Der große Führerschein-Umtausch – Panik unnötig!

Autor: Ralf Nowotny

Artikelbild: Shutterstock / Von Robert Kneschke
Artikelbild: Shutterstock / Von Robert Kneschke

Des Deutschen liebster Lappen ist nicht etwa der Putzlappen, sondern der Führerschein.

Seit 2016 ist bekannt, dass geplant ist, die Führerscheine zu erneuern. Seitdem gibt es auch immer wieder Schreckensmeldungen, die mit Titeln wie „43 Millionen Führerscheine werden bald ungültig“ und „Alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, verfallen!„, die die Autofahrer verunsichern.

Gleich vorweg: Es erlöscht nur die Gültigkeit des Dokumentes. Die Fahrerlaubnis an sich bleibt natürlich bestehen!

Was ist da genau los?

Seit 2013 gelten neu ausgestellte Führerscheine nur noch 15 Jahre. Das kann man wie beim Personalausweis sehen: man muss nicht nach 15 Jahren wieder eine Fahrprüfung machen, sondern den Führerschein in dem Sinne verlängern. Es geht hier um Fälschungsschutz, aber auch darum, dass die angegebenen Daten und auch das dargestellte Foto immer halbwegs aktuell und somit nachvollziehbar sind.

Komplizierter ist es bei den alten „Lappen“, an denen viele Menschen durchaus hängen. Alle VOR 2013 ausgestellten Fahrerlaubnisse sollten eigentlich noch bis zum Jahr 2033 ihre Gültigkeit behalten. Damit aber nun nicht die vielen Millionen Nostalgiefans alle 2033 zum Stichtag einen neuen Führerschein haben müssen, hat der Bundesrat eine Staffelung empfohlen, bis wann welche Führerscheine umgetauscht werden.

Die empfohlene Staffelung

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden:

Geburtsjahr des Führerscheininhabers Datum, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss
vor 1953 19.01.2033
1953 – 1958 19.01.2022
1959 – 1964 19.01.2023
1965 – 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

 

Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden:

Ausstellungsjahr Datum, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss
1999 – 2001 19.01.2026
2002 – 2004 19.01.2027
2005 – 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 – 18.01.2013 19.01.2033

 

Wie schon oben beschrieben, handelt es sich dabei bisher nur um eine Empfehlung des Bundesrates, welche zum jetzigen Zeitpunkt noch keine rechtliche Gültigkeit hat!
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