Facebook-Hetze: Strafbarer Aufruf verletzt Persönlichkeitsrechte eines Mannes

Autor: Tom Wannenmacher

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Facebook-Statusbeitrag:

Beschuldigung und Screenshot: Öffentlich
+ Nennung des Namens: Öffentlich
+
Altersangabe: Öffentlich
+
Wohnort: Öffentlich
+
Profilbild: Öffentlich
+
Telefonnummer: Öffentlich
=
Verletzung des Persönlichkeitsrechts einer Dritten Person

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Nahezu im Minutentakt bekommen wir Anfragen zu einem Statusbeitrag auf Facebook.

In diesem beschuldigt ein User eine Dritte Person. Dabei wurden neben dem vollständigen Namen auch noch das Alter, die Telefonnummer sowie der Wohnort veröffentlicht. Dies wiederum stellt einen Privaten Fahndungsaufruf dar.

Der Statusbeitrag auf Facebook

In einem Öffentlichen Statusbeitrag wurde heute eine Person auf öffentlichste Weise schwer beschuldigt. Ein Bild, genaue Personaldaten, sowie Alter, Wohnort und Mobilfunknummer eines Mannes wurden durch eine Privatperson veröffentlicht und über 2000 Mal verteilt.

Die Genaue Identifikationsmöglichkeit, sowie auch die weite Verteilung stellen nun eine Gefahr für die abgebildete Person dar.

Es handelte sich hierbei um einen Privaten Fahndungsaufruf, welcher strafbar ist!

Die muss man zu privaten Fahndungsaufrufen wissen:

  • Nur Strafverfolgungsbehörden dürfen nach Personen öffentlich fahnden.

In aller Deutlichkeit: 

Private Fahndungsaufrufe können zu einer Strafbarkeit führen.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit entstehen zumindest zivilrechtliche Ansprüche.

  • Auch Straftäter, ganz zu schweigen von Tatverdächtigen oder Personen, gegen die nicht einmal ermittelt wird(!), haben Persönlichkeitsrechte. Darüber kann sich niemand per eigener Meinung hinwegsetzen.
  • Diese Persönlichkeitsrechte dürfen nur unter ganz bestimmten Umständen aufgeweicht werden. Voraussetzungen, die in den deutlich seltensten Fällen greifen.
  • Auch Kinder und Jugendliche haben Persönlichkeitsrechte, die nicht durch private Fahndungen verletzt werden dürfen (Bilder angeblich gesuchter Kinder, kranke Kinder, etc.).
  • Wer Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt, muss mit teuren Abmahnungen, Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen rechnen und erfüllt u.U. Straftatbestände.

Anzeige wurde erstattet

Mittlerweile wurde dieser Post in einer schnellen Aktion von Facebook entfernt und der dargestellte Nutzer hat Strafanzeige erstattet. Dies ist der einzig richtige Weg, sich gegen den Verstoß von Persönlichkeitsrechten im Netz zu wehren, speziell wenn das Thema sehr heikel ist und durch keinerlei Quellen bestätigt ist.

Um die Rechte des Mannes weiterhin zu wahren, haben wir entschieden, sowohl den Inhalt des schweren Vorwurfes, als auch einen anonymen Screenshot hier nicht zu veröffentlichen, denn der entstandene persönliche Schaden dürfte groß genug sein.

HEXENJAGD 2.0

Moderne Hexenjagd auf Facebook ist ein ernst zu nehmendes Thema. Es ist immer einfach seinen Unmut zu äußern, Menschen zu bedrohen so lang man gemütlich vor seinem Bildschirm sitzt.

Das solches Verhalten ernsthafte Konsequenzen (schon allein für das Verbreiten solcher Hetze) haben kann ist leider viel zu wenigen bewusst. Nicht umsonst gibt es Gesetze die Verdächtige schützen, Selbstjustiz verbieten, Rufmord und Verleumdung verhindern sollen. Nicht ohne Grund schützen Gesetze unsere Privatsphäre und verbieten die ungefragt Weitergabe von personenbezogenen Daten oder die unerlaubte Nutzung von Fotos.

Wer sich an einer modernen Hexenjagd beteiligt macht sich also ebenfalls strafbar.

Video zu: “Private Fahndung auf Facebook – ist das erlaubt? | GGR-Rechtsanwälte

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