Die EU-Vorschrift für den “Scheckkartenführerschein”

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Autor: Kathrin Helmreich

Und wieder erhielten wir Anfragen zu einem Artikel, in dem geschrieben steht, dass man seinen alten Papierführerschein umtauschen lassen muss – stimmt das?

UPDATE! Dieser Artikel wurde aufgrund einer geänderten Entscheidung im Bundesratumfassend geändert.

Mittlerweile ist die bisher angekündigte Staffelung so KEINE Pflicht mehr, sondern gilt lediglich als Empfehlung. So liest man auf TZ.de:

Bei den genauen Ablaufdaten handelt es sich aber nur im Empfehlungen. Der Verkehrsausschuss im Bundesrat konnte die Fristen im Bundestag nicht durchsetzen – richtig Bewegung ist in die Sache seither nicht gekommen, dem ADAC zufolge werden die Pläne aber nach bisherigen Kenntnissen nicht weiterverfolgt. Somit gilt allgemein immer noch das Jahr 2033 als letztmöglicher Zeitpunkt.

Dennoch gilt: Führerscheine müssen bis spätestens zum 19. Jänner 2033 in einen aktuellen Scheckkartenführerschein umgeschrieben werden. Die Gültigkeit bis zum Jahr 2033 gilt auch für alle Fahrten innerhalb der EU. Voraussetzung für die Beibehaltung der Gültigkeit bis zum Jahr 2033 ist, dass Namen und Daten im Führerschein noch lesbar sind und die Betreffende/der Betreffende auf dem Foto eindeutig erkennbar ist.

Bereits im Jahr 2016 wurde der Umtausch des Führerscheins “angeteasert”. Im Folgejahr gesellte sich dann eine Falschnachricht hinzu, die zwar ähnlich klingt, aber etwas völlig anderes behauptet: So hieß es plötzlich, dass die EU deutsche Führerscheine komplett verbieten lassen wollen würde.

Der Artikel der Webseite wunderweib.de jedoch hält sich an die Tatsachen, denn verboten wird hier nichts – nur umgetauscht! Und das ist die Wahrheit!

Jeder, der einen Führerschein besitzt, der noch im alten Format – also aus “Papier” – gefertigt ist, muss diesen bis zu einem gewissen Zeitpunkt umtauschen lassen. Wie Tom bereits im Artikel “Verfallen nun alle Führerscheine” angeführt hatte, sind die angegebenen Tabellen für den Zeitraum des Umtauschs einer PDF des Bundesrats zu entnehmen.

Die Staffelung in der Übersicht

Ursprünglich war eine Staffelung angedacht, die (wie bereits angemerkt) so nicht mehr in Kraft treten wird:

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Quelle: Bundesrat

Papier vs. Scheckkartenformat

Seit 2013 also gelten neu ausgestellte Führerscheine nur noch 15 Jahre. Das kann man analog zum Personalausweis betrachten: Man muss nicht nach 15 Jahren wieder eine Fahrprüfung machen, sondern den Führerschein verlängern. Es geht hier um Fälschungsschutz, aber auch darum, dass die angegebenen Daten und auch das hinterlegte Foto immer halbwegs aktuell und somit nachvollziehbar sind. (Ganz ehrlich: Jeder „Lappenbesitzer“ zeigt doch immer gerne mit großem Schmunzeln das Foto im eigenen Führerschein, gerade weil es hoffnungslos veraltet ist.)

Etwas komplizierter ist es bei den alten „Lappen“ oder der “Pappe”, an denen viele Menschen durchaus hängen. Alle VOR 2013 ausgestellten Fahrerlaubnisse sollten eigentlich noch bis zum Jahr 2033 ihre Gültigkeit behalten. Damit aber nun nicht die vielen Millionen Nostalgiefans alle 2033 zum Stichtag einen neuen Führerschein haben müssen, gibt es eine Empfehlung des Verkehrsausschusses an den Bundesrat (siehe PDF).  Hier geht es um einen Stufenplan, um die Behörden nicht zum Kollabieren zu bringen. Ebenso liest man hier auch, dass Personen, deren Führerschein VOR 1953 ausgestellt wurde, davon per se ausgenommen sind:

Personen mit Geburtsjahrgang vor 1953 sind vom vorgezogenen Umtausch ausgenommen. Damit soll ihnen erspart werden, ihren Führerschein umtauschen zu müssen, obwohl altersbedingt nicht sicher ist, ob sie nach dem Stichtag des 19. Januar 2033 von ihrer Fahrerlaubnis Gebrauch machen möchten und dafür einen weiter gültigen Führerschein benötigen.

Die geplanten Regelungen zum „vorgezogenen Führerscheinumtausch“ seien notwendig, um die Behörden zu entlasten. Mit der Neuregelung würde sichergestellt, dass die Behörden die Vielzahl der künftigen Anträge bewältigen könnten.

Der Umstieg auf die Karte (den neuen Führerschein) erfordert keine neue Fahrprüfung oder einen Gesundheitstest, also kann man tief durchatmen. Alles andere ist Panikmacherei.

Auch die Polizei wird erleichtert sein, sobald alle Führerscheine dieselbe Form und den selben Inhalt an den selben Stellen enthalten, denn bisher müssen die Polizisten hunderte Plastikkarten und Papierscheine unterscheiden können.

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