Der Bescheid aus Ludwigshafen.

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Autor: Tom Wannenmacher

Bereits im Januar 2016, haben wir über den Bescheid aus Ludwigshafen berichtet. Nun taucht dieser Bescheid abermals auf Facebook auf und macht erneut die Runde.

Uns erreichen unzählige Anfrage wie z.B. diese hier:

“Ob Fake oder nicht weiß ich nicht, daher sende ich Euch das mit der Bitte um Aufklärung, ob das echt ist oder nicht. Das Bild geht momentan viral bei FB.”

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Es handelt sich dabei um folgendes Image:

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Vorab: Dies ist nicht der einzige Fall, bei dem versucht wird, mit überhöhten Leistungen das Asyl als positiv darzustellen.

Mit solchen idiotischen Statusbeiträgen auf Facebook schnürt man den Sozialneid.

Es läuft immer nach dem selben Schema ab. Es wird meist nur die ERSTE SEITE des Bescheids veröffentlicht.

Auf diesen erkennt man dann auch nur die Personen sowie einen Gesamtbetrag. Was aber auf der ersten Seite nicht zu erkennen ist, ist dass bei erwähnten Betrag die Unterkunfts- sowie Energiekosten bereits enthalten sind. Diese werden jedoch DIREKT an den Vermieter und Energieversorger ausbezahlt.


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Bei angeführten Bescheid, erkennt man, dass es sich hierbei um 7 Personen handelt. Geht man nach den Geburtsjahren, dann dürfte es sich um eine Familie mit 2 Erwachsenen und 5 Kindern handeln. Der Bescheid selbst wurde im Juni 2015 ausgestellt. Einige User meinen, dass es max. 1/3 von der genannten Summe sein dürfte.  Was man auch nicht erkennen kann, ist, ob der Betrag in BAR ausbezahlt wurde.

Rheinpfalz berichtete damals folgendes:

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Mit einer neuen Masche wird derzeit in sozialen Netzwerken gegen Flüchtlinge gehetzt. In verschiedenen Foren kursieren individuelle Asylleistungsbescheide, wie die Ludwigshafener Verwaltung auf Anfrage bestätigt hat. Auch der RHEINPFALZ liegen solche Schreiben samt den Namen der Empfänger, einem monatlichen Leistungsbetrag von mehreren Tausend Euro für eine Großfamilie und den Kontaktdaten eines Sachbearbeiters vor. Die Frage, wie diese streng vertraulichen Dokumente an die Öffentlichkeit gelangen konnten, lässt die Verwaltung unbeantwortet. Allerdings seien die allgemeinen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz öffentlich zugänglich im Internet. http://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/

Wichtig die Aussage, dass bei dem Beitrag auf Facebook verschwiegen wurde bzw. das auf dem Bescheid NICHT ersichtlich war, dass bei dem erwähnten Betrag die Unterkunfts- sowie Energiekosten bereits enthalten sind. Diese werden jedoch an den Vermieter und Energieversorger DIREKT ausbezahlt.

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