Das Bundeslagebild: Eine Rechnung, die nicht aufgeht (Faktencheck)

Autor: Kathrin Helmreich

Das Bundeslagebild: Eine Rechnung, die nicht aufgeht (Faktencheck)
Das Bundeslagebild: Eine Rechnung, die nicht aufgeht (Faktencheck)

Bei einem Sharepic zum Bundeslagebild hat der Ersteller einige Punkte unberücksichtigt gelassen. Das hat es mit den Zahlen des Bundeslagebildes auf sich:

Aktuell erhalten wir einige Anfragen zu einem Sharepic, dass Teile eines Dokuments des Bundeslagebildes zeigt. So sollen sich zwischen 2014 und 2018 die Gesamtzahlen von Kriminalität im Kontext von Zuwanderung um mehrere Hundert Prozent gesteigert haben.

Es geht um folgendes Sharepic, das auf Facebook geteilt wird:

MIMIKAMA

1A Systempropaganda und ganz armseliger Versuch unser Hirn zu waschen. Schande über dieses Regime!

Kriminalität im Kontext von Zuwanderung – Bundeslagebild

Das sind die offiziellen Zahlen des BKA: (jeweils aufgeklärte Delikte mit Beteiligung mindestens eines Zuwanderers):

Morde/Todschlag:
2014: 122
2018: 430

Sexuelle Übergriffe:
2014: 848
2018:6046

Körperverletzung etc.:
2014: 18512
2018: 73177

Quelle: „Bundeslagebild Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2018“, Publikation Bundeskriminalamt.

Der Faktencheck

Wie die Faktenchecker von CORRECTIV recherchierten, sind die Zahlen wegen falscher Bezeichnungen der Straftaten irreführend und grundsätzlich nicht vergleichbar.

Sie stammen tatsächlich aus dem Bundeslagebild Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2018 (siehe PDF). Zu beachten gilt aber, dass das seit dem Jahre 2015 erstellte Bundeslagebild nur etwas über Tatverdächtige aussagt – nicht über verurteilte Straftäter.

Zudem ist die Definition des Wortes „Zuwanderer“ seit 2014 eine andere. Das schreibt die BKA im Lagebericht von 2017 auf Seite 3.

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Die aktuelle Definition von „Zuwanderer“ bezeichnet laut dem Bundeslagebild Personen, die als „Asylbewerber“, „Schutzberechtigter und Asylberechtigter“, „Kontingentflüchtling“, „Duldung“, oder „unerlaubter Aufenthalt“ registriert wurden. (Siehe PDF Seite 2)

Personen mit positiv beschiedenen Asylantrag wurden vor 2017 also gar nicht in die Statistik mit einbezogen, das erklärt, warum ab 2017 die Zahlen derart stark anstiegen. Im Bericht vom Jahre 2016 verweist die BKA in der Einleitung auf Seite 2 darauf, dass die Angaben zu den tatverdächtigen Zuwanderern nur eine „Teilmenge des zu berücksichtigenden Personenkreises“ darstellen. Das bestätigte auch eine Sprecherin gegenüber Correctiv.

„Diese Personengruppe floss bis zum Berichtsjahr 2016 nicht in die Statistik ein, da sie unter dem Sammelbegriff ‘sonstiger erlaubter Aufenthalt’ erfasst wurde und ihr Anteil an dieser Kategorie nicht beziffert werden konnte.“

Hier noch ein Artikel von Correctiv, der noch tiefer in die Materie geht.

Fazit

Die Rechnung auf dem Sharepic geht nicht ganz auf, da der Ersteller einige Punkte unberücksichtigt lässt.

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