Darf der Ramadan 2020 in Deutschland gefeiert werden? (Faktencheck)

Autor: Claudia Spiess

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Darf der Ramadan 2020 in Deutschland gefeiert werden? (Faktencheck)
Darf der Ramadan 2020 in Deutschland gefeiert werden? (Faktencheck)

Die Moscheen sind derzeit geschlossen, doch dürfen Muslime den Fastenmonat Ramadan abhalten?

Darf der Ramadan 2020 in Deutschland gefeiert werden? (Faktencheck) – Das Wichtigste zu Beginn:

Da geschwächte Menschen wohl anfälliger auf das Coronavirus sind, steht die Überlegung im Raum, den Ramadan zu verschieben. Gelehrte sowie der Fatwa-Rat orientieren sich dazu an der WHO.

Durch die Coronakrise erleben wir alle derzeit eine Veränderung unseres Alltags. Angefangen von den Ausgangsbeschränkungen bis hin zu Umstellungen in unserem Berufs- und Freizeit-Leben.
Öffentliche Orte sind geschlossen, darunter fallen auch Moscheen und andere Gotteshäuser.

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Wird der Ramadan verschoben?

Am 24. April beginnt der Ramadan. Während dieser Fastenzeit dürfen Gläubige von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang weder trinken noch essen. Nun ist fraglich, ob der muslimische Fastenmonat ausfällt.

Gelehrte der Azhar-Universität wollen laut einem Bericht der „Tagesschau“ den heiligen Fastenmonat dieses Jahr aufgrund der Corona-Krise nicht stattfinden lassen. Die Azhar-Universität ist eine der wichtigsten islamischen und sunnitischen Lehranstalten in Kairo.

Scheich Khaled Omrah, Generalsekretär des ägyptischen Fatwa-Rats, in dem islamische Rechtsgutachten geschrieben werden, kann sich ebenfalls eine Verschiebung des Ramadan vorstellen.

Azhar orientiert sich an WHO

Für Kranke gilt ohnehin, dass sie während des Ramadan nicht fasten müssen. Was das Coronavirus angeht, so heißt es, dass geschwächte Menschen leichter angreifbar seien. Darunter würden wohl Menschen, die nicht essen und trinken, fallen. Daher scheint es plausibel, dass die Azhar auf ein Aussetzen der Fastenzeit setzt. Vor allem dann, wenn die WHO es nahelegt.

„Wir warten ab, was das ägyptische Gesundheitsministerium und die Ärzte entscheiden werden. Das bedeutet, dass wir auch auf die Beschlüsse der WHO warten. Wenn die Weltgesundheitsorganisation den Menschen vorschreibe, zu essen und zu trinken, werde die Fatwa lauten, dass die Menschen während der Fastenzeit essen und trinken sollen. Dann müssten sie die verpassten Tage nach Ende der Krise nachholen“, erklärt Omran im der „Tagesschau“.

Situation für Gläubige

Aufgrund dessen, dass Kirchen und Moscheen derzeit geschlossen sind, müssen Gläubige zuhause beten. Menschenansammlungen zum Fastenbrechen um den 23. April herum sollen tunlichst vermieden werden. Muslime müssten daher alleine oder mit den im Haushalt lebenden Personen den Ramadan einläuten.

Auch für Christen und Juden bedeutet es, dass der übliche gemeinsame Kirchengang oder das Feiern des Oster- oder Pessach-Festes dieses Jahr wegen der Corona-Krise ausfallen muss.

Quelle: Tagesschau
Artikelbild: Shutterstock / Von ildintorlak
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