Dumm gelaufen

Autor: Janine Moorees

Oldenburg – Weil er in einer Meinungsverschiedenheit den Rat der Bundespolizei einholen wollte, ging ein 21-Jähriger Mittwochnachmittag zur Dienststelle am Hauptbahnhof. Sein Pech war nur, er wurde selbst per Haftbefehl gesucht.

Als die Bundespolizisten die Personalien des 21-Jährigen überprüften, stellten sie fest dass der Mann von der Staatsanwaltschaft in Oldenburg per Haftbefehl gesucht wird. Der Mann war wegen Erschleichen von Leistungen verurteilt worden.

Weil er eine Geldstrafe von 300,- Euro nicht bezahlt und auch eine Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen nicht angetreten hatte, wurde er per Haftbefehl gesucht.

Zudem interessierte sich die Ausländerbehörde in einem Verfahren wegen Verstoßes gegen das Asylgesetz für den aktuellen Aufenthaltsort des 21-jährigen Albaners.

Weil er die Geldstrafe nicht bezahlen konnte, wurde er festgenommen und von den Bundespolizisten in die Justizvollzugsanstalt gebracht. Die zuständige Ausländerbehörde wurde über den aktuellen Aufenthaltsort des 21-Jährigen informiert.

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