- und Familiennamen in das Unterschriftkästchen eintragen.

Die im Sinne der Vorgaben nötige “Unterschrift“ fehlt.

Zudem schreibt der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages vor das eine öffentliche Petition mit dem vollem Namen des Hauptpetenten und seiner Kontaktanschrift veröffentlicht wird.

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Selbst wenn wir mal annehmen, dass avaaz.org diese Petition einreichen würde, wäre sie wegen diverser Formfehler zum Scheitern verurteilt.

Der nächste Punkt der diese Petition zum Scheitern verurteilt ist ganz klar der Punkt der Zuständigkeit.

Eine Petition die die Rundfunkgebühren behandelt ist Ländersache, nicht die des BVG oder des Bundestages.

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Weiterer Grund warum diese Petition keine Chance auf Annahme hätte, auch wenn sie einwandfrei gestaltet worden wäre, ist die dass Petitionen die bereits sachgleiche Themen behandeln nicht veröffentlicht werden.

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Wir haben eine Petition zu Testzwecken gestartet. Diese trägt die Forderung:

An meine Frau, mehr Schokolade

Dieser Selbsttest diente einzig und allein dem Ziel, die technische Funktionsweise der dortigen Petitionen zu verstehen.

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Wir waren sehr verwundert dass unsere Test- Petition ohne weitere Prüfung online gestellt wurde und gezeichnet werden konnte.

Das ist so ein Punkt, der ein wenig zu denken gibt, wenn man so eine (zugegeben nicht ernstgemeinte) Petition einreichen kann, was macht avaaz.org mit den angeforderten Daten?

Wir hatten angenommen dass unsere Petition geprüft und abgewiesen wird, weil sie halt keinen Erfolg verspricht bzw. von vorneherein als Juxpetition zu erkennen war. Aber das war ein Trugschluss.

Bei der Veröffentlichung der Petition haben wir auch die AVAAZ-App für Facebook zu Hilfe genommen, um unsere Reichweite zu erhöhen.

Hierbei gab es die böse Überraschung, dass die App munter in unserem Namen Nachrichten versendet, auch nachdem diese deaktiviert wurde.

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Zudem versendete Avaaz auch E-Mails mit diversen Links, die wir noch eingehend Testen werden. Gegebenenfalls wird dazu noch ein Update auf diesen Bericht erfolgen. Derzeit können wir zu den Links in der Mail keine Aussage treffen.

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Hier ein Beispiel zu den versendeten Nachrichten:

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TOM: Das geht einfach nicht! — http://www.avaaz.org/de/petition/An_meine_Frau_Mehr_Schokolade/?fb

Eine zweite Überraschung gab es, als wir die Petition ausgewertet haben:

Bis auf den Namen und das Ursprungsland der Unterzeichner gibt es keine verwertbaren Daten.

Als wir die von uns gestartete Petition gezeichnet haben, mussten wir nichts außer unserer E-Mailadresse angeben.

Fakt ist, dass Mitzeichner ebenfalls Ihre Daten angeben müssen, diese sind: Name, Anschrift, E-Mail Adresse.

Zudem ist klar geregelt das bei Zeichnung der Petition, oder dem Verfassen eines Beitrages, der Name, das Bundesland oder Land aus dem der Zeichner, Verfasser stammt und das Datum veröffentlicht wird.

Bei der hier gehandelten Petition, konnten wir auch andere Namen eingeben.

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Es ist fraglich, ob eine solche Petition bei offiziellen Stellen anerkannt wird oder generell als seriös anerkannt werden kann. Die fehlende Rückführbarkeit zu den einzelnen Unterzeichnern lässt hier leider Tür und Tor für Manipulationen offen, und das sicher nicht im Sinne einer Petition.

Unser Fazit.

Seriös ist unserer Meinung nach was anderes. Wir raten wegen dem einen oder anderen Ungeklärten Punkt ab, eine Petition dort zu zeichnen. Zu unseren Erkenntnissen passt auch, dass einige User sich darüber beschwert haben, zu gespammt worden zu sein.

Weiterer Grund warum wir vom Zeichnen einer Petition auf einem Petitionsportal wie avaaz.org abraten ist der das die Petitionen, die NICHT direkt beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht werden, NICHT bearbeitet werden.

Dazu ein Ausschnitt aus dem Interview des Gullit:

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Avaaz.org, täte gut daran einige der genannten Punkte zu ändern.

Wie z.B. Prüfung der Petition auf ihre Ernsthaftigkeit, auf die korrekte Ausführung. Zudem dürfte die Problematik das externe Petitionen nicht anerkannt werden bekannt sein, da stellt sich uns die Frage wieso wird darauf nicht eindeutig hingewiesen?

Das ganze ist nicht wirklich vertrauenserweckend, erschwerend kommt noch hinzu das bei eventuellen Problemen keine vernünftige Ansprechperson zu finden ist weil ein aussagekräftiges Impressum nicht zu finden ist.

Unser Fazit.

Seriös ist diese Petition unserer Meinung nach nicht. Wir raten wegen dem einen oder anderen ungeklärten Punkt ab, eine Petition dort zu zeichnen. Zu unseren Erkenntnissen passt auch, dass einige User sich darüber beschwert haben, zu gespammt worden zu sein.

Weiterführende Verweise und Links:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a02/index.jsp
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a02/rili.pdf
https://epetitionen.bundestag.de/epet/purubrik.$$$.rubrik.Rundfunkgebuehren.html
http://www.gulli.com/news/21520-interview-mit-dem-petitionsausschuss-des-deutschen-bundestages-2013-05-14
http://www.gulli.com/news/21284-das-kampagnen-netzwerk-avaaz-im-gulliinterview-2013-04-15
http://www.stern.de/politik/ausland/kampagnen-seite-avaaz-unterzeichnet-gutmenschen-dieser-welt-2057729.html
http://www.hoaxbusters.de/html/42/

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