Achtung Abzocke! So lassen sich Betrüger im Netz entlarven

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Autor: Tom Wannenmacher

Es ist wieder einer dieser ungemütlichen Tage, an denen sich kaum jemand freiwillig und ohne triftigen Grund aus dem Haus wagt.

Leider hilft das Jammern nicht, denn in wenigen Tagen steht zum Beispiel ein Geburtstag an und bei der erdrückenden Terminlast lässt sich einfach kein freies Zeitfenster finden, um ein passendes Geschenk zu besorgen. Das ist aber natürlich kein Grund zum Verzagen, denn es ist in der heutigen Zeit schließlich kein Problem mehr, das gewünschte Produkt einfach über einen Online-Shop zu bestellen. Bereits wenige Werktage später wird das sehnlichst erwartete Geschenk bis an die Haustür geliefert – im Normalfall.

Was ist jedoch, wenn der Händler nicht liefert? Steckt Nachlässigkeit dahinter oder doch eine fiese Masche?

Dieser Artikel klärt über die Betrügereien im Netz auf und sensibilisiert die Sinne dafür, um solche Verbrecher künftig einfacher zu identifizieren.

Im Internet steht man als geprellter Kunde schnell einsam da, wenn man auf einen Betrüger trifft Quelle: fotolia.com; Sergey Nivens
Im Internet steht man als geprellter Kunde schnell einsam da, wenn man auf einen Betrüger trifft Quelle: fotolia.com; Sergey Nivens

Online-Betrüger stellen ihre Fallen auf

Mit der Vielzahl der getätigten Transaktionen und den steigenden Produktwerten, die in Online-Shops umgesetzt werden, steigen auch die Gefahren, die mit einem solchen Boom einhergehen. Denn wo viel Geld im Spiel ist, sind Betrüger in der Regel nicht weit. Sie entwickeln die abenteuerlichsten Methoden, um den Verbraucher zu täuschen. Deshalb wird es immer wichtiger mit den Gefahren des Online-Kaufs vertraut gemacht zu werden, um eine mögliche Abzocke vermeiden zu können. Zwei besonders häufig vorkommende Varianten werden im Folgenden unter die Lupe genommen:

Falle #1: Das fiktive Produkt

Man stelle sich einmal vor, dass ein Produkt, das man seit Wochen sucht, auf einmal im absoluten Sonderangebot zum Verkauf angeboten wird. Im Beispiel reden wir einfach mal von einer modischen Sonnenbrille einer bekannten Marke. Nach der Bestellung muss der Kunde leider weiterhin ohne UV-Schutz durch die Welt laufen, denn der Verkäufer hatte nie die Absicht, die Brille tatsächlich zu verkaufen. Es ist noch nicht einmal klar, ob er sie überhaupt im Bestand hatte.
Der Kunde ist natürlich verärgert und versucht den Verkäufer zu erreichen. Dieser stellt sich allerdings „stumm“ oder wiegt den Käufer im Extremfall sogar mit falschen Aussagen in Sicherheit. Folgende Phrasen sind besonders typisch:

  • „Wir haben bisher keinen Geldeingang verzeichnen können“
  • „Das Paket ist vor einer Woche versendet worden – komisch, sonst dauert das nur wenige Tage“
  • „Aktuell haben wir einen Lieferengpass, morgen können wir aber versenden“

Natürlich kann immer mal wieder etwas Unvorhergesehenes passieren, doch als pfiffiger Kunde sollte man in diesem Fall hellhörig werden.


Wichtig:
Besonders dreiste Abzocker lassen sich das Geld teilweise mehrfach überweisen, weil es beim ersten Mal nicht geklappt hätte. Teilweise erklären sie sogar, dass es auch anderen Kunden so ergangen wäre und dass die technischen Probleme bd behoben seien.

Falle #2: Das Abo-Modell

Fast jede Person hat einen oder mehrere Abo-Verträge abgeschlossen. Zeitschriften, Handytarife, Pay-TV – all diese Geschäftsmodelle setzen in der Regel auf ein Abo-Modell, gegen das zunächst einmal wenig einzuwenden ist.
Allerdings haben Betrüger eine schwere Schwachstelle dieser Abonnements ausfindig machen können. Einmal abgeschlossen dürfen diese in der Regel während der Laufzeit nicht mehr gekündigt werden. Nur bei ausbleibender Leistung darf der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Die Produkte- und Dienstleistungen im Rahmen einer Abo-Falle werden aber tatsächlich ausgeliefert und der Kunde hat das Abo rechtskräftig abgeschlossen. Somit fällt diese Handhabe praktisch immer weg.
Gerade im Internet ist ein Abo-Modell schnell mit wenigen Mausklicks rechtskräftig abgeschlossen, ein Widerruf geht nur innerhalb der ersten 14 Tage (Fernabsatzgesetz). Die Dynamik einer Website erlaubt es, dass einzelnen Besuchern verschiedene Varianten der Seite angezeigt werden. Beispielsweise könnten Benutzer, die auf eine bestimmte Werbeanzeige geklickt haben eine andere Version zu Gesicht bekommen, als ein potentieller Kunde, der auf regulärem Weg zu der Verkaufsseite gelangt ist.
Womöglich bekommt der Kunde die kruden Vertragsklauseln, mit denen letztlich das Abonnement besiegelt wird, nie zu Gesicht. Nachvollziehen lässt sich dies im Streitfall dann manchmal nicht mehr.
Der dringende Rat an alle Verbraucher lautet also

  • Gratis-Abonnements (z.B. Testphase) immer direkt am ersten Tag wieder kündigen, sonst ist die Gefahr zu groß, dass man die Frist verpasst
  • stets die kompletten Vertragsdetails lesen (meist stehen diese nicht direkt auf der Verkaufsseite) und dabei am besten die Seite nochmals schließen und „regulär“ aufrufen
  • Keine (Abo-)Verträge über das Telefon schließen

Ein Kaufvertrag kann auch mündlich – also z.B. am Telefon – geschlossen werden. Wer sich leichtgläubig auf ein Abonnement-Angebot eingeht, kann sich womöglich bald auf eine monatlich wiederkehrende, böse Überraschung auf dem Bankkonto einstellen.


Achtung:
Einige Betrüger schrecken nicht einmal davor zurück, ihre Opfer zu manipulieren. Wer sich dazu hinreißen lässt, ein lautes und betontes „Ja“ in den Hörer zu sprechen, darf sich nicht wundern, wenn der zwielichtige Anrufer daraus später eine Bestätigung für ein teures Abonnement bastelt.

Verbrauchern wird daher geraten, sich auf die Frage: „Hören Sie mich?“ oder „Spreche ich mit Frau / Herrn XY?“ nicht meinem „Ja“ sondern mit einer alternativen Formulierung zu melden.

Rechte beim Online-Kauf

Welche Rechte habe ich als Konsument im Internet und wie nehme ich diese in Anspruch? Fragen wie diese beschäftigen viele Konsumenten und sorgen für Verunsicherung. Ein Anbieter von Waren und Dienstleistungen muss sich an die Einhaltung zahlreicher gesetzlich vorgeschriebener Pflichten halten.

Informationspflicht des Händlers

Eine der wichtigsten Pflichten, der ein Online-Händler unterliegt, ist die sogenannte Informationspflicht, welche im Juli 2017 nochmals reformiert wurde. Hier müssen dem Konsumenten unterschiedliche Informationen zum Händler selbst und zu den angebotenen Waren und Dienstleistungen zugänglich gemacht werden. Dazu gehören beispielsweise die Kontaktdaten des Anbieters (Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie eine gültige E-Mail-Adresse) und klare Information über die wesentlichen Eigenschaften von Ware oder Dienstleistung.


Achtung:
Sollten sich diese Infos nicht finden lassen und möchte der Händler diese auch nicht herausgeben, ist höchste Vorsicht geboten. Im Falle einer drohenden, rechtlichen Auseinandersetzung sollte der Kunde so viele Daten über den Verkäufer haben, wie nur möglich.

Transparenz bei der Preiskalkulation

Darüber hinaus muss eine gewisse Transparenz bei der Preiskalkulation gegeben sein. Warenpreis, Steuern, Versandkosten und eventuelle Rabatte müssen einzeln ausgewiesen sein und über den entstandenen Gesamtpreis informieren können.
Bevor der Kauf final abgewickelt wird, muss der Kunde über mögliche Zahlungsarten informiert werden. Hierbei sollte mindestens eine zur Auswahl stehende Option kostenlos sein. Der Anspruch auf Gewährleistung durch den Anbieter bleibt auch beim Online-Kauf bestehen. Bei der Kaufabwicklung muss zudem auf eine eventuelle Garantie, die Möglichkeiten zur Retoure und die Mängelhaftung hingewiesen werden. Sollten die Informationen zum Produkt dennoch nicht ausreichen, muss der Online-Händler über Hilfestellung durch seinen Kundendienst informieren und spätestens mit der Lieferung der bestellten Ware ein Merkblatt zur Verfügung stellen.


Vorsicht:
Viele Online-Händler scheuen sich davor, defekte Waren oder auch intakte Gegenstände wieder anzunehmen. Hier wird nur versucht, Verunsicherung zu betreiben. Das 14-tätige Widerrufsrecht gilt im Internet ab dem Zeitpunkt der Auslieferung. Im Internet gilt das sog. Fernabsatzgesetz ebenso, wie auch am Telefon.

Kein Vertrag kann zudem die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung streichen. Lediglich die Garantie wird vom Verkäufer auf freiwilliger Basis gewährt.

Schwarze Schafe identifizieren und meiden

Abschließend lässt sich festhalten, dass Betrüger verschiedene Methoden nutzen, um sich das Geld ihrer Opfer zu erschleichen – sei es mit Fake-Artikeln oder dubiosen Abo-Geschäften.
Per Gesetz ist der Verkäufer verpflichtet, detaillierte Angaben zu seiner Person abzugeben und auch die preisliche Zusammensetzung klar und transparent aufzuschlüsseln. Zudem müssen alle Rahmenbedingungen sichtbar auf der Seite angezeigt oder zum Download angeboten werden.
Im Nachhinein kann die Website jedoch dynamisch verändert werden und der Verkäufer hat die Möglichkeit, zu behaupten, dass der Kunde all diese Angaben sichtbar zur Verfügung hatte.


Daher gilt: 
Erweckt ein Online-Verkäufer den Anschein, dass er es mit den rechtlichen Verpflichtungen nicht allzu genau nimmt, sollte der Kunde den Händler ansprechen. Sträubt dieser sich beispielsweise gegen die Herausgabe einer Telefonnummer oder einer anderweitigen Kontaktadresse, sollte vom Kauf abgesehen werden.

Ohnehin ist bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung oft kein monetärer Erfolg zu erwarten. Die Betrüger haben mit Sicherheit eine Methode gefunden, um das erbeutete Geld „außer Reichweite“ zu bringen, sofern der Prozess überhaupt aufgrund mangelnder Beweislage zugunsten des Klägers ausgeht.
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