Facebook: Die kommerzielle Nutzung von Euren Bildern in Gefahr?

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Autor: Tom Wannenmacher

Wir schreiben das Jahr 2012. Vor vier Jahren hat ein kreativer Facebook-Nutzer das erste Mal die Falschmeldung in Umlauf gebracht, dass er aufgrund der neuen AGB in Facebook der kommerziellen Nutzung seiner persönlichen Daten (Texte, Fotos, persönliche Bilder, persönliche Daten) widerspreche.

Und abermals macht dieser sinnlose Kettenbrief die Runde auf Facebook.

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Der Statusbeitrag / der Kettenbrief im Wortlaut:

Es kam gerade ein Bericht im Fernsehen darüber! GANZ WICHTIG LEUTE, das muss JEDER VON EUCH MACHEN!!! Sonst droht euren Bildern Gefahr!!!
Hiermit erkläre ich hiermit folgendes: heute 20 Juni 2016, in Reaktion auf die neuen Facebook Richtlinien. Gemäß den Artikeln l. 111, 112 und 113 des Strafgesetzbuchs, geistiges Eigentum, erkläre ich, dass meine Rechte an allen meinen persönlichen Daten, Zeichnungen, Bilder, Texte etc… nur bei mir liegen. Veröffentlicht auf meinem Profil ab dem Tag, an dem ich mein Konto erstellt habe. Die kommerzielle Nutzung erfordert vorher meine schriftliche Genehmigung !
Jeder kann diesen Text kopieren und einfügen in seiner persönlichen Facebook-Seite. Damit bist du unter dem Urheberrecht. Mit diesem Post lässt du Facebook wissen, dass das veröffentlichen, vervielfältigen, verbreiten, senden, oder auf irgendeine andere Weise Content aus deinem Profil streng verboten ist. Die oben genannten Artikel sind auch für Arbeitnehmer, Studenten, Agenten und / oder — anderes Personal im Dienst von Facebook.
Der Inhalt von meinem Profil enthält private Informationen. Die Verletzung von meinem Privatleben wird bestraft unter Berücksichtigung des Gesetzes (UCC 1-308 1-308 1-103 und dem Statut von Rom).
Alle Mitglieder sind eingeladen, einen ähnlichen Beitrag zu setzen, oder wenn du willst, kannst du diese Nachricht kopieren und einfügen. Wenn du diese Erklärung nicht mindestens einmal veröffentlichst, wirst du stillschweigend zulassen, dass deine Fotos, sowie die Informationen in deinemProfil verwendet werden dürfen.

Betrachten wir mal die erwähnte Paragraph 111, 112, 113 etwas näher!


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Vorweg: Es gibt im Moment (JUNI 2016) gar keine NEUEN RICHTLINIEN. Facebook selbst hat seiner Richtlinien das letzte Mal im JANUAR 2015 geändert! Und auch erwähnte Paragraph 111, 112, 113 (angeblich “geistiges Eigentum”) gibt ES GAR NICHT!

In diesen, von Nutzern selbst verfassten bzw. kopierte Statusbeiträgen heißt es immer wieder, dass sie auf den NEUEN Facebook-Richtlinien widersprechen.

Als Begründung wird hier immer wieder auf das “geistige Eigentum” hingewiesen und es wird das Strafgesetzbuch mit den Paragraphen 111, 112 und 113 herangezogen. Weiters wird auf die Statuten von Rom unter “UCC 1-308 1-308 1-103” verwiesen. Diese sind für Facebook-Nutzer bedeutungslos.

Solche und ähnliche, von Nutzern selbst verfassten Statusbeiträge, welcher Art auch immer, entbinden einen Facebook-Nutzer NICHT von den bei der Anmeldung bereits akzeptieren Nutzungsbedingungen und Datenverwendungsrichtlinien von Facebook!

Das blöde an der Sache ist nur, dass unter den erwähnten Paragraphen 111, 112 und 113 gar nichts vom geistigen Eigentum erwähnt wird.

Was steht eigentlich unter den § 111, 112 und 113StGB?

Es kommt darauf an, in welchem Land man beheimatet ist, denn jedes Land hat ein anderes StGB!

In Deutschland:

Poste man den Kettenbrief als Deutscher Bürger, dann gibt es diesen Paragraph gar nicht mehr. Dieser ist nämlich weggefallen. Zuvor war er unter den Abschnitt 6 – Widerstand gegen die Staatsgewalt zu finden.

  • § 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
  • § 112 (weggefallen)
  • § 113 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Quelle: stgb.de

In Österreich:

Postet man den Kettebrief als Österreichischer Staatsbürger, dann steht im Gesetzestext unter den Paragraph 111, 112 und 113 StGB folgendes:

  • § 111 Üble Nachrede
  • § 112 Wahrheitsbeweis und Beweis des guten Glaubens
  • § 113 Vorwurf einer schon abgetanen gerichtlich strafbaren Handlung

Quelle: jusline.at

In der Schweiz:

Postet man den Kettebrief als Schweizer Bürger, dann steht im Gesetzestext unter den Paragraph 111, 112 und 113 StGB folgendes:

  • § 111 Vorsätzliche Tötung
  • § 112 Mord
  • § 113 Totschlag

Quelle: admin.ch

Das “Teilen”, des o.a. angeführten Statusbeitrages, hat absolut keinen Sinn!

Das “Teilen”, des angeführten Statusbeitrages, hat absolut keinen Sinn und ist auch von der rechtlichen Seite her nicht haltbar!

Auszug:

Punkt 13.3

Deine weitere Nutzung der Facebook-Dienste nach der Bekanntgabe von Änderungen an unseren Bedingungen bzw. Richtlinien bedeutet gleichzeitig dein Akzeptieren unserer geänderten Bedingungen bzw. Richtlinien.

Für den Nutzer bedeutet das:

1. Nutzt man Facebook weiter, ist man automatisch damit einverstanden.
2. Ist man nicht einverstanden, darf man Facebook nicht mehr nutzen.

oder die bessere Lösung wäre:

Wenn man sich unsicher ist, wie seine Daten genutzt werden, dann sollen gewissen Dinge erst GAR NICHT vom NUTZER SELBST VERÖFFENTLICHT werden!

Du als NUTZER selbst bestimmt, welche Information, welcher Zielgruppe angezeigt werden.

Dazu sollte jeder Nutzer einmal seine PRIVATSPHÄRE-EINSTELLUNGEN auf Facebook prüfen!

TIPP: Dein Facebook-Profil! SICHER in 5 MINUTEN

In diesem Sinne. Darf gerne kopiert und eingefügt werden!

affen

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