Eine neue Nachricht auf FB-Community erhalten?

Autor: Ralf Nowotny

Es gibt Abkürzungen, mit denen suggeriert man sofort bestimmte Markennamen. DSDS ist „Deutschland sucht den Superstar“, GZSZ ist „Gute Zeiten, schlechte Zeiten“, WKW ist die ehemalige Online-Community „Wer kennt wen“ und FB ist…. Facebook? Nicht immer…

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Die E-Mail im Wortlaut:

Betreff: Du hast eine neue Nachricht erhalten

Hallo,
Du hast soeben eine neue Nachricht von Vivienne erhalten.
Unser Tipp: Folge einfach diesem Link, um die Nachricht sofort lesen zu können:
http://www.fb-community.com/2cfa96d242e7d8457b74c5422ba338b9/
Lieben Gruß
Deine FB Community

Ui, eine Vivienne hat geschrieben!

Keine Ahnung, wer das ist, aber insbesondere Mann ist da natürlich neugierig, welch holdes weibliches Wesen da einem schreibt. Und FB heißt auch sicher „Facebook“, also klicken wir doch einfach mal auf den Link und landen…

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Öhm… das ist nicht Facebook, sondern FunBook! Und augenscheinlich haben wir schon Nachrichten und Freundschaftsanfragen, obwohl wir uns noch nicht mal eingeloggt haben. Außerdem scheint es da eine Menge hübscher Damen zu geben, wie uns die Startseite suggerieren möchte.

Aber wir wollen mal nicht kleinlich sein.

Ein Blick in die AGB leisten wir uns aber noch, und sind auch ganz und gar nicht verwirrt, als wir hier landen:

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Was hat denn FunBook nun mit Singleflirter zu tun?

Das möchte der Ersteller von FunBook gerne verschleiern, denn in der Whois-Datenbank steht:

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Wem Singleflirter allerdings gehört, liegt offen:

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Bam! Die Dreamcatcher GmbH, der der Name „Moneycatcher“ besser stehen würde, denn die AGB haben es in sich:

§ 3 Pflichten des Teilnehmers, Vertragsstrafe

(1) Jede über die private Nutzung gemäß § 2 Ziffer 1.) dieser Geschäftsbedingungen hinausgehende Nutzung, insbesondere eine Nutzung für geschäftliche Zwecke (z.B. Werbung) ist unzulässig. Unzulässig ist insbesondere die vereinzelte oder massenhafte Versendung inhaltsgleicher oder weitgehend inhaltsgleicher Nachrichten (Junkmails, Spamming). Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Teilnehmer, an das Unternehmen eine Vertragsstrafe in Höhe von 15.000,00 € (i.W.: Fünfzehntausend EURO) zu zahlen.

Man lasse sich an diesem Punkt die Ironie auf der Zunge zergehen:
Ein Unternehmen, welches bekanntermaßen mit Mails und SMS massenspammt, verlangt 15.000 € (!), wenn man auf deren Spielwiese spammt!

Aber auch der Rest der AGB ist nicht ohne, denn zwar ist die Anmeldung kostenlos, jedoch kosten „Premium“-Dienste wie z.B. das Versenden einer Nachricht ordentlich Geld… und auf eine Antwort der liebreizenden Damen sollte man auch nicht unbedingt hoffen, denn wie steht es so schön in den AGB unter §1 (2):

„Das Unternehmen weist ausdrücklich darauf hin, dass für den Außenauftritt des Unternehmens, z.B. auch auf der Startseite des Chats, teilweise mit tatsächlich nicht existierenden Teilnehmerprofilen und –bildern gearbeitet wird, um die optische Attraktivität des Portals zu erhöhen. (…) Wird eine solcher Scheinaccount durch den Teilnehmer kontaktiert, erfolgt von dort keine Rückäußerung.“

Fazit:

Mehr Schein als Sein. Die FB-Community hat nichts mit Facebook zu tun, sondern soll User in eine Kontaktbörse locken, welche mit kostenpflichtigen Funktionen und Scheinprofilen alles andere als seriös ist.

Autor: Ralf, mimikama.org

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