Disney Bilder in Verbindung mit der Kinderkrebsbewusstseinswoche

Autor: Tom Wannenmacher

„Was haltet ihr davon? Muss man Angst vor Abmahnungen wegen einer Urheberrechtsverletzung der Bilder haben oder ist das übertrieben?“

So lautet einen Anfrage, die uns über unserer Facebook-Seite erreichte:

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Hier einige Beispiel, wie sie im Moment auf Instagram geteilt werden:

Ich beabsichtige Instagram mit Kinderfiguren zu füllen für die #kinderkrebsbewusstseinswoche nicht jedem geht es so gut und dessen sollte man sich bewusst sein. Ein gesunder Mensch hat tausend Wünsche, ein kranker hat nur einen : nämlich gesund zu werden #krebssolltenureinsternzeichensein #krebsgehtunsallewasan

Danke fürs liken Deine Mission ist jetzt, ein Bild (für 24 Stunden) der Comic-Figur oder Kindergeschichte zu posten, Ich beabsichtige  Instagram mit Kinderfiguren für die Kinderkrebs-Bewusstseins-Woche zu füllen. Wenn du mitmachen möchtest suche dir eine Walt Disney Figur aus und poste sie für 24 Stunden ❤️❤️❤️#kinderkrebsbewusstseinswoche

~good old days ❤~ „Ich beabsichtige  Instagram mit Kinderfiguren für die Kinderkrebs-Bewusstseins-Woche zu füllen. Like das Bild und du bekommst einen Charakter zugewiesen.“ #kinderkrebsbewusstseinswoche

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Thema ABMAHNUNG!

Gibt es Anwälte die so etwas abmahnen?

Generell gilt zu sagen: Alle Zeichentrickfiguren sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne Erlaubnis des Urhebers nicht im Internet veröffentlicht werden.

Dabei ist es nicht relevant ob:

  • Das Bild im GANZEN oder ob hier nur ein KLEINER AUSSCHNITT zu sehen ist.
  • Das Bild aus Comicheften abgescannt oder abfotografiert wurde.
  • Das Bild aus einem Film heraus kopiert wurde.
  • Das Bild mittels Google-Bildersuche gefunden wurde oder ob
  • Das Bild selbst nach gezeichnet wurde.

Karsten Gulden von “gulden röttger rechtsanwälte” zu diesem Thema:

Das Verwenden dieser geschützten Figuren, steht vorbehaltlos dem Rechteinhaber zu. Da ist es auch egal, welche Größe die Abbildung besitzt. Jeder der ein solches Bild als Profilbild auf seiner Facebook-Seite oder einem anderen beliebigen sozialen Netzwerk nutzt, kann einen urheberrechtlichen Verstoß nach § 19a UrhG begehen.
Auf ein Verschulden kommt es hierbei nicht an. Unwissenheit schütz vor Strafe nicht. Dabei ist es auch egal, dass Facebook dazu aufgerufen hat. Jeder Profilinhaber ist für sein Tun selbst verantwortlich!
Es kann daher nur dringend angeraten werden, keine Bilder von Comicfiguren oder Bilder von Prominenten im eigenen Profil zu verwenden, da die Verwendung in der Regel einen rechtlichen Verstoß darstellt, der kostenpflichtig unterbunden werden kann.

Die tatsächliche Gefahr einer Abmahnung ist äußerst gering. Wir kennen bisher keinen Fall, der dahingehend von Disney verfolgt wurde. Man muss aber auch sagen, dass in jedem Fall ein Rechteverstoß vorliegen könnte, wenn die Bilder nicht mit Einverständnis von Disney hochgeladen wurden. Davon kann man ausgehen.

Was sagt Disney selbst zu diesem Thema:

Wir haben mit Disney Kontakt aufgenommen und warten noch immer auf eine Antwort der Rechtsabteilung! Sobald diese bei uns eintrifft, werden wir diesen Bericht um diese ergänzen!

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