Facebook: Wenn der Facebook-Nutzer verstirbt

Autor: Kathrin Helmreich

Facebook: Wenn der Facebook-Nutzer verstirbt
Facebook: Wenn der Facebook-Nutzer verstirbt

Digitale Hinterlassenschaft – Facebook bietet seinen Nutzern Möglichkeiten im Todesfall an. Hier erfährst du, was sowohl der Nutzer selbst, als auch Angehörige tun können.

Manchmal erhalten wir auch Anfragen zu sehr traurigen Themen. Zum Beispiel, was Angehörige in Bezug auf das Facebook-Profil eines verstorbenen Familienmitglieds tun können.

Diese Funktionen sind tatsächlich recht unbekannt und viele wissen nicht, dass sie auch zu Lebzeiten gewisse Möglichkeiten haben, zu entscheiden, was mit dem Profil im Todesfall passiert.

Das kann der Facebook-Nutzer selbst tun:

Du kannst entweder einen Nachlasskontakt bestimmen, der sich um dein Konto im Gedenkzustand kümmert, oder festlegen, dass dein Konto dauerhaft gelöscht wird.

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Wenn du keine Löschung deines Kontos veranlasst, dann wird es in den Gedenkzustand versetzt, sobald Facebook über den Tod in Kenntnis gesetzt wird.

Konten im Gedenkzustand haben folgende Besonderheiten:

  • Auf dem Profil der verstorbenen Person wird vor ihrem Namen In Erinnerung an angezeigt.
  • Wenn es die Privatsphäre-Einstellungen des Kontos erlauben, können Freunde Erinnerungen in der Chronik im Gedenkzustand teilen.
  • Die von der Person geteilten Inhalte, z. B. Fotos oder Beiträge, bleiben auf Facebook für die Zielgruppe sichtbar, mit der sie geteilt wurden.
  • Profile im Gedenkzustand erscheinen nicht öffentlich, wie z. B. bei den Vorschlägen „Personen, die du kennen könntest“, in Anzeigen oder Geburtstagserinnerungen.
  • Niemand kann sich bei einem Konto im Gedenkzustand anmelden.
  • Konten im Gedenkzustand ohne Nachlasskontakt können nicht geändert werden.
  • Seiten mit nur einem Admin, dessen Konto in den Gedenkzustand versetzt wurde, werden von Facebook entfernt, wenn ein gültiger Antrag auf Herstellung des Gedenkzustands vorliegt.

Der Nachlasskontakt ist eine von dem Facebook-Nutzer ausgewählte Person, die sich um das Konto kümmert, wenn es in den Gedenkzustand versetzt wurde. Dieser kann dann zum Beispiel Freundschaftsanfragen für das Konto im Gedenkzustand akzeptieren oder Gedenkbeiträge im Profil fixieren.

Du legst einen Nachlasskontakt für das Konto fest, indem du bei Facebook oben rechts auf den kleinen Pfeil, der nach unten zeigt, klickst und auf Einstellungen und Einstellungen für den Gedenkzustand gehst.

Gib den Namen ein und klicke auf Hinzufügen. Sobald du auf Senden klickst, wird deinem Nachlasskontakt deine Entscheidung mitgeteilt.

Du kannst aber auch festlegen, dein Konto nach deinem Tod dauerhaft löschen zu lassen. Wird Facebook in Kenntnis gesetzt, dass der Facebook-Nutzer verstorben ist und diese Option gewählt hat, werden alle Nachrichten, Fotos, Beiträge, Kommentare, Reaktionen und Informationen sofort und dauerhaft von Facebook entfernt.

Um diese Einstellung zu wählen, klickst du oben rechts auf den kleinen Pfeil, der nach unten zeigt und wählst die Einstellungen sowie Einstellungen für den Gedenkzustand.

Runterscrollen und dann auf Beantrage die Löschung deines Kontos nach deinem Tod, danach wählst du Nach dem Tod löschen.

Was Angehörige tun können:

Angehörigen ist es möglich einen Antrag auf Herstellung des Gedenkzustands zu stellen. Dazu ist ein Nachweis notwendig, der beweist, dass die Person verstorben ist.

Willst du das Konto endgültig schließen/löschen, musst du dafür dieses Formular ausfüllen und unten den Grund „Please remove this account because the account owner is deceased“ auswählen. Dazu benötigst du ebenfalls einen Nachweis, dass du ein direktes Familienmitglied oder ein Nachlassverwalter bist.

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