Die Kombination aus “F” und “Book”: Denkst Du hier auch gleich an “Facebook”?

Autor: Tom Wannenmacher

“Firebook.at”, eine österreichische Plattform, die freiwillige Feuerwehren vernetzt, erhält ein Anwaltsschreiben von Facebook. Andreas Schimböck, der Betreiber der Plattform, ist zuerst irritiert.

In einem Interview mit der futurzone sagt Andreas, dass es immer schon sein einziges Ziel war, die freiwilligen Feuerwehren in ganz Österreich zu unterstützen. Durch die Plattform wollte er junge Leute animieren, selber bei der Feuerwehr mitzumachen.

Nachdem er im Jahre 2009 als Schriftführer bei der örtlichen Feuerwehr begonnen hatte, entstand die Idee, eine Webseite zu erstellen. Auf diese sollte jeder Zugriff haben und Status- sowie Einsatzmeldungen posten.

“Dann überholte ein Gedanke den anderen und im Juli des Jahres 2010 war die erste Version von fireapp.at online verfügbar”, so beschreibt er in seinem Blog die Idee zu seine Webseite, die eigentlich Firebook geheißen hat.

Doch mit einem Mahnbrief hat er nicht gerechnet

Erstens kommt es anders, zweitens als man denkt… und so erhält Andreas Schimböck eine Marken- und Schadenersatzklage. Facebook wolle nämlich nicht, dass das Wort “book” als Synonym für soziale Kommunikationsplattformen wird.

Außerdem würde die Kombination aus dem Anfangsbuchstaben “F” und dem Zusatz “book” den Konsumenten (User) zu sehr an Facebook erinnern. Schimböck wird eine Frist von vier Wochen gewährt, um die Marke löschen zu lassen und aus dem Internet zu entfernen.

“Abgesehen von der Absurdität, dass ein großer Internetriese Angst vor einem kleinen Webauftritt hat, stört mich vor allem die Vorgangsweise mit praktisch willkürlichen Fristen. Auch die Argumentation, dass man das Wort “book” nicht verwenden darf, finde ich seltsam”, sagt Schimböck im Interview.

Was sagen unsere Anwälte dazu?

An dieser Stelle möchten wir unsere Markenrechtsexperten von Gulden Röttger Rechtsanwälte fragen, ob die Anforderung von Facebook angemessen ist:

Da die Inhalte beider Plattformen völlig verschiedene Themen behandeln, müsste Facebook gut argumentieren können, inwiefern (ehem.) “Firebook” eine Gefahr für Facebook darstellt.

Auf der anderen Seite müsste Schimböck erklären können, warum er seine Plattform ausgerechnet so nennt und ob er nicht bewusst eine Verbindung zu Facebook herstellen wollte.

Es ist aber auch nicht auszuschließen, dass der Markenrechtsanspruch seitens Facebook unberechtigt ist.

Trotzdem hat Schimböck mittlerweile den Namen seiner Plattform auf “Fireapp” umgeändert, weil er sich und seiner Familie den Stress ersparen möchte.

Doch warum reagiert Facebook derart disziplinarisch?

Es ist nicht der erste Markenrechtsanspruch von Facebook. Der Konzern klagt gegen jede auch so kleine Plattform, die den Begriff “Face” oder “Book” verwendet.

Facebook stand diesbezüglich oft vor Gericht – jedoch nicht immer mit Erfolg.

Der Grund ist, dass bereits sämtliche Marken Opfer ihres Erfolgs wurden. Zum Beispiel nennt der Konsument alle Klebebänder “Tixo” oder jedes Klebstoff “Uhu”. Genau davor möchte sich Facebook schützen und weiterhin unverwechselbar bleiben.

Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung?

Du sollst eine Markenrechtsverletzung begangen haben? Verletzt ein Konkurrent oder sonstiger Dritter im geschäftlichen Verkehr Deine Markenrechte?

Die Experten der Gulden Röttger Rechtsanwälte beraten Dich gerne darüber, wie Du zukünftig weitere kostenintensive Markenrechtsverletzung vermeiden kannst.

Quelle: Futurzone.at

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