„Bei 33℃ ihren besten Freund und helfen über 20min in ihrem Auto warten lassen? (sic!)“

Autor: Andre Wolf

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Sommer, Sonne, Hitze! Wir warnen seit jeher davor, keine Kinder, Tiere oder überhaupt jemanden der Hitze eines parkenden Fahrzeuges auszusetzen. In den letzten Tagen ist nun ein Foto aufgetaucht, welches einen Hund in einem Polizeiwagen zeigt. Dieses Foto ist speziell auf Twitter stärker verbreitet und stammt aus Hamburg.

Die dazu gehörige Statusmeldung lautet (sic!):

Da geht man heute Mittag um 15:30 Am Jungfernstieg schön Ne wurst essen und was muss man da sehen?
Die netten Herren von der Polizei die bei 33℃ ihren besten Freund und helfen über 20min in ihrem Auto warten lassen echt ohne Worte

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(Screenshot Facebook)

An dieser Stelle rückt bei uns immer Mike aus, und nimmt mit den betroffenen Stellen Kontakt auf. Hier teilte man uns mit, dass dieses Foto bereits bekannt sei und man uns gegenüber sehr gerne Auskunft erteile.

Nach Rücksprache mit unseren Fuhrpark-Verantwortlichen können wir anhand der Sitzplatzanordnung in Kombination mit der Farbgebung und der schwarzen Lüftungshaube auf dem Dach ausschließen, dass es sich um ein Fahrzeug der Polizei Hamburg handelt.

Vielmehr handelt es sich um ein zum Diensthundetransport vorgesehenes und geeignetes Fahrzeug der Bundespolizei. Die auf dem Foto erkennbare Lüftungshabe dient speziell zur Belüftung des Bereichs, in dem der Hund untergebracht ist.

Die Bundespolizei wird trotzdem in den eigenen Reihen recherchieren.

Seien Sie grundsätzlich versichert, dass allen Polizeibeamten das Wohl der Tiere sehr am Herzen liegt und insbesondere die Hundeführer ein sehr inniges Verhältnis zu ihren Tieren haben.
Mit freundlichen Grüßen

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Antwort der Bundespolizei:

Sehr geehrter Herr Sachs,

die Recherche der Bundespolizeidirektion Hannover hat ergeben, dass am 24. Juni 2016, zu der angegeben Zeit und zu dem angegeben Ort kein Diensthundeführer, somit auch kein Diensthund der Bundespolizeidirektion Hannover im Einsatz war. Da der Post des Bürgers am 24. Juni 2016 gegen 00:00 Uhr veröffentlich wurden ist, ist davon auszugehen das es sich um einen Vorfall am 23. Juni 2016 handelt. An diesem Tag waren Einsatzkräfte am S-Bahnhaltepunkt Jungfernstieg eingesetzt. Die Einsatzkräfte waren zur Feststellung der Personalien zweier Personen nach Leistungserschleichungen in einer S-Bahn eingesetzt. Das Mitführen des Diensthundes war zur Bewältigung dieses Einsatzanlasses nicht adäquat und sinnvoll; für die überschaubare Dauer der Einsatzmaßnahmen verblieb der Hund im Fahrzeug. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um ein spezifisch umgebautes und ausgestattetes Fahrzeug für Diensthundeführer, welches über Hundeboxen mit speziellen Be- und Entlüftungs- sowie Klimatierungseinrichtungen verfügt. Die Beamten waren um 15:55 Uhr am Bahnsteig und um 16:12 Uhr wieder im Revier am Hauptbahnhof Hamburg, somit war der Hund ca. 16 Minuten alleine.

Aufgrund der langen Einsatz- und Ausbildungserfahrungen der Diensthundeführer im Umgang mit Diensthunden und der Nutzung eines Sonderfahrzeuges bestand zu keiner Zeit eine Gefährdung für den Diensthund.

Grundsätzlich gilt jedoch für Pkw-Besitzer: keine Kinder oder Tiere allein im Auto sitzen zu lassen. Auch nicht für “nur wenige Minuten”.

Selbstversuch unseres Beraters

Tierarzt Sebastian Goßmann-Jonigkeit, der uns bereits zum Thema “Zecken leicht und problemlos entfernen” beratend zur Seite stand, hat im letzten Jahr zu diesem Thema ein Video erstellt:


(Quelle: Youtube, Facebookseite Tierarztpraxis Dr. Elke Jonigkeit)

Ferner weisen wir auch darauf hin, dass es für den Fahrzeughalter unangenehme Folgen haben kann, wenn man ein Kind oder Tier im Fahrzeug bei Hitze allein zurücklässt.


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Die Polizei rät: Zunächst sollten Sie sofort die Polizei über die Notrufnummer 110 verständigen.

Die Polizei wird dann vor Ort erscheinen und die erforderlichen Maßnahmen treffen. So wird sie zunächst den Fahrzeughalter ermitteln und versuchen, diesen zu erreichen.

Sollte der Fahrzeughalter nicht oder nicht mehr rechtzeitig erreichbar sein, um die Gefahr für den Hund abzuwehren, kann die Polizei das Fahrzeug auch zwangsweise öffnen, um den Hund zu befreien.

Die durch den polizeilichen Einsatz entstehenden Personal- und Fahrtkosten sind von dem Fahrzeug- bzw. Hundehalter zu tragen, so eine Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz. Ferner droht eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.

Ist der Gesundheitszustand des Tieres so kritisch, dass auf das Eintreffen der Polizei nicht mehr gewartet werden kann, kann im Ausnahmefall das Fahrzeug auch gewaltsam geöffnet werden (zum Beispiel durch Einschlagen der Seitenscheibe).

Das gewaltsame Öffnen des Fahrzeuges stellt jedoch regelmäßig tatbestandlich eine Sachbeschädigung dar, die im Rahmen des rechtfertigenden Notstandes gerechtfertigt sein könnte, wenn der Hund zu sterben droht.

Ob jedoch zum Zeitpunkt der gewaltsamen Öffnung des Fahrzeuges ein rechtfertigender Notstand vorlag, obliegt der Entscheidung der Staatsanwaltschaft bzw. des Gerichts.

Quelle: Pressemeldungen.de

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