Bankauszug Asyl-Geldleistungen

Autor: Andre Wolf

Immer wieder tauchen in den sozialen Netzwerken Kontoauszüge auf, die die Geldleistung eines Jobcenters an Asylbewerber ausweisen. Speziell bei Beträgen über 1000 € gibt es dann viele Reaktionen darauf.

Das Problem an diesen Kontoauszügen ist: sie sagen dummerweise zu wenig aus. Sie zeigen lediglich die überwiesene Summe an, bieten aber keinerlei Erklärung, wie sich diese Summe zusammensetzt. Das führt häufig zu Missinterpretationen. Wir haben in den vergangenen Fällen bereits zeigen können, dass diese höheren Beträge die Summe für eine Bedarfsgemeinschaft darstellen und nicht für eine Einzelperson bestimmt sind.
Dies dürfte auch aktuell wieder der Fall sein. In den letzten Tagen tauchte vermehrt das Bild eines Kontoauszuges auf, in dem eine Position mit dem Vermerk „Asyl Geldleistungen” aus dem Landkreis Donau-Ries in Höhe von 1780,35 € zu erkennen ist. Diesen Kontoauszug findet man als Foto in vier verschiedenen Varianten, wir gehen davon aus, dass es sich hierbei um keine Fälschung handelt.
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Warum keine Fälschung?

Wenn man diese Summe mit Blick auf eine Bedarfsgemeinschaft hinterfragt, so dürfte dieser Betrag nicht unüblich sein. Anerkannte Flüchtlinge haben zum einen ein eigenes Girokonto, zum anderen gleichen die Sätze für Bedarfsgemeinschaften jenen Zahlungen, die deutsche ALG II Empfänger bekommen. Diese Zahlungen werden aus einzelnen Positionen addiert und als Gesamtbetrag überwiesen, bei Bedarfsgemeinschaften ist das dann meist ein Elternteil.
Art und Höhe der Leistungen, die gewährt werden, werden durch die Bundesgesetze bestimmt. Daran muss sich auch das Jobcenter Donau-Ries halten. Die daraus resultierenden Beträge können einem Außenstehenden durchaus ungerechtfertigt hoch erscheinen – solange man die Einzelheiten des betreffenden Falles nicht kennt.
Ansprüche auf diese Leistungen haben nicht nur Ausländer, sondern auch Deutsche, für die die entsprechenden Voraussetzungen gelten.

Wie bereits in der Vergangenheit geschehen, nutzen wir an dieser Stelle als Referenzmaterial die Beispielrechnung der Arbeitsagentur [1]. Darin sieht man, welcher Betrag bei einer Bedarfsgemeinschaft, bestehend aus 4 Personen, entsteht:
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(Quelle: Arbeitsagentur.de)

Intransparent

Leider ist es nahezu unmöglich, die Summe von 1780,35 € exakt zu erklären, da die zugehörige Abrechnung nicht vorliegt. Daher kann man lediglich Vermutungen anstellen, die in etwa die Höhe dieser Summe ergeben. So wäre es beispielsweise möglich, dass diese Summe die monatliche Zahlung für eine Bedarfsgemeinschaft von 4 Personen darstellt, in der die Miete inkludiert ist.
Ebenso könnten darin Einmalzahlungen enthalten sein, wie beispielsweise eine Erstausstattung oder Sonderzahlungen wie Arztkosten. Das alles können wir nur vermuten. Ebenso liegt das Problem darin, dass bisher jedes Jobcenter, welches wir in der Vergangenheit zu den verschiedenen Kontoauszügen angeschrieben haben, keinerlei Auskunft erteilen darf. Mit etwas Glück gibt es noch eine Pressemitteilung des Landkreises Donau-Ries zu diesem Thema, so wie es bei einem ähnlichen Fall im Landkreis Rostock im November 2015 geschehen ist.

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