Die “Todesstrafen für Tom Jan H.” Seiten auf Facebook

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Autor: Tom Wannenmacher

Seit dem 6.3.2014 vergeht keine Stunde wo wir keine Anfrage und Hinweise zu dem Tierquäler Tom Jan H. bekommen. Wir haben hier darüber berichtet.

Bereits einigen Stunden (6.3.2.2014) nach der ersten Welle auf Facebook, haben sich Tausende Nutzer zusammengeschlossen und einige “SEITEN” sowie “GRUPPEN” auf Facebook erstellt, die eine “Todesstrafe für Tom Jan H.” fordern. So die Titel der SEITEN und GRUPPEN!

Zuerst waren es nur Statusbeiträge und Kommentare dir auf den Seiten zu lesen waren.

Die HETZE war also eröffnet.

Was die Ersteller jedoch nicht bedenken ist, dass sie sich mit solchen Seiten, Gruppe, Statusbeiträge, Teilungen usw. STRAFBAR machen. Was jedoch völlig übersehen wurde ist, dass der Hund selbst bereits gerettet wurde und das sich die Polizei bereits um den Herren kümmert bzw. das bereits Anzeige erstattet wurde.

Wir von ZDDK haben mit der Polizei in Betzdorf telefoniert.

Diese hat uns bestätigt, dass der Vorfall bereits 3 Wochen zurück liegt. Der Beamte selbst war bereits etwas genervt, was auch zu verstehen ist, denn wir waren sicher nicht die Ersten die heute angerufen haben. Der Täter wurde auch bereits angezeigt.

Nach und Nach wurden aber dann auch schon bereits die ersten “Fakes” auf den Hetzseiten veröffentlicht wie z.B.

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(Fotomontage. Erstellt von einem Nutzer)

Am Samstag, 8.3.2014 tauchte dann auf einmal eine angebliche DPA Pressemeldung auf. Wir von Mimikama.at haben sofort am 8.3.2014 die DPA kontaktiert und die Bestätigung bekommen, dass diese angebliche Presseinfo, die auf Facebook die Runde macht, NICHT von der DPA stammte.

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Zu sehen auch der angebliche Tierquäler Tom Jan H., wie er im Krankenhaus liegt. Aber auch dies ist ein Fake!

Der Mann auf dem Bild ist nicht TOM-JAN H. sondern auf dem Foto sieht man MICHAEL McEwen Die Ersteller der Seite / des Statusbeitrages haben das Bild von einer anderen Seite im Web geklaut und dieses dann zu Ihrem Statusbeitrag hochgeladen.

QuelleMichael McEwen’s alleged attacker Jamie Ennis freed on bail

UPDATE 13.3.2013

Soeben erfahren wir von vielen Nutzern, dass erneut eine Seite auf Facebook Hetze betreibt und ein Fake-Fotoveröffentlicht hat.

Die Seite nennt sich: “Bilder eine Sekunde vor der Katastrophe” (gegründet am 10.3.2014)

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Der dazugehörige Statusbeitrag:

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Bereits über 44.000 Menschen gefällt dieses Foto (?). Auch hier sieht man im Krankenbett “MICHAEL McEwen” und nicht den Tierquäler selbst. Damit das Foto noch reißerischer wirkt, wurde ein echtes Foto von Tom-Jan. H noch hinzugefügt!

Und weiter geht es mit der Hetze!

Die Seite “Todesstrafe für Tom Jan H.” veröffentlicht nun nach und nach andere Videos und Bilder von Misshandlungen die mit dem “Ursprung” gar nichts mehr zu tun hat.

Wie z.B. dieses: (Screenshot Facebook)

Mann wirft einen Hund von einem Dach

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Hier steht provozierend:

Der arme Hund..!! Todesstrafe für IHN?
JA! – like
NEIN! – kommi

Auch zu dem erwähnten Video erreichen uns nun immer wieder Anfragen.

Unsere Recherche ergab, dass es sich bei diesem um ein Video aus dem Jahre 2013 (April 2013) handelt.

Der Täter selbst wurde von Tierschützern ausgeforscht.

Auszug der Zeitung “Heute”:

Die Jagd war ein Krimi: Weltweit forschten Tierschützer, wer den unerträglichen Clip hochgeladen hatte. In Ägypten wurde man schließlich fündig: ein anonymer User in einem Vorort von Kairo. Eine Aktivistin begann daraufhin, mit dem Unbekannten online zu flirten – und er gab ihr Nummer und Namen. Der Täter war entlarvt! Veterinär Ahmed H. zwang den jungen Mann zu einem Treffen. Dabei zeigte ihm der Arbeitslose das Dach, über das er den Hund gezerrt und dann in die Tiefe geschleudert hatte. „Er lebte noch mit gebrochenem Kiefer, starb aber später“, so der kalte Kommentar.

Screenshot eines Facebook-Nutzers, der uns zugespielt wurde:

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Weitere Videos und Bilder der Seite:

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Dieses Video kennen wir bereits von einer anderen Analyse.
Hier unser Bericht dazu aus dem Jahre 2012: https://www.mimikama.org/facebook-fake-videos/aufklrungsbericht-zu-video-schlechte-mutter/

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Auch dieses Video ist uns bereits bekannt!
Ebenfalls bereits ein Bericht aus dem Jahre 2012: https://www.mimikama.org/allgemein/facebook-die-zwei-jungen-die-einen-kleinen-hund/

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Sowie auch dieser Bericht von uns (ebenfalls 2012): https://www.mimikama.org/allgemein/aufklrung-zu-mann-wrgt-einen-hund/


Update 10.3.2014 / 18:10 Uhr

Die Rhein-Zeitung berichtet am 10.3.2014 / 17:44 Uhr, dass die Gewaltandrohung real geworden sei. Am vergangenen Wochenende sind unbekannte Täter in die Wohnung von Tom Jan H. eingebrochen. Ob die Einbrecher etwas gestohlen haben oder was sie i der Wohnung wollten können man noch nicht sagen. Die Polizei selbst konnte mit Tom Jan H. noch nicht darüber sprechen, denn dieser hält sich derzeit nicht an seinem Wohnort auf.
Auch wird erwähnt, dass die Polizei Beweise auf Facebook und YouTube sichert denn es ist genau so, wie wir es immer schon gesagt haben. Viele Nutzer haben durch Ihre Kommentare und Seiten / Gruppen den Boden des Gesetzes verlassen und sind dadurch selbst straffällig geworden.

So ist nach Paragraf 111 Strafgesetzbuch der öffentliche Aufruf dazu, eine Straftat zu begehen, verboten. Das Gesetz sieht in diesen Fällen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor!

Quelle: Rhein-Zeitung


Update Juni 2014

Soeben hat ein Nutzer, wir nehmen an aus Italien, eine SEITE auf Facebook veröffentlicht und postete ebenfalls das Video! Daher bekommen wir nun wieder erneut Anfragen zu diesem Thema Trauriges Smiley

Auch die Kollegen aus Italien haben bereits darüber berichtet:  BUFALA – Maltrattatore di cani preso a sprangate

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Allgemeine Information zu dem Thema HETZE!

JA, es ist definitiv sehr schlimm was hier passiert ist und auch wir haben uns unseren Teil gedacht, als wir uns die ersten Sekunden des Videos angesehen haben.

ABER PRIVATE PROFILE, SEITENBETREIBER und GRUPPEN begeben sich hier auf ein sehr dünnes Eis wenn sie zu so einer Hetze aufrufen!

Diese Hetze, die Aufforderung wie Todessstrafe für Tom Jan H. usw. sind strafrechtlich zu bewerten und werden bereits von der Polizei verfolgt

Warum?

Es ist ein PRIVATER FAHNDUNGSAUFRUF UND DIESER KANN STRAFBAR SEIN.

Leider vergessen dies die meisten Nutzer und Ersteller wenn sie so etwas posten!

Facebook-Nutzer spielen gerne Ermittler. Viele veröffentlichen und teilen eigenständig Fahndungsaufrufe, ohne dass sie sich erkundigen, ob es sich um tatsächlich aktuelle Fälle handelt und ob sie ÜBERHAUPT rechtmäßig handeln! “Juristen warnen davor, denn private Fahndungsaufrufe bei Facebook können schnell Straftatbestände erfüllen oder nach sich ziehen. In diesem Bericht möchten wir einige Punkte herausheben sowie auf diverse Seiten verweisen, die dieses Thema eingehender behandeln

Das muss man zu Fahndungsaufrufen bei Facebook wissen:

  • Nur Strafverfolgungsbehörden dürfen nach Personen öffentlich fahnden.

In aller Deutlichkeit:  Private Fahndungsaufrufe können zu einer Strafbarkeit führen.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit entstehen zumindest zivilrechtliche Ansprüche.

  • Auch Straftäter, ganz zu schweigen von Tatverdächtigen oder Personen, gegen die nicht einmal ermittelt wird(!), haben Persönlichkeitsrechte. Darüber kann sich niemand per eigener Meinung hinwegsetzen.
  • Diese Persönlichkeitsrechte dürfen nur unter ganz bestimmten Umständen aufgeweicht werden. Voraussetzungen, die in den deutlich seltensten Fällen greifen.
  • Auch Kinder und Jugendliche haben Persönlichkeitsrechte, die nicht durch private Fahndungen verletzt werden dürfen (Bilder angeblich gesuchter Kinder, kranke Kinder, etc.).
  • Wer Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt, muss mit teuren Abmahnungen, Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen rechnen und erfüllt u.U. Straftatbestände.

Thema: HEXENJAD 2.0

Moderne Hexenjagd auf Facebook ist ein ernst zu nehmendes Thema. Es ist immer einfach seinen Unmut zu äußern, Menschen zu bedrohen so lang man gemütlich vor seinem Bildschirm sitzt.  Das solches Verhalten ernsthafte Konsequenzen (schon allein für das Verbreiten solcher Hetze) haben kann ist leider viel zu wenigen bewusst. Nicht umsonst gibt es Gesetze die Verdächtige schützen, Selbstjustiz verbieten, Rufmord und Verleumdung verhindern sollen. Nicht ohne Grund schützen Gesetze unsere Privatsphäre und verbieten die ungefragt Weitergabe von personenbezogenen Daten oder die unerlaubte Nutzung von Fotos.

Wer sich an einer modernen Hexenjagd beteiligt macht sich also ebenfalls strafbar.

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