Vorsicht: Betrug mit Corona-Soforthilfeanträgen

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Autor: Kathrin Helmreich

Vorsicht: Betrug mit Corona-Soforthilfeanträgen
Vorsicht: Betrug mit Corona-Soforthilfeanträgen

Cyberkriminelle fordern über die Mail corona-zuschuss@nbank. de. com zur Kontaktaufnahme und Rückzahlung auf.

Wie die Polizei Niedersachsen warnt, sind in Corona-Zeiten Soforthilfeanträge keine Seltenheit. Diesen Umstand nutzen auch Cyberkriminelle massiv für Betrug aus und versenden im Namen der jeweiligen Förderbanken Mails an potentielle Fördergeldempfänger.

Aktuell ist auch die NBank in Niedersachsen betroffen. Unsere Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) im LKA hat uns auf folgende Vorgehensweise hingewiesen.

Seit dem 04.05.2020 werden im Namen der NBank E-Mails versendet, in den aufgefordert wird eine Rückzahlung von zu viel erhaltenen Fördergeldern vorzunehmen. Die Absenderadresse der Mails lautet in Niedersachsen corona-zuschuss@nbank. de. com.

Auch in anderen Bundesländern werden derartige Mails versendet, u.a. mit diesen Absendern:

  • corona-zuschuss@nrw. de. com
  • corona-zuschuss@ib-sachsen-anhalt. de. com
  • corona-zuschuss@ifbhh. de. com
  • corona-zuschuss@l-bank. de. com
  • corona-zuschuss@stmwi-bayern. de. com
  • corona-zuschuss@aufbaubank. de. com
  • corona-zuschuss@hessen. de. com
  • corona-zuschuss@rlp. de. com

Weitere Mailvarianten sind denkbar (auch zukünftig).

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Mit der Mail und den beigefügten PDF-Anhängen wird eine Drohkulisse hinsichtlich eines Straftatbestandes aufgebaut und zur Kontaktaufnahme aufgefordert.

So wird in der Mail u.a. folgendes geschrieben:

„…die NBank hat Ihnen im Auftrag des Landes Niedersachsen und der Bundesrepublik Deutschland, Corona Soforthilfen in Form eines Zuschusses zur Überwindung der existenzbedrohlichen Lage und eines Liquiditätsengpasses im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 ausgezahlt. Mit diesem Schreiben möchten wir Ihnen folgendes übermitteln: Eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt Unabhängig von Kontrollmitteilungen an die Finanzämter von Amts wegen sind Sie verpflichtet, Ihrem Finanzamt die Soforthilfe als zu versteuerndes Einkommen anzugeben. Hierzu dient die anliegende Bescheinigung „Bescheinigung_Finanzamt“…“

Auch wenn Rückzahlungen tatsächlich erforderlich sein sollten: Diese Mails stammen nicht von den vorgegebenen Stellen! Nehmen Sie keinen Kontakt mit den Tätern unter der o.g. E-Mailadresse auf und füllen Sie nicht die angehängten PDF-Formulare aus!

In einem PDF-Dokument führen die Täter auf, welche angeblichen strafrechtlichen Folgen es geben könnte, wenn eine entsprechende Rückzahlung und Nichtbeachtung nicht erfolgen würde.

Wer als Empfänger die Domain-Adresse aus der Mail durch Eingabe im Browser prüft, landet jedoch nicht auf einer gefälschten Webseite, sondern wird durch die Täter auf die echte Seite der NBank umgeleitet. Dies ähnelt der Vorgehensweise aus der Warnmeldung des LKA hier.

Die  NBank selbst warnt bereits selbst vor der Gefahr.

Unternehmen, die bereits auf die Masche hereingefallen sind, sollten sich unverzüglich mit Ihrer eigenen Bank in Verbindung setzen, wenn bereits Gelder überwiesen wurden. Zudem raten wir zur Anzeigenerstattung bei Ihrer örtlichen Polizei.

Passend zum Thema: Enkeltrick und Coronavirus: Betrüger passen ihre Methoden an!

Quelle: Landeskriminalamt Niedersachsen
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