Coronavirus: Telekom teilt Bewegungsdaten!

Autor: Claudia Spiess

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Coronavirus: Telekom teilt Bewegungsdaten!
Coronavirus: Telekom teilt Bewegungsdaten!

Robert-Koch-Institut will Informationen nutzen – Experten sehen Datenschutzprobleme

Coronavirus: Telekom teilt Bewegungsdaten! – Das Wichtigste zu Beginn:

Die Deutsche Telekom übermittelt Bewegungsdaten von Kunden an das Robert-Koch-Institut, um nachzuvollziehen, welche Kontakte eine infizierte Person hatte. Die Daten seien anonymisiert. Rechtlich ist diese Vorgehensweise doch umstritten.

Deutsche Telekom teilt Bewegungsdaten mit Robert-Koch-Institut

Bonn/Berlin – Im Kampf gegen das Coronavirus teilt die Deutsche Telekom Bewegungsdaten von Handys ihrer Kunden mit dem Robert-Koch-Institut (RKI), ähnlich wie es der österreichische Netzanbieter A1 mit der Regierung bereits macht.

Dieses Vorgehen ist jedoch sehr umstritten, da diese Daten ohne die Einwilligung der Nutzer geteilt werden.

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Einzelpersonen nicht verfolgt

„So detaillierte Daten haben wir noch nie jemandem weitergegeben“, zitiert das „Handelsblatt“ eine Telekom-Sprecherin.

Das Unternehmen gebe die Informationen freiwillig und kostenlos an die Behörde für Infektionskrankheiten weiter. Jedoch seien die Daten anonymisiert worden.
Es sei zwar möglich, dadurch Bewegungsströme bundesweit, auf Bundesland-Ebene sowie bis auf die Kreis-Gemeinde-Ebene heruntergebrochen zu analysieren, jedoch würden keine Einzelpersonen dadurch verfolgt werden.

Laut RKI-Präsident Lothar Wieler können Handy-Daten dabei helfen nachzuvollziehen, mit welchen Menschen eine infizierte Person Kontakt hatte. Es sei also durchaus sinnvoll, sie zur Bekämpfung des Coronavirus zu verwenden.

Jedoch zeigen sich vor allem Datenschutzexperten dem gegenüber skeptisch.

Rechtlich mehr als problematisch

Laut einer Empfehlung der Datenschutzkonferenz handelt es sich bei Informationen zur Gesundheit um sehr sensible Daten, die mit viel Verantwortung einhergehen.

Ein staatlich erzwungener Zugriff auf die Handy-Daten von Infizierten sei rechtlich mehr als problematisch. Nur mit Einwilligung der Betroffenen sei so ein Eingriff gerechtfertigt.

Quelle: Pressetext.com
Artikelbild: Shutterstock / Von SFIO CRACHO
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