Erhalten Asylanten und Polizeihunde mehr als ein Hartz IV Empfänger?

Autor: Ralf Nowotny

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Zahlen sind schon was Tolles. Man kann ihnen so viel beweisen und auch widerlegen. Menschen vertrauen Zahlen.

Und wenn sich in rechtsgerichteten und ausländerfeindlichen Gruppen und Seiten Zahlen verbreiten, werden diese gerne mal anstandslos geglaubt.

Glücklicherweise kann man Zahlen auch prüfen!

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Auf jenem Statusbild heißt es:

„Asylanten erhalten für Essen & Trinken 9,68 €uro/Tag.
Polizeihunde werden für 6,90 €uro/Tag verköstigt.
Für Hartz IV Empfänger sind 4,62 €uro/tag für Essen & Trinken vorgesehen.“

Eine klare Kernaussage

Hartz IV Empfänger bekommen am wenigsten, diese Asylanten jedoch bekommen am meisten Geld. Da schwillt dem aufrechten Bürger natürlich der Hals, und es wird sich dementsprechend in den Kommentaren empört.

UPDATE! Wir haben ab hier den Bericht hier neu verfasst!

Die Rechnung auf dem o.a. Bild stimmt nicht und ist in einem direkten Vergleich absolut nicht nachvollziehbar. Es werden hier Äpfel mit Birnen verglichen.

Wir haben für unserer Aufstellung einen alleinstehenden Hartz IV (ALG II Bezieher) mit einen alleinstehenden Asylbewerber vergleichen (Quelle Berlin.de) und kommen auf folgendes Ergebnis.

Beide Empfänger haben nahezu den selben statistischen Tagessatz.

Für einen alleinstehenden Asylbewerber sind aus der Abteilung 1: Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke insgesamt 141,85 EUR vorgesehen.
Für einen alleinstehenden Hartz IV (ALG II) Bezieher sind ebenfalls aus der Abteilung 1:  Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke insgesamt 141,65 EUR vorgesehen.

Im Detail:

Statistische Aufschlüsselung für alleinstehenden Asylbewerber

Hinweis: Diese Rechnung gilt nur dann, wenn der Asylbewerber in einer Aufnahmeeinrichtung untergebracht ist, in der die Sachleistungen (Abt. 1, 3 ,4 ,6) gestellt werden.

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Statistische Aufschlüsselung für alleinstehenden Hartz IV (ALG II) Bezieher

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Bei angeführten Zahlen, handelt es sich um offizielle Statistikmodelle, die in verschiedenen Rechnungen um den einen- oder anderen Cent abweichen können.

Fazit:

Ein alleinstehender Asylbewerber hat also nahezu den selben statistischen Tagessatz (Abteilung 1: Nahrung, alkoholfreie Getränke) wie ein alleinstehender Hartz IV (ALG II) Bezieher.

Allerdings mit dem Unterschied, dass ein Asylbewerbern diesen nicht ausbezahlt bekommt, wenn er in einer Aufnahmeeinrichtung untergebracht ist, in der die Sachleistungen (Abt. 1, 3 ,4 ,6) gestellt werden.

Der Hartz IV Empfänger hingegen bekommt den statistischen Tagessatz als direkte Auszahlung.

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