Kinderehe nach islamischem Recht unter Asylbewerbern?

Autor: Jens | ZDDK | MIMIKAMA

Billigt das Oberlandesgericht Bamberg eine Kinderehe nach islamischen Recht unter Asylbewerber?

Diese und ähnlichen Anfragen erreichen uns immer wieder!

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Unser Team-Mitglied Jens H. beleuchte es mal von seiner Seite:

Auf der Flucht! Zwei junge Menschen, sie augenscheinlich etwas jünger als er, nicht viel aber ein eben doch jünger.

Gemeinsam sitzen sie in einem Strassencafé, essen ein Eis, die Sonne scheint auf das sommerliche Grün der Parkanlagen, alles scheint so friedlich.

Doch plötzlich fallen Schüsse, Panik bricht aus, Menschen rennen durcheinander, Granaten schlagen in Hauswände ein, ganze Gebäudekomplexe stürzen ein.

Sie rennen um ihr Leben, erst getrennt, doch irgendwie kommen sie hinter einer stark beschädigten Mauer wieder zusammen.

Weitere Granaten schlagen ein, ein Blick über die Mauer zeigt, da wo bis eben noch fröhliche Musik erklang und Eisbecher auf den Tischen standen, ist jetzt ein riesiger Krater in der Erde.

Instinktiv finden ihre Hände zusammen, wieder rennen sie los, bloß weg von hier.


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Ungezielte Schüsse aus allen Richtungen lassen Staub und Dreck aufspritzen. Wer schießt auf wen? Das kann niemand so genau sagen, unsere beiden Protagonisten interessieren sich auch nicht wirklich dafür, sie wollen nur eines, schnell weg hier, am besten so weit wie möglich.

Sie finden ein Auto, die Schlüssel stecken, damit gelingt ihnen die Flucht aus der Stadt. Die weitere Flucht führt sie durch unwirtliche Wüsten, die von marodierenden Kriegern durchzogen wird, sie können nur Nachts reisen.

Irgendwann erreichen sie das Meer, dicht zusammengedrängt auf einem Boot überstehen die Beiden gemeinsam die Strapazen und Gefahren der Seereise.

Nach der Ankunft an Land geht es weiter durch Berge und Schluchten. Irgendwann sehen sie die Kuppeln einer Stadt vor sich, in der Ferne spiegeln sich die Strahlen der untergehenden Sonne in den funkelnden Dächern und Fenstern der Stadt. Nach einer schier endlosen Flucht sind die zwei nach anstrengenden 90 bis 120 Minuten in der verheißungsvollen Stadt „New Hope“ angekommen.

Hand in Hand durchschreiten sie das Stadttor. Willkommen in New Hope, sie küsst ihn, er küsst sie – Happy End – aus Ende tralala.

Am besten mischt man der Story noch einen Touch Mystery mit bei, er Werwolf sie Vampirette, oder so. Egal wie man es anstellt, nahezu alle Kinobesucher werden den Beiden, nach der Flucht und all den Strapazen ein Happy End von Herzen gönnen und sie lebten glücklich und zufrieden….

Die Realität

Jetzt sind wir aber nicht im Kino und die Realität hat andere Regeln. Hier ist sie eben nicht nur etwas jünger, sondern erst 15, er ist 21, beide sind nach syrischem Recht offiziell verheiratet und zu allem Überfluss auch noch Cousine und Cousin. Kein Wunder also, dass die Beiden die deutschen Gerichte beschäftigt und die Kinderehe wieder in aller Munde treibt.

Das leichte Vorweg, in Deutschland sind Ehen zwischen Cousin und Cousine nicht per Gesetz verboten, von daher gäbe es also keine Probleme.

Problematisch ist das Alter des Mädchens. Sie war zum Zeitpunkt der Eheschließung erst 14, ein in Deutschland heiratsunfähiges Alter.

Heute ist sie 15 und wäre damit in Deutschland immer noch heiratsunfähig. Das war für die Stadt Aschaffenburg ausreichender Grund, die Beiden zu trennen und das Mädchen in städtische Obhut zu nehmen und das obwohl beide beteuerten zusammen bleiben zu wollen.

Es kam zu einer Verhandlung vor dem Familiengericht, bis dahin hatten sich beide geweigert an Integrationskursen teilzunehmen. Letztlich folgte das Amtsgericht aber der Argumentation, dass die deutschen Regelungen für Minderjährige zu gelten haben und nicht der Schutz der Ehe, die nach einem speziellen syrischen Scharia – Recht geschlossen wurden (Aktenzeichen: 7F2013/15).

Beschluss wurde kassiert

Das Oberlandesgericht Bamberg hat, nach Recherchen durch die deutsche Botschaft im Libanon, die die Rechtmäßigkeit der Eheschließung bestätigten, den Beschluss des Amtsgerichtes aufgehoben (Az: 2 UF 8/16). Ein Zivilregisterauszug sowie eine Bestätigung der Eheschließung seitens des syrischen Scharia – Gerichtes belegten dies. Aufgrund der rechtmäßig geschlossenen Ehe könne das Jugendamt nicht den Aufenthaltsort der Frau und damit die Trennung von ihrem Mann bestimmen, so urteilten die Bamberger Richter. Das „kommt dem minderjährigen Verheirateten“ selbst zu, beschloss das OLG. „Wahrscheinlich“ wird aber die Rechtsbeschwerde eingelegt und der Bundesgerichtshof muss entscheiden.

Minderjährigen Ehe ist ein Thema das uns in Europa schon viele Jahre beschäftigt. Hierzu eine abschließende Erklärung zu geben, ist nicht leicht, die Fälle sind viel zu unterschiedlich. Als Bruder und Schwester hätten die Beiden unter Umständen zusammen untergebracht werden können, als Cousin und Cousine auch, vielleicht sogar als Freunde, weil sie sich gegenseitig auf der Flucht Halt und moralische Stütze waren, aber die beiden sind verheiratet, das macht die Sache kompliziert. Wenn der BGH jetzt entscheidet sie dürfen zusammenbleiben, was ist dann mit 13jährigen die mit gültigen Ehepapieren nach Deutschland kommen?

Ganz ehrlich, ich bin froh, dass ich das nicht entscheiden muss.

Quellen:

Welt.de / Kinderehen nach Scharia-Recht spalten deutsche Justiz

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