BMI-Mitarbeiter sieht bei Corona „Fehlalarm“. Nun wird er entlassen!

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Autor: Claudia Spiess

BMI-Mitarbeiter sieht bei Corona "Fehlalarm". Nun wird er entlassen!
BMI-Mitarbeiter sieht bei Corona "Fehlalarm". Nun wird er entlassen!

Massive Kritik an der Bundesregierung im Umgang mit COVID-19 in einem Papier, das augenscheinlich vom Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat stammt.

BMI-Mitarbeiter sieht bei Corona „Fehlalarm“. Nun wird er entlassen! – Das Wichtigste zu Beginn:

Ein Mitarbeiter des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat kritisiert die Bundesregierung im Umgang mit dem Coronavirus. Jedoch verbreitet er dies unter dem Briefkopf des BMI, was nun Konsequenzen nach sich zog.

Massive Kritik an Umgang mit Coronavirus

Vor wenigen Tagen war ein Dokument, das die Bundesregierung im Umgang mit COVID-19 vehement kritisierte, aufgetaucht. Das Besondere daran ist, dass es wie ein offizielles Dokument des Bundesministeriums des Innern aussieht, trägt es doch den offiziellen Briefkopf des Ministeriums.

Ein Mitarbeiter des BMI sieht Fehler im Umgang mit der Coronakrise und wollte seine Erkenntnisse dazu kundtun. Jedoch tat er dies augenscheinlich im Namen des BMI, was nun zu Konsequenzen führte.

Coronakrise ein „Fehlalarm“

Die Nachrichtenagentur dpa in Berlin hat zwei Dokumente dieser Aussendung vorliegen. Einerseits eine rund 90-seitige Kurzfassung sowie auch die rund 190 Seiten umfangreiche Langversion.

Nach bisheriger Kenntnis habe der Mitarbeiter die Analysen gemeinsam mit Dritten ausgearbeitet.

Enthalten sind hier Mails zwischen Kollegen und Vorgesetzten, sowie auch eine Analyse, die aufzeigen solle, dass „gravierende Fehlleistungen des Krisenmenagements“ sowie „Defizite im Regelungsrahmen für Pandemien“ vorliegen würden. Das Schriftstück enthielt auch die Aussage, dass der Staat sich vorzuwerfen habe, in der Coronakrise „einer der größte Fakenews-Produzenten“ zu sein.

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Verbreitung des Dokuments

Besagter Mitarbeiter startete die Veröffentlichung seines Papiers am Freitag via E-Mail innerhalb des Innenministeriums. Es ging erst an führende Mitarbeiter, auch an einen Staatssekretär.

In späterer Folge sendete er das gleiche Papier an Mitarbeiter der Landesinnenministerien mit einem Vermerk auf das zuerst versendete Mail:

„in der Annahme Ihres Interesses gebe ich Ihnen untenstehende eMail als fachliche Information zur Kenntnis“.

Auf der Webseite „Tichys Einblick“ waren am Wochenende Auszüge aus dem Dokument veröffentlicht worden.

Das BMI distanzierte sich bereits sonntags öffentlich von diesem Vorfall.

Mitarbeiter wurde entlassen

Da der Mitarbeiter hier seine öffentliche Funktion verwendete, um seine wohl private Meinung nach außen zu tragen, gebe es nun Konsequenzen in Form eines „Verbots zur Führung der Dienstgeschäfte“ nach dem Bundesbeamtengesetz.

Ein Sprecher stellte dazu klar:

„Es geht nicht darum, dass ein Mitarbeiter eine kritische Meinung äußert, sondern darum, dass er das unter dem Briefkopf des Bundesinnenministeriums tut und dadurch den Anschein erweckt, es handle sich um die Position des Hauses.“

Das BMI gab dazu eine Pressemitteilung heraus:

Mitarbeiter des BMI verbreitet Privatmeinung zum Corona-Krisenmanagement
Ausarbeitung erfolgte außerhalb der Zuständigkeit sowie ohne Auftrag und Autorisierung

Ein Mitarbeiter des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat hat in einem mehrseitigen Dokument unter Verwendung des BMI-Briefkopfes und der dienstlichen Kommunikationskanäle seine kritische Privatmeinung zum Corona-Krisenmanagement der Bundesregierung verbreitet. Die Ausarbeitung erfolgte nach bisheriger Kenntnis auch unter Beteiligung Dritter, außerhalb des BMI.

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Hierzu erklärt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat:

    1. Die Bundesregierung hat in Folge der Corona-Infektionsgefahren zum Schutz der Bevölkerung Maßnahmen ergriffen, um die Infektionskette im Inland und im grenzüberschreitenden Verkehr zu unterbrechen. Diese werden innerhalb der Bundesregierung fortlaufend abgewogen und regelmäßig mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder abgestimmt. Viele Länder dieser Welt und die meisten Länder in Europa haben ähnliche Maßnahmen ergriffen, zum Teil gehen die Einschränkungen über die in Deutschland geltenden Regelungen hinaus. Das Infektionsgeschehen in Deutschland ist im internationalen Vergleich bislang eher niedrig. Die ergriffenen Maßnahmen wirken.
    2. Jeder hat das Recht, seine Meinung frei zu äußern. Dies gilt auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, solange dies auf dem Boden der Verfassung erfolgt. Der Mitarbeiter des BMI hat seine Privatmeinung und ggf. die Meinung anderer an dem Papier Beteiligter zusammengefasst und verbreitet. Diese eigenständig vorgenommene „Analyse“ erfolgte außerhalb der sachlichen Zuständigkeit des Verfassers sowie der Organisationseinheit im BMI, für die er tätig war. Für diese Zusammenstellung gab es weder einen Auftrag, noch eine Autorisierung. Eine strukturelle Einbindung aller am Krisenstab beteiligten Organisationseinheiten, wie sonst bei seriösen Analysen zwingend erforderlich und üblich, erfolgte hier nicht.
    3. Es ist nicht akzeptabel und mit den allgemeinen Pflichten im öffentlichen Dienst nicht vereinbar, wenn private Meinungsäußerungen und Gedankensammlungen unter Verwendung behördlicher Symbole, z.B.: dem offizielle Briefkopf, verfasst und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Auf diese Weise wird der Anschein erweckt, die Privatmeinung gebe die offizielle Auffassung einer Behörde wieder. Durch innerdienstliche Maßnahmen wurde zwischenzeitlich sichergestellt, dass der Verfasser des Schreibens nicht weiter den unzutreffenden Eindruck erwecken kann, er handele insoweit für oder im Namen des BMI. Die weitere Sachaufklärung erfolgt im Rahmen der dafür gegebenen Verfahren auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsvorschriften.
Quelle: t-online.de
Artikelbild: Shutterstock / Von nitpicker
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