Der letzte Kommentar gewinnt 500 Euro- oder doch nicht?

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Autor: Tom Wannenmacher

Diese “Gewinnspielvariante” ist sehr beliebt bei diversen Seitenbetreibern und Prominenten den diese bringt sehr viele “Gefällt mir” und vor allem sehr viele “KOMMENTARE”. In diesem Falle gewinnt der letzte Kommentar angeblich 500 EUR!

Verstoß gegen die Richtlinien!

Leider ist es aber bei fast allen Seitenbetreibern so, dass sie mit Ihrem Gewinnspiel gegen alle Richtlinien verstoßen. (Es gibt aber auch ausnahmen wie z.B. “KRONEHIT”. Wir haben darüber HIER berichtet) Sei es seitens der Facebook-Promotionrichtlinien oder die Rechtlichen Richtlinien.

Durch den Verstoß, wissen Nutzer und Fans NICHT wer an dem Gewinnspiel teilnehmen darf bzw. wann dieses ENDET! Bei der Variante “der letzte Kommentar gewinnt” gibt es in Wahrheit NIE ein ENDE, denn der Seitenbetreiber selbst könnte immer wieder ein “letztes” Kommentar abgeben.

Im Moment bekommen wir sehr viele Anfragen zu diesem Statusbeitrag der von einem deutschen Rapper stammte.

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Heute haben wir den 7.1.2014. Vor knapp einem Jahr (25.2.2013) wurde der Statusbeitrag veröffentlicht und noch immer wird hier kommentiert! Mittlerweile sind es 934.041 Kommentare.

Im Statusbeitrag steht nur:

Der letzte Kommentar gewinnt den 500er Schein 😉

Was bedeutet das für den Nutzer?

Absolut nichts, den auch wenn Facebook die Gewinnspielrichtlinien im August 2013 gelockert hat, müssen die RECHTLICHEN VORGABEN, so wie auch davor schon, eingehalten werden!

WAS BEDEUTET DAS?

Weiterhin wird von Facebook verlangt, dass man seine Fans darauf hinweist, dass Facebook nichts mit dem Gewinnspiel zu tun hat.
Teilnahmebedingungen müssen vorhanden sein.

Diese müssen u.a beinhalten:

  • Wer darf alles teilnehmen?
  • Beginn und Ende des jeweiligen Gewinnspieles.
  • Detaillierte Beschreibung, was es überhaupt zu gewinnen gibt.
  • Datenschutzhinweis
  • usw.

Dies war nur ein kleiner Auszug was die Rechtliche Seite betrifft.

ZDDK-Info: Diese Rechtlichen Vorgaben müssen BEI JEDEM GEWINNSPIEL eingehalten werden und nicht nur bei jenen die mit “Der letzte Kommentar gewinnt…” beginnen!

STELLUNGNAHME VON DER RECHTSANWALTSKANZLEI “GGR RECHTSANWÄLTE”

Wir von Mimikama haben GGR RECHTSANWÄLTE, dies ist jene Kanzlei die unseren Verein nach außen hin in Rechtssachen vertritt, um eine Meinung / Stellungnahme gebeten!

Rechtlich lässt sich der Fall wie folgt einordnen:

Die Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels sind nicht klar und eindeutig angegeben, so dass jedenfalls ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorliegt.
Anwendbar könnte auch § 4 Nr. 2 UWG sein, da mit dieser Werbemaßnahme die Leichtgläubigkeit der Teilnehmer möglicherweise ausgenutzt wird.

Ein Verstoß gegen die Gewinnspiel-Richtlinien von Facebook kann allerdings nicht über das Wettbewerbsrecht geltend gemacht werden, da allgemeine Geschäftsbedingungen nicht von der Norm umfasst sind. Ein Zuwiderhandeln gegen diese internen Vorschriften stellt allerdings einen Vertragsverstoß dar und ermächtigt Facebook dazu, den Account zu sperren oder sogar ganz zu löschen.

Einen Verstoß gegen die Vorschrift des UWG können nur die in § 8 Abs. 3 UWG genannten Personenkreise geltend machen, also Mitbewerber, Verbände wie z.B. die Verbraucherverbände oder Industrie- Handels- und Handwerkskammern.
Teilnehmern bzw. Verbrauchern steht ein Unterlassungsanspruch aus dem Wettbewerbsrecht nicht zu.

Teilnehmer können allenfalls das Verhalten bei Facebook melden und somit einen Ausschluss des Betreibers oder zumindest eine Löschung des Gewinnspiels herbeiführen.
Gemäß § 661a BGB hat derjenige, dem eine Gewinnzusage mitgeteilt wird, auch einen Anspruch auf den Preis, so dass er diesen auch einklagen kann.

Ein rechtlicher Anspruch für die übrigen Nutzer, dürfte sich aufgrund der bloßen Teilnahme bei dieser Aktion nicht ergeben, da das Geld ausdrücklich nur einem Teilnehmer versprochen wurde und nicht wie während des Gewinnspiels vereinzelt kommentiert, jedem letzten Teilnehmer innerhalb des entsprechenden Zeitfensters.

Derartige Gewinnspiele haben vertraglichen Charakter. Aus den „ Bedingungen“ lässt sich jedenfalls nicht entnehmen, dass die Betreiber des Gewinnspiels den Preis mehrfach ausloben wollten, sondern lediglich unter der Bedingung, dass der letzte Teilnehmer „ wie auch immer dies ausgestaltet sein mag“ den Preis erhalten soll.

Mit freundlichen Grüßen
RA Karsten Gulden Fachanwalt für Urheber-  und Medienrecht und RA Kevin Müller

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Medienrecht+  Mainz
Urheberrecht . Markenrecht . Medienrecht . Persönlichkeitsrecht . Der gute Ruf des Unternehmens
E-Mail: [email protected]
Web: ggr-law.com
Jean-Pierre-Jungels-Str. 10
55126 Mainz
Telefon: 06131 – 240950
Telefax: 06131 – 2409522
Facebook: https://www.facebook.com/ggrlaw?fref=ts

 

Wichtiger Hinweis für seriöse Betreiber einer Facebook-Seite und / oder eines Gewinnspieles!

BEDENKENLOS KLICKEN!

Facebook User können ab sofort „Bedenkenlos klicken“ und so sicher sein, dass es sich bei Facebook-Seiten, Gewinnspielen und Statusbeiträgen um keine schädlichen Links, Fakes, Hoaxes oder Datenmissbrauch handelt.

Das „Bedenkenlos klicken“ Zertifikat,  ist ein Angebot für Betreiber (Admins) von Facebook-Seiten und Facebook-Gewinnspielen. Entwickelt wurde es von uns  – um Facebook-Seiteninhalte  mit einem Vertrauenssiegel- und einem Zertifikat  als „bedenkenlos“ zertifizieren zu lassen.

WAS WIRD GEPRÜFT?

Unsere Prüfungsstellen prüfen unabhängig, aus der Sicht der Facebook-Community, Facebook-Seiten sowie Facebook-Gewinnspiele auf die Facebook-Nutzungsbedingungen (https://www.facebook.com/policies/), denn Facebook-Werberichtlinien sowie den Facebook-Promotionsrichtlinien.

Bei Facebook-SEITEN prüfen wir auf Konformität

  • der Nutzungs- und Geschäftsbedingungen von Facebook
  • der Facebook-Werberichtlinien
  • der Facebook- Promotionrichtlinien

Facebook-GEWINNSPIELE prüfen wir auf Konformität

  • der Nutzungs- und Geschäftsbedingungen von Facebook
  • der Facebook-Werberichtlinien
  • der Facebook-Promotionrichtlinien
  • AGB
  • Legitimität der angeforderten Nutzer-Daten

Bei bestandener Prüfung bekommt die “Seite”, dass “Gewinnspiel” das “Bedenkenlos klicken Vertrauenssiegel”, inkl. einem Online-Zertifikat, dass von jedem Nutzer dann gesehen und abgerufen werden kann.

Hier eine Übersicht von Facebook-Seiten, die bereits geprüft wurden:http://www.bedenkenlos-klicken.at/liste.php

Wer also seine SEITE, sein GEWINNSPIEL von uns prüfen lassen möchte, der kann dies gerne tun!
Verweis “Bedenkenlos klicken” http://www.bedenkenlos-klicken.at/

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