Die Cervelatwurst in der Schweiz

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Autor: Andre Wolf

Die Cervelatwurst in der Schweiz
Die Cervelatwurst in der Schweiz

Wegen Muslimen auf einem Abschlussfest verboten oder nicht? Ein Facebookpost lässt viele Fragen offen!

Der Schweizer Nationalratsabgeordnete Andreas Glarner (SVP) veröffentlichte am 03. Juli 2018 eine Statusmeldung mit der Information, dass ein einen Anruf einer enttäuschten Mutter bekam, die eine Mitteilung erhielt, dass ihre Kinder bei dem Abschlussfest einer Jugendorganisation keine Cervelats (sic) mitbringen dürfen.

Nach Angaben des Abgeordneten gelte dieses Cervelatverbot für Kinder wegen Muslimen. Dieser Post wurde mittlerweile mehrere tausend Mal verteilt und sorgte auch bei uns für Anfragen:

Cervelatverbot für Schweizer Kinder wegen Muslimen

Soeben rief mich eine enttäuschte Mutter an. Ihr wurde mitgeteilt, dass ihre Kinder, welche in einer Jugendorganisation einer kleineren Aargauer Gemeinde mitwirken, an das Abschlussfest keine Cervelats mitbringen dürfen.

Es gehe nicht an, dass Produkte, welche Schweinefleisch enthalten, auf dem selben Grill liegen wie die Grilladen der muslimischen Kinder…. Denn sonst kämen die muslimischen Kinder nicht an das Abschlussfest. Sie könne, falls Sie auf Cervelats beharre, ja einen eigenen Grill mitbringen….

Unglaublich, nicht ? Schweizer, erwache ! Es ist Zeit, aufzustehen und sich gegen die Auswüchse dieser Religion zu wehren !

In der Schweiz erreichte diese Statusmeldung mittlerweile auch Medienbekanntheit. Die Webseite von 20min hat dieser Statusmeldung bereits einen Artikel gewidmet, kommt jedoch auf das Ergebnis, dass sich die Behauptungen des Abgeordneten nicht prüfen lassen. Hierzu fehlen schlichtweg transparente Angaben:

Nachprüfen lässt sich die Story für 20 Minuten nicht: Glarner sagt, er habe der Mutter Anonymität zugesichert. Diese befürchte, dass ihre Töchter ansonsten ausgeschlossen würden. Er habe aber keine Zweifel an der Darstellung der Mutter.

http://www.20min.ch

Unterdessen teilte Glarner am 04. Juli 2018 auf Facebook mit, dass er nicht weiter gewillt ist, genauere Angaben zu machen. Er führt an dieser Stelle die Anonymität der genannten Mutter als Informationsschutz an:

Zum Cervelat-Fall:
Weil es unangenehm ist, behaupten nun alle Linken und Gutmenschen, es sei ein Fake… das Leben kann so einfach sein…

Es sagte einmal ein bekannter Mann: Wer nur Stroh im Kopf hat, der fürchtet den Funken der Wahrheit…

Ich habe der Mutter versprochen, dass ich sie schützen werde – und daran halte ich mich selbstverständlich !

Suche nach dem Abschlussfest

Der Name der Mutter, sowie persönliche Daten der Familie dürften an dieser Stelle übrigens sehr uninteressant sein, insofern sollte die Anonymität der Mutter weiterhin gewährleistet sein, auch wenn man genauere Angaben zu dem Abschlussfest macht. Wir haben hierzu mit dem Departement für
Bildung, Kultur und Sport des Kantons Aargau Kontakt aufgenommen, ob dort bereits genauere Hinweise auf die entsprechende Jugendorganisation vorliegen.

Des weiteren werden wir natürlich weiter nach notwendigen Informationen zur Überprüfung, bzw. Bestätigung oder Aufklärung zu dieser These in der Statusmeldung suchen.

Update 1: Der Fall Strengelbach

Unabhängig von der Anfrage an das Departement kam am Abend des 04. Juli 2018 durch Glarner dann eine Schule in Strengelbach (Aargau) ins Gespräch, die in einem Elternbrief (siehe hier) bezüglich Schweinefleisch versendete. Streng genommen kommen hier jedoch Unklarheiten auf, denn hierbei handelt es sich um eine Schule und nicht um eine Jugendorganisation.

Ferner sagte der Schulpflegepräsident Roger Lussi gegenüber Tele M1, dass es niemals ein Verbot gab. Die Aargauer Zeitung schreibt hierzu:

«Das ist an den Haaren herbeigezogen», sagt er im Beitrag von Tele M1. Es gebe kein Verbot. Er verstehe nicht, weshalb sich Eltern nicht an die zuständige Schulbehörde gewandt hätten, sondern an die Politik. Vielleicht, weil Andreas Glarner das Thema innert Kürze zum nationalen Geschwätz machte.

In dem gesamten Schreiben ist weder von Verbot, noch von Anweisung die Rede. Die freiwillige Rücksichtnahme darf zwar jeder für sich gerne in die Kritik nehmen, doch schein der Elternbrief der Schule in Strengelbach eher weniger mit der ursprünglichen Aussage des Cervelatverbots einer Jugendorganisation zu tun haben.

Titelbild

Beschreibung: Cervelat mit Kreuzeinschnitt an den Enden

Quelle [1] (German Wikipedia)

Urheber: Tethys (selbst fotografiert)

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