Aufenthaltsverbote gegen zwei mutmaßliche linksextremistische Gewalttäter ausgesprochen

Autor: Janine Moorees

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Hamburg – Polizeibeamte der Polizeikommissariate 23 und 25 nahmen zwei Deutsche (23, 27 Jahre) in Gewahrsam, die im Verdacht stehen, Straftaten hinsichtlich des G20-Gipfels vorzubereiten.

Ein aufmerksamer Anwohner hatte die Polizei über den Notruf alarmiert, da er verdächtige Beobachtungen zu zwei Personen gemacht hatte.

Die Beamten der Funkstreifenwagen überprüften um 02:40 Uhr in Hamburg-Altona einen PKW Renault mit einem Kennzeichen aus Weimar, in dem zwei Männer saßen und hierfür keine plausible Erklärung vorbringen konnten. Die beiden Männer sind in Berlin amtlich gemeldet und als linksextremistische Gewalttäter polizeibekannt.

In unmittelbarer Nähe des angehaltenen Fahrzeugs parkte ein Transporter mit Berliner Kennzeichen. Dieser war unverschlossen und der Zündschlüssel steckte im Zündschloss. Es handelt sich um ein Mietfahrzeug aus Berlin. Der Anmieter des Transporters (26) ist ebenfalls als linksextremistischer Gewalttäter polizeibekannt und trat bereits polizeilich mit den beiden angetroffenen Personen polizeilich in Erscheinung.

In dem Fahrzeug fanden die Beamten Gegenstände, die zur Vorbereitung von Straftaten geeignet sind. Unter anderem stellten die Beamten Sprechfunkgeräte, Latexhandschuhe, Einwegschutzanzüge und Streusandkisten sicher. Auch wurde eine Liste mit Kennzeichen von zivilen Polizeifahrzeugen aufgefunden.

Aufgrund der Gesamtumstände muss davon ausgegangen werden, dass die Personen zu Vorbereitungshandlungen von schweren Straftaten im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel nach Hamburg gereist sind.

Beide wurden erkennungsdienstlich behandelt und anschließend in der Gefangenensammelstelle Neuland untergebracht.

Die Polizei beantragte eine richterliche Entscheidung über die Fortdauer der Freiheitsentziehung nach dem Gefahrenabwehrrecht. Diesem Antrag wurde vom Amtsgericht Hamburg nicht entsprochen. Beide Personen wurden daher aus dem Polizeigewahrsam entlassen. Die Polizei geht hierzu in die Beschwerde.

Gegen die beiden Männer wurde durch die Polizei ein Aufenthaltsverbot nach dem Polizeirecht ausgesprochen. Dieses Verbot umfasst den Bereich des Messegeländes sowie des Schanzenviertels.

Die Polizei bittet die Bevölkerung, weiterhin wachsam zu sein und auffällige Beobachtungen über den Polizeinotruf zu melden.

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