Darf man Grünabfälle im Wald entsorgen?

Autor: Kathrin Helmreich

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ThüringenForst verweist auf illegale Gartenabfallentsorgungen im Wald speziell im Frühjahr. Biologische Vielfalt im Wald gefährdet. Hohes Bußgeld droht.

Bald ist es wieder soweit:

Viele Gartenbesitzer blicken voller Vorfreude der kommenden Gartensaison entgegen.

Doch wohin dann mit den Zweigen, Zwiebeln, Blättern und dem Rasenschnitt? Diese Frage können im Frühjahr Forstleute und Waldbesitzer beantworten, die Berge von illegal entsorgten Gartenabfällen am Waldrand, an Wegen und Waldparkplätzen finden.

Was nach öffentlicher Kompostierung klingt, ist allerdings kein Kavaliersdelikt.

Diese Art der Abfallentsorgung ist illegal und wird gemäß dem Thüringer Waldgesetz mit Geldbußen bis 12.500 € geahndet.

Was ist so schädlich an natürlich abbaubaren Gartenabfällen im Wald?

„Das Ökosystem Wald ist eine gut abgestimmte Lebensgemeinschaft. Wird in dieses sensible System etwa der kaukasische Riesenbärenklau oder das am Himalaja natürlich vorkommende Indische Springkraut eingebracht, sorgt deren Konkurrenzstärke zur radikalen Verdrängung der heimischen Flora“,

so Volker Gebhardt, ThüringenForst-Vorstand.

Standorttypische Pflanzen wie Veilchen, Blutweiderich oder auch Waldkräuter verschwinden. Von dieser heimischen Flora leben wiederum Hunderte heimische Arten, die damit ihre Nahrungs- und Vermehrungsgrundlage verlieren.

Verrottende, oft gärende und fäulnisbildende Gartenabfälle belasten Boden und Grundwasser mit Nitrat, was unserer Gesundheit schadet.

Wildschweine werden angezogen, die schlimmstenfalls Waldbesucher oder Autofahrer auf nahegelegenen Straßen gefährden.

In Billig-Zierpflanzen finden sich teils enorm hohe Pestizidrückstände, die das heimische Ökosystem beeinträchtigen, oft genug speziell für die im Wald lebenden Wildund Honigbienen tödlich sind.

Ähnlich schlimm: Gartenabfälle können Wurzeln, Zwiebeln, Knollen oder Samen nicht heimischer, giftiger Pflanzen enthalten. Besonders dramatisch endete die illegale Fütterung von Haflingerpferden mit einem Gartenschnitt aus Gras, Zypressen und Buchs im Sommer 2014.

Innerhalb von 24 Stunden starben 17 von 20 Fohlen jämmerlich an einer Vergiftung.

Vor diesem Hintergrund kann es nicht überraschen, das der Gesetzgeber im Freistaat die illegale Entsorgung von Gartenabfällen im Wald mit empfindlich hohen Geldbußen ahndet.

Aus einem Sack Grasschnitt wird schnell eine kleine Deponie

Ein von Förstern oft festgestelltes Phänomen: Sobald sich an einer Stelle Abfälle befinden, kommt durch Nachahmer immer mehr Unrat, oft auch Hausmüll dazu.

Innerhalb kurzer Zeit befindet sich eine kleine Deponie im Wald. Und regelmäßig werden Gartenabfälle gleich mitsamt der Kunstoffsäcke entsorgt.

Da ist die von Waldfrevlern häufig vorgebrachte Argumentation, es handele sich ja nur um natürlich abbaubare Gartenabfälle ganz schnell hinfällig.

Übrigens: Die oft teure Entsorgung illegal im Wald deponierter Gartenabfälle trägt der betroffene Grundeigentümer. Beim Körperschafts- und Staatswald ist dies der Steuerzahler.

Quelle: TühringenForst

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