Die digitale Identitäten schützen

Autor: Tom Wannenmacher

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Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) weist vor diesem Hintergrund gemeinsam mit dem Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) auf die Risiken und Folgen des Identitätsdiebstahls hin. So können beispielsweise gefälschte Profile in sozialen Medien dazu genutzt werden, Personen bloßzustellen, zu beleidigen oder zu diskreditieren.

Wenige Daten reichen aus

Von Identitätsdiebstahl oder -missbrauch spricht man, wenn personenbezogene Daten für betrügerische Zwecke genutzt werden.

Um einer anderen Person online die Identität zu stehlen, bedarf es oftmals nur weniger Informationen wie Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Adresse, E-Mail-Adresse oder einfach nur eines Fotos der Person.

Beim so genannten Phishing zum Beispiel gelangen die Täter an die Daten ihrer Opfer über gefälschte E-Mails.

Häufig verfolgen Cyber-Kriminelle mit Identitätsdiebstahl das Ziel, sich auf Kosten der Opfer zu bereichern, sei es durch Überweisungen oder Abbuchungen von Konten oder durch Internetkäufe im Namen ihrer Opfer.

Personenbezogene Daten können aber auch missbraucht werden, um Cyber-Mobbing zu betreiben. Dafür legen die Täter beispielsweise Profile im Namen anderer in sozialen Medien an und verbreiten darüber kompromittierende Nachrichten und Bilder.

Gleichzeitig sind soziale Medien eine reiche Quelle für persönliche Daten, die für den Identitätsmissbrauch genutzt werden können, da viele Menschen dort bewusst oder unbewusst sensible Details über sich preisgeben.

Identitätsdiebstahl erschweren

Hierzu erklärt BSI-Präsident Arne Schönbohm:

„Eine digitale Identität hat heutzutage fast jeder Internetnutzer, doch die weitreichenden Folgen eines Identitätsdiebstahls sind nicht allen bewusst. Als nationale Cyber-Sicherheitsbehörde unterstützen wir daher den Safer Internet Day. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, Bürgerinnen und Bürgern Hinweise zum Schutz ihrer digitalen Identität zu geben, damit sie nicht Opfer von Identitätsdiebstahl werden.“

Zu den wichtigsten Tipps gehört, in sozialen Netzwerken oder bei der Anmeldung zu E-Mail-Diensten oder Online-Shops nur so viele Daten anzugeben, wie für die Anmeldung zwingend notwendig sind.

Ein guter Anhaltspunkt vor der Preisgabe von Informationen ist die Frage, welche persönlichen Informationen man einer fremden Person in einem ersten Gespräch anvertrauen würde.

Dementsprechend sollten in sozialen Netzwerken die Privatsphäre-Einstellungen so vorgenommen werden, dass nur Freunde beziehungsweise direkte Kontakte die Inhalte sehen können.

Wie bei Web-Diensten oder der Anmeldung an Mobilgeräte gilt auch hier: Für jedes Profil im Internet sollte ein eigenes, sicheres Passwort verwendet werden, um Kriminellen im Falle eines Datendiebstahls nicht den Zugang zu weiteren Diensten und Profilen zu ermöglichen.

Bei der Eingabe von PINs und Passwörtern gilt, ebenso wie beim elektronischen Bezahlen oder dem Abheben am Geldautomaten, darauf zu achten, dass niemand den Vorgang beobachtet und die Information mitlesen kann.

„Auch wenn Cyber-Mobbing kein eigener Straftatbestand ist, vereinen sich darin andere Straftaten, die für die Täter rechtliche Konsequenzen haben“, sagt Gerhard Klotter, Vorsitzender des ProPK. Zu Cyber-Mobbing zählen unter anderem Beleidigung, Bedrohung oder Nötigung mittels Internet. „Wer beim Cyber-Mobbing auch noch die Identität einer anderen Person benutzt, macht sich zusätzlich strafbar.“

Die Polizei verweist darauf, dass Opfer mit dem Cyber-Mobbing auf keinen Fall allein bleiben sollten, sondern sich anderen oder der Polizei anvertrauen sollten.

Weitere Informationen zum Thema Identitätsdiebstahl.

Quelle: Bundesamt für Sicherheit

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