Betrügerische Job-Angebote verführen zur Geldwäsche

Autor: Kathrin Helmreich

Die Polizei warnt vor Geldwäschern / Artikelbild: Edler von Rabenstein - Shutterstock.com

Kriminelle übernehmen Webseiten und zocken Nutzer ab!

Wie unser Kooperationspartner Watchlist Internet weiß, stoßen auf der Suche nach dem neuen Job Konsument/innen häufig auf betrügerische Angebote, bei denen die Aufgabe aus der Weiterleitung von Geldbeträgen besteht.

Nicht immer ist dies bereits in der entsprechenden Jobausschreibung erkennbar. So geschehen auch auf der von Kriminellen übernommenen Website bulldozer-sprachschule. at, wo Bewerber/innen zur Geldwäsche aufgefordert wurden.

Immer wieder werden uns betrügerische Job-Ausschreibungen gemeldet, bei denen gute Bezahlung für die Weiterleitung von Geldbeträgen über das Bankkonto der Interessent/innen versprochen wird. Nun ist man mit einem ähnlichen Problem an uns herangetreten, das bei einer Bewerbung auf bulldozer-sprachschule. at aufgetreten ist.

bulldozer-sprachschule. at: Die Startseite der von kriminellen übernommenen Website /Quelle: Watchlist Internet
bulldozer-sprachschule. at: Die Startseite der von kriminellen übernommenen Website /Quelle: Watchlist Internet

Nach einer Bewerbung als Sprachlehrer/in wurden die betroffenen Personen dazu aufgefordert, das eigene Bankkonto bekanntzugeben und überwiesene Beträge in Form von Bitcoins weiterzuleiten.

Was steckt dahinter?

Kriminelle versuchen durch die Betrugsmasche, ergaunerte Geldbeträge nicht mehr rückverfolgbar zu machen. Das Geld soll also gewaschen werden. Konten der Bewerber/innen werden beispielsweise als Zielkonten von Fake-Shops genutzt. Nichtsahnende Online-Shopper/innen überweisen ihr Geld auf eben diese Konten, im Glauben die bestellte Ware zu bezahlen. Von dort aus wird das Geld von den Bewerber/innen auf diverse Bitcoin-Konten verteilt und eine Rückverfolgung wird erheblich erschwert.

Was bleibt, sind betrogene Fake-Shop-Kund/innen, die keine Ware erhalten und Geld verlieren, sowie Job-Suchende, die sich durch ihr Handeln womöglich strafbar gemacht haben. Die Betrüger/innen hingegen haben sich erfolgreich bereichert und können schwer geschnappt werden.

Achtung: Beihilfe zur Geldwäsche ist strafbar!

Im Strafgesetzbuch (StGB § 165) ist unter anderem geregelt, dass Personen, die wissentlich Vermögensbestandteile aus rechtswidrigem Handeln an sich bringen, verwahren, anlegen, verwalten, umwandeln, verwerten oder Dritten übertragen, zu bestrafen sind. Wer mit derartigen Angeboten in Berührung kommt, sollte daher umgehend Abstand von diesen nehmen und möglichst polizeiliche Anzeige erstatten. Das gilt auch, wenn bereits Überweisungen vorgenommen wurden!

Ausweisdokumente mit Vorsicht teilen!

Häufig werden bei derartigen Job-Angeboten auch Ausweisdokumente verlangt. Gelangen Ausweiskopien in die falschen Hände, können sie für weitere Verbrechen unter fremden Namen genutzt werden und dadurch schwerwiegende Probleme für die Opfer des Identitätsdiebstahls mit sich bringen. Wie Konsument/innen ihre Ausweisdokumente für Betrugsmaschen wertlos machen, lesen sie in Ausweiskopien mit Wasserzeichen versehen.

Beratung & Hilfe:

Für konkrete Beratungsanfragen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Stellen, die wir auf der Seite „Beratung & Hilfe“ für Sie aufgelistet haben: www.watchlist-internet.at/beratung-hilfe

Die Watchlist Internet bedankt sich bei der Polizei für die Meldung von bulldozer-sprachschule. at

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