Faktencheck zur EU-Wahl: Macht ein zu großes Kreuz die Stimme ungültig?

Autor: Ralf Nowotny

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Besonders Stimmen für die AfD sollen angeblich so ausgemustert werden
Besonders Stimmen für die AfD sollen angeblich so ausgemustert werden

Auf einem kursierenden Foto wird behauptet, dass ein zu großes Kreuz auf dem Stimmzettel die Stimme ungültig mache.

Insbesondere Wahlstimmen für die AfD sollen angeblich genauer kontrolliert werden, um diese Stimmen als ungültig zu werten.

Screenshot: mimikama.org
Screenshot: mimikama.org

Auf dem Zettel wird behauptet:

„Setzen Sie Ihr Kreuz richtig!

Die Wahlleiter sind angewiesen, bei der Auszählung der Stimmen, die für die AfD sind, darauf zu achten, daß das Kreuz in der Mitte des Kreises sitzt und die Ränder nicht überschrieben sind.

Wenn die Ränder überschrieben sind, wird die Stimme als ungültig erklärt. Somit sollen die Wähler der AfD dann dargestellt werden, als seien sie noch nicht einmal in der Lage, einen Stimmzettel richtig auszufüllen.“

Es soll sich dabei um eine angebliche Anweisung des Bundeswahlleiters handeln.

Stimmt das?

Nein.
Bereits 2017 tauchte diese Behauptung vor der Bundestagswahl auf, nun verbreitet sie sich wieder, wie „Correctiv“ berichtet.

Beide Kreuze auf dem Foto würden als „gültig“ angesehen werden!
Gemäß dem Bundeswahlleiter sind Stimmzettel nur dann ungültig, „wenn er den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder einen Zusatz oder Vorbehalt enthält„.
Konkret bedeutet das, dass ein Kreuz nicht einmal zwingend notwendig ist! Man kann auch einen Kreis oder einen Haken in den Kreis malen, sogar Markierungen außerhalb des Kreises werden in der Regel anerkannt, solange nur erkennbar ist, dass für eine bestimmte Partei oder Abgeordneten gestimmt wurde!

Ausnahme: Bei der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen oder anderer einer politischen Weltanschauung, beispielsweise Hakenkreuze, wird ein Stimmzettel als ungültig erklärt, da es sich nicht um eine neutrale Kennzeichnung handelt. Ebenso verhält es sich beispielsweise mit einem Smiley, den man in den Kreis malt, da diese und ähnliche Symbole mehrdeutig sind und daher keinen eindeutigen Wählerwillen erkennen lassen.

Auf Anfrage von „Correctiv“ bestätigte der Bundeswahlleiter bereits 2017, dass die Aussage auf dem Zettel falsch ist.
Ein Wahlzettel ist auch dann gültig, wenn das Kreuz über den Rand des Kreises hinausgeht.

Fazit

Die Behauptung auf dem Zettel ist frei erfunden.
Der Bundeswahlleiter selbst sagt, dass auch Wahlzettel, bei denen das Kreuz über den Rand hinausgeht, gültig sind. Wichtig ist nur, dass der Wählerwille eindeutig und neutral erkennbar ist.

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