Betrugsgefahren beim Privatverkauf!

Autor: Kathrin Helmreich

Betrugsgefahren beim Privatverkauf!
Betrugsgefahren beim Privatverkauf!

Wer auf Kleinanzeigen-Plattformen Produkte verkauft, kann an Kriminelle geraten.

Wie unser Kooperationspartner der Watchlist Internet informiert, täuschen Kriminelle die überhöhte Bezahlung der Ware vor und verlangen von Verkäufer/innen die Lieferung. Die in der überhöhten Bezahlung inkludierten Transportkosten sollen Verkäufer/innen ins Ausland überweisen.

Dadurch verlieren sie ihr Geld. Die Watchlist Internet zeigt Ihnen, welche weiteren Betrugsformen auf Kleinanzeigen-Plattformen häufig sind, damit Sie Ihre Produkte sicher verkaufen können!

Auf Kleinanzeigen-Plattformen finden sich Betrüger*innen, die Verkäufer*innen eine überhöhte Geldzahlung vortäuschen und die Warenlieferung fordern. Die überhöhte Geldzahlung dient angeblich dazu, dass Verkäufer*innen die Versandkosten bezahlen können.

Sie sollen den überhöhten Geldbetrag ins Ausland an ein Transportunternehmen überweisen. Opfer verlieren dabei nicht nur ihr Produkt und Geld, sondern ebenso persönliche Daten.

Das versetzt Kriminelle in die Lage unter fremden Namen Verbrechen zu begehen. Gemeinsam ist den betrügerischen Kaufangeboten, dass die Kriminellen die Korrespondenz außerhalb der Kleinanzeigen-Plattformen über eine private E-Mailadresse oder Messenger-Dienste führen wollen und vorgeben, im Ausland zu sein.

Die Nachrichten der Täter*innen sind in schlechtem Deutsch oder auf Englisch verfasst. Damit Sie kein Opfer von Kriminellen werden, erklären wir Ihnen die gängigsten Betrugsformen, mit denen Sie als Privatverkäufer*innen auf Kleinanzeigen-Plattformen zu tun haben können.

Der PayPal-Trick und seine Spielarten

Die Betrüger*innen täuschen ein Interesse an einem Produkteinkauf vor und erklären ihrem Gegenüber, dass sie im Ausland seien. Aus diesem Grund schlagen sie den Verkäufer*innen vor, dass ein Treuhandunternehmen die Ware abholen und ins Ausland liefern soll.

Die Bezahlung der Ware soll über PayPal oder mittels Banküberweisung erfolgen. Kurze Zeit später erhalten Verkäufer*innen eine angebliche Nachricht von PayPal oder der Bank. Sie täuscht eine weit überhöhte Geldzahlung vor (- hier am Beispiel von PayPal dargestellt -):

This email confirms that you received an instant payment of € 2.600,00 EUR from Vorname Nachname ([email protected]) via PayPal MERCHANDISE payment service.

Reversals: This method of payment can not be reversed.

Status: Pending

See the „NOTE“ of the pending operation below

Payment Details

Merchandise amount: € 1.900,00 EUR
Transport charges: € 650,00 EUR
Western union fee: € 50,00 EUR
Total: € 2.600,00 EUR

Transaction: 7UI9998157435632E
Description: Citroen C2
Merchandise status: Purchased
Transport

Den Differenzbetrag zum Verkaufspreis sollen Verkäufer*innen mit Western Union oder einem anderen Zahlungsdiensteanbieter für die Warenabholung an ein Transportunternehmen im Ausland überweisen. Kommen sie der Aufforderung nach, verlieren sie ihr Geld, denn in Wahrheit stammt die Benachrichtigung nicht von PayPal oder der Bank, sondern von Kriminellen.

Damit Verkäufer*innen in Zweifelsfällen den Differenzbetrag bezahlen, erhalten sie angebliche Benachrichtigungen der Polizei, die ihnen bei ausbleibender Zahlung mit hohen Strafen droht.

Der Betrug mit gefälschten PayPal oder Banken-Nachrichten zeigt sich unter anderem daran, dass bei einem manuellen Aufruf des PayPal- oder Bank-Kontos kein Geldeingang verzeichnet ist oder die verwendete Absender-Mailadresse nicht echt ist.

Der Scheckbetrug

Betrüger*innen aus dem Ausland wollen ein Produkt kaufen und schlagen vor, dass sie den Kaufpreis mit einem Scheck bezahlen.

Ihre Kontaktinformationen werden benötigt, so dass ich meine Sekretärin anweisen, einen Scheck auszustellen Certified in Ihrem Namen Gesamtbetrag von 14000,-€ mit sofort wirksam.

: Bitte mailen Sie mir Ihre Kontaktdaten für den Scheck an Sie geliefert werden, wie

Name und Nachname auf dem Scheck:
Wohnadresse:
Telefonnummer:

Daraufhin erhalten Verkäufer*innen einen Scheck mit der Post. Er fällt wesentlich höher aus als vereinbart. Den überhöhten Geldbetrag erklären die Kriminellen damit, dass er für den Transport der Ware vorgesehen ist. Aus diesem Grund sollen die Verkäufer*innen den Differenzbetrag ins Ausland überweisen. Für Verkäufer*innen besteht die Gefahr bei der Scheckzahlung darin, dass er ungedeckt ist.

Die Hausbank überweist den Geldbetrag zunächst zwar auf das Konto ihrer Kunden, benötigt jedoch einige Zeit dafür, um zu überprüfen, ob den Scheck reale Geldwerte auf der Absenderbank decken. Das ist nicht der Fall.

Aus diesem Grund bucht die Hausbank den bereits überwiesenen Geldbetrag von ihren Kund*innen zurück, sodass Verkäufer*innen ihr Geld und gegebenenfalls die bereits versandte Ware verlieren.

Verkäufer*innen schützen sich vor diesem Betrug, indem sie keine Scheckzahlung akzeptieren.

Die verlustreiche Versandbenachrichtigung

Kriminelle erklären, dass sie ein Produkt kaufen möchten und zeigen sich mit dem Preis dafür einverstanden. Die Verkäufer*innen sollen ihnen ihre Bankverbindung nennen, damit sie ihre Überweisung durchführen können. Daraufhin folgt eine gefälschte Banken-Nachricht, die den Geldeingang bestätigt. Damit Verkäufer*innen den Kaufpreis erhalten, sollen sie der Bank die Sendungsnummer des Pakets übermitteln:

As mentioned in the receipt of Payment and as per New Smile Bank Payment policy, we have fully debited the total amount (400.00 Eur) from Vorname Nachname account which included the shipping Charges. In order to complete this transaction and get the funds approved in your account. We advice you to ship the item vie Post Office /DHL/ UPS Express Delivery, and send the item to the address giving to you below and send us a Scanned Copy/Photograph of your shipment Receipt (in .JPG Format).

Übermitteln Verkäufer*innen die Sendungsnummer des Pakets, erhalten sie kein Geld und verlieren ihre Ware. Aus diesem Grund ist es sicher, wenn sie die Ware erst nach Geldeingang auf ihrem Konto versenden.

Der Identitätsdiebstahl

Vermeintliche Käufer*innen einigen sich mit Verkäufer*innen auf den Preis für die Ware. Sie bekommen die Bankverbindung für die Geldüberweisung genannt, doch bevor sie diese durchführen wollen, fordern sie von ihrem Gegenüber als Sicherheit die Übermittlung einer Personalausweiskopie.

„Bitte senden Sie mir ein Foto von einem Ausweis, dann überweise ich das Geld sofort!“
„Ich kann das Geld nicht überweisen ohne eine Absicherung. Schicken Sie mir ein Foto, dann überweise ich!“
„Ich bin schon zweimal abgezockt worden, jetzt bin ich vorsichtiger! Bitte schicken Sie mir ein Foto.“
„Ich würde niemals jemanden betrügen! Ich bin nur vorsichtig. Bitte schicken Sie mir das Foto und ich überweise in einer halben Stunde das Geld.“

Verkäufer*innen, die der Aufforderung nachkommen, werden Opfer eines Datendiebstahls, denn nach Übermittlung der gewünschten Personalausweiskopie erfolgt von den vermeintlichen Käufer*innen keine Rückmeldung mehr.

Die Kriminellen können mit der Bankverbindung und Personalausweiskopie ihres Opfers Verbrechen unter fremden Namen begehen, indem sie zum Beispiel auf seine Kosten Bestellungen tätigen oder versuchen, Kredite aufzunehmen.

Das Opfer erfährt davon, indem es Strafanzeigen oder Mahnschreiben erhält. Damit sich Verkäufer*innen vor diesem Identitätsdiebstahl schützen, dürfen sie niemals Personalausweiskopien an Fremde übermitteln.

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