EU-Justizminister: Facebook, Twitter und Google sind verpflichtet, Hasspostings zu löschen

Autor: Tom Wannenmacher

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Die EU-Justizminister sagen Hasspostings im Internet den Kampf an. Der deutsche Justizminister Heiko Maas erklärte vor dem Rat seiner EU-Ressortkollegen am Donnerstag in Brüssel, Facebook, Twitter und Google seien nach der E-Commerce-Richtlinie verpflichtet, strafbare Inhalte auf ihren Seiten zu löschen. „Das tun sie nicht, zumindest nicht im ausreichendem Umfang“.

Facebook sei einer deutschen Initiative einer freiwilligen Selbstkontrolle beigetreten.

Dies sei ein erster Schritt. Bis Jahresende müsse mit den Plattformbetreibern geredet werden, wie man das Löschungsverhalten verbessern könne.

„Es kann nicht sein, dass Botschaften wie ‚Juden ins Gas‘ oder ‚Flüchtlinge an die Wand‘ einfach im Netz stehen bleiben. Diese Dinge müssen gelöscht werden“, so Maas.

Es gebe immer mehr Ermittlungsverfahren wegen Hasskriminalität im Netz. Wichtig sei hier ein Vorgehen auch im Zusammenhang mit Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung.

„Die staatlichen Behörden hinken den Entwicklungen hinterher. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass bei neuen Wegen die Behörden auch dagegen vorgehen können, wie wir das bei den Foreign Fighters gemacht haben.“

Hassreden sind online inakzeptabel


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Der luxemburgische Justizminister und EU-Ratsvorsitzende Felix Braz betonte ebenfalls, dass „Hassreden online inakzeptabel“ seien.

Die Internet-Unternehmen müssten eine aktivere Rolle übernehmen, „weil sie Mitverantwortung dafür tragen, welche Nachrichten auf ihren Internetseiten angeboten werden. Das ist keine neutrale Plattform, das ist nicht nur ein Medium, ein Instrument, sondern sie tragen Verantwortung und die müssen sie übernehmen“.

Braz hofft außerdem bei der Vorratsdatenspeicherung nach der Absage durch den EuGH auf eine „einheitliche Interpretation“ der EU-Staaten.

„Wir müssen uns ernsthaft überlegen, ob es weiter so mit den unterschiedlichen Regelungen bleiben kann. Oder ob wir nicht doch dazu kommen müssten, wieder zu einer gemeinsamen Haltung in Fragen der Vorratsdatenspeicherung zu kommen“.

Derzeit gingen die Interpretationen des EuGH-Urteils „auseinander“. Es sollte geklärt werden, ob die EU-Kommission eine neue legislative Initiative starten soll. (APA, 3.12.2015)

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