Der digitale Tod. Wer postet in deinem Namen nach deinem Tod? (Infobericht)

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Autor: Tom Wannenmacher

Was passiert eigentlich mit all den virtuellen Hinterlassenschaften eines Menschen, der plötzlich aus dem Leben scheidet?

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Screenshot: http://www.machts-gut.de/

Die meisten Menschen dürften sich zwar früher oder später Gedanken über ihren „analogen“ Nachlass machen und im besten Falle eine testamentarische Regelung für Sparkonten, Dachbodensammlungen oder vielleicht die eigene Immobilie treffen.

„Die wenigstens hingegen haben dabei auch ihre Online-Aktivitäten im Blick, und das, obwohl sich unser Leben zunehmend ins World Wide Web verlagert hat…“,

…so Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Was zum Beispiel tun, wenn Wochen nach dem Tod eines Angehörigen ein Online-Shop Mahnungen für offene Forderungen des Verstorbenen verschickt?

Das Erbrecht sorgt zwar dafür, dass die Erben in solche Verträge eintreten und die Forderungen erfüllen müssen. Doch bleibt oft unklar, wie sie überhaupt an die im Online-Konto gespeicherten Daten wie zum Beispiel die Bestellung gelangen.

Viele Online-Shops, soziale Netzwerke und E-Mail-Provider sehen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen jeweils gänzlich unterschiedliche Bestimmungen für den Fall vor, dass ein Kunde bzw. Mitglied stirbt.

Manche Anbieter geben die Nutzerdaten nur gegen Vorlage eines Erbscheins heraus, manche wiederum verlangen nur die Sterbeurkunde.

Ob diese Regelungen wirksam sind, ist noch unklar. Auch darüber, ob die Online-Daten eines Verstorbenen überhaupt an die Erben übergehen, streiten derzeit die Juristen. Hinzu kommt, dass die gesetzlichen Erben – das sind die eigenen Kinder und bei Kinderlosen die Eltern bzw. Geschwister – nicht immer die Vertrauensposition des Verstorbenen für den Umgang beispielsweise mit seinen gesamten persönlichen E-Mails und Facebook-Einträgen besitzen.

Viele Nutzer würden sich diejenige Person, die über den Umgang mit ihren teils äußerst vertraulichen Daten und Informationen entscheiden darf, vermutlich gern selbst aussuchen, geht es hier doch auch um den wichtigen Schutz des – postmortalen – Persönlichkeitsrechts.

Auch wenn sich in vielen Fällen pragmatische Lösungen finden lassen und sich gerade Online-Shops teilweise „kulant“ zeigen dürften, wenn es um den Zugang zu Online-Konten eines Verstorbenen für nahe Angehörige geht – juristisch sicher geht nur, wer seinen Wunsch zum Umgang mit dem digitalen Nachlass schriftlich festhält.

„Dies kann in einem Testament erfolgen, aber auch gesondert in einer Vorsorgevollmacht…“,

…erläutert Henschler. Hierin sollte man einen Bevollmächtigen für den Umgang mit dem digitalen Nachlass benennen. Außerdem empfiehlt sich, gesondert eine Passwortliste für wichtige Online-Zugänge zu führen und in der Vorsorgevollmacht deren Ablageort anzugeben.

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Screenshot: http://www.machts-gut.de/

Unter http://www.machts-gut.de/ hat der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Kampagne gestartet, um Nutzer für die digitale Vorsorge zu sensibilisieren.

 


Facebook führt eine offizielle Verwaltungsfunktion für die Accounts von Verstorbenen ein.

Update zu unserem Bericht https://www.mimikama.org/allgemein/der-digitale-tod-wer-postet-in-deinem-namen-nach-deinem-tod-infobericht/
Neue Facebook-Funktion: Mitglieder können Nachlassverwalter benennen! Facebook baut für den Fall des Ablebens vor und will Angehörigen die Pflege von Profilen nach dem Tod von Nutzern erleichtern.

Die neue Funktion ist aber erstmal nur in den USA verfügbar

Zukünftig können Facebook – Mitglieder nur in den USA eine Art digitalen Nachlassverwalter benennen. Diese „Erbschaftskontakte“ oder „Profil-Erben“, z.B. Verwandte oder auch Freunde, können dann zum Beispiel den Tod des Nutzers auf dessen Seite bekannt geben, wie Facebook mitteilte.

Die Vertrauenspersonen werden Einträge in den Facebook-Profilen Verstorbener schreiben, aber auch neue Freundschaftsanfragen beantworten, Bilder posten, Fotos hochladen, sowie mit vorheriger Erlaubnis auch frühere Bilder und Einträge herunterladen können. Die privaten Nachrichten könnten dabei NICHT eingesehen werden, betonte Facebook, auch würden die Angehörigen nicht im Namen des Toten auftreten.

Alternativ können die Nutzer im Todesfall ihr Konto aber auch löschen lassen

Außerdem will sich das Netzwerk bemühen zu verhindern, dass Konten verstorbener Nutzer, künftig nicht mehr bei den elektronisch erzeugten Vorschlägen für neue Freundschaften auftauchen, um trauernde Angehörige nicht zu verstören. Das Thema “Tote Facebook-Nutzer” war im Dezember von vielen Medien aufgegriffen worden. Damals hatte sich das Unternehmen entschuldigt, weil es einem Nutzer dessen einige Monate zuvor gestorbene Tochter als Titelbild eines automatisch generierten Jahresrückblicks gezeigt hatte. Der Rückblick enthielt Partyfotos und aufmunternde Sprüche.

Bisher gilt: Facebook-Konten werden nach dem Tod eines Mitglieds eingefroren, sodass sich niemand mehr einloggen kann. Das führte auch zu Kritik von Angehörigen, die stattdessen gern so etwas wie eine Gedenkstätte im Netz einrichten wollten. In Deutschland kann bislang NOCH kein Nachlasskontakt eingetragen werden, lt. Facebook soll die neue Funktion ABER auch für andere Länder in Planung sein.

Der Gedenkzustand eine Facebook-Profils:

Facebook bietet die Möglichkeit, ein Profil in einen „Gedenkzustand“ zu versetzen. Das können auch Angehörige machen, die sich dann bei FB legitimieren müssen. Dann hat das Profil die Funktion eines Kondolenzbuches. Es wird aber z.B. nicht mehr den Freunden der Geburtstag angezeigt, etc, was ja etwas makaber wäre.

Facebook schreibt dazu:

Was passiert, wenn das Konto eines verstorbenen Nutzers in den Gedenkzustand versetzt wird?
Hier einige der Hauptmerkmale von in den Gedenkzustand versetzten Konten:
  • Facebook gewährt niemandem Zugriff auf ein Konto im Gedenkzustand.
  • Konten im Gedenkzustand können nicht bearbeitet oder verändert werden. Dies umfasst das Hinzufügen oder Entfernen von Freunden, das Bearbeiten von Fotos oder das Löschen von vorhandenen Inhalten.
  • Abhängig von den Privatsphäre-Einstellungen des verstorbenen Nutzers können Freunde in der in den Gedenkzustand versetzten Chronik Erinnerungen teilen.
  • Jeder kann private Nachrichten an den verstorbenen Nutzer senden.
  • Vom verstorbenen Nutzer geteilte Inhalte (z. B. Fotos, Beiträge) bleiben auf Facebook verfügbar und sind für das Publikum, mit dem sie geteilt wurden, sichtbar.
  • Chroniken von Konten im Gedenkzustand erscheinen nicht öffentlich, etwa als „Person, die du vielleicht kennst“ oder als Geburtstagserinnerung.
  • Gruppen, die ausschließlich zu einem Konto im Gedenkzustand gehören, haben die Möglichkeit, neue Administratoren zu wählen, während Seiten von Facebook entfernt werden.
Bitte beachte, dass es nicht möglich ist, eine Chronik zum Gedenken einer bereits verstorbenen Person zu erstellen. Wir empfehlen, stattdessen eine Seite oder Gruppe zu diesem Zweck zu erstellen.

Wie melde ich einen verstorbenen Nutzer oder ein Konto, das in den Gedenkzustand versetzt werden muss?

Konto in Gedenkzustand versetzen:

Wir versetzen das Facebook-Konto einer verstorbenen Person in den Gedenkzustand, wenn wir eine >> berechtigte Aufforderung dazu erhalten. Wir versuchen zu verhindern, dass auf Facebook Verweise auf ein Konto im Gedenkzustand in einer Art und Weise erscheinen, die Freunden und Familie zusetzen könnte, und wir ergreifen außerdem Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre der verstorbenen Person, indem wir das Konto sichern.

Bedenke bitte, dass wir keine Anmeldedaten für ein Konto im Gedenkzustand herausgeben dürfen. Sich auf dem Konto einer anderen Person anzumelden, stellt immer einen Verstoß gegen unsere Richtlinien dar.

Wenn du ein Profil melden möchtest, das in den Gedenkzustand versetzt werden soll, >> kontaktiere uns.


Was passiert eigentlich mit meinen Daten nach meinem Tod?

Dieser Frage sind die GGR-Rechtsanwälte nachgegangen.

U.a. schreiben sie:

Informationen haben unter Umständen einen Wert, Daten können sogar eine Ware sein. Im digitalen Zeitalter stellt sich auch die Frage, was mit den Daten eines Netzbenutzers nach dessen Tod geschieht.

Dass Informationen ein Vermächtnis sein können ist nicht neu: Wer kennt nicht die Geschichten um essentielle Geschäftsgeheimisse, die auf dem Sterbebett an den Nachfolger weitergegeben werden. Was aber geschieht mit Informationen, die ein Erblasser auf Festplatten, CDs, Speichersticks und im Internet abgelegt hat?

Alle Fragen und Antworten, könnt Ihr hier nachlesen: https://ggr-law.com/persoenlichkeitsrecht/faq/daten-was-passiert-mit-meinen-daten-nach-meinem-tod.html

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