Asylbewerber bekommen wirklich kostenlosen Zahnersatz?

Autor: Andre Wolf

Die “Freiezeiten.net” mit angeblichem Sitz in Tallinn (Estland) hat erneut eine Schlagzeile auf den Blogmarkt geworfen, in diesem Falle geht es um einen kostenlosen Zahnersatz für Flüchtlinge. Geht es nach “Freie Zeiten”, stehen demnächst alle Asylbewerber Schlange in Deutschen Zahnarztpraxen, um sich gründlich auf Kosten der Deutschen Steuerzahler das Gebiss erneuern zu lassen.[1]

Die Grundthese hierbei lautet: “Jeder Einwanderer, der in Deutschland einen Asylantrag stellt, hat Recht auf eine Komplettsanierung seiner Zähne – auf Kosten der deutschen Steuerzahler.” Natürlich wird dabei mit dem Aufbau von Sozialneid nicht gespart.“Während Deutsche und legale Zuwanderer einen Eigenanteil von mehreren tausend Euro bewältigen müssen, erhalten illegal eingereiste Asylbewerber diese Leistungen zu einhundert Prozent gratis.”

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In der eigenen Darstellung beruft sich Freie Zeiten auf zwei Quellen: zum einen die Stuttgarter Nachrichten aus dem Januar 2016 [2] und zum anderen auf ein Informationsblatt der Bundesärztekammer aus dem September 2015 [3].

Die Hauptthese, also die Bestätigung, dass Asylbewerber sich “künftig” alle die Zähne erneuern lassen, stützt Freie Zeiten hierbei auf die Aussagen der Stuttgarter Nachrichten. Dieser Artikel ist wohlgemerkt gut 6 Monate alt – wohingegen die These von Freie Zeiten 3 Tage jung ist (08. Juli 2016). Das Informationsblatt der Bundesärztekammer ist sogar rund 10 Monate alt. Und auf die beiden Quellen schauen wir nun genauer, aber auch die entsprechenden Gesetze, welche die Zahlungen regeln.

So entsteht Neid

Natürlich entsteht Neid durch derartige Berichte. Kann ich selbst nachvollziehen, da ich mir im letzten November – Januar selbst das halbe Gebiss habe machen lassen. Das waren 6 Termine, allesamt waren schmerzhaft und auch zwischen den Terminen hatte ich Schmerzen, sowie die Rechnung Schmerzen bereitet hätte, hätte ich nicht eine Zahnzusatzversicherung gehabt und am Ende lediglich einen Bruchteil zahlen müssen, der jedoch immer noch aus mehreren hundert Euro bestand.

Und nun sollen Flüchtlinge das alles umsonst bekommen? Nun ja, so lautet es im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu § 4 Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt [4]:

(1) Zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sind die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen zu gewähren. Zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten werden Schutzimpfungen entsprechend den §§ 47, 52 Absatz 1 Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und die medizinisch gebotenen Vorsorgeuntersuchungen erbracht. Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist.

Ebenso kann man dem Infoblatt der Bundesärztekammer entnehmen:

Jeder Zahnarzt muss auf Grund der individuellen Situation des Patienten entscheiden, welche Untersuchungen und Behandlungen im Sinne der §§ 4 und 6 Asylbewerberleistungsgesetz notwendig und abgedeckt sind. Dabei kann der Behandler in einen ethischen Konflikt geraten, wenn mögliche zahnerhaltende Maßnahmen nicht finanziert werden.


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Nicht einfach “so”

Asylbewerber können nicht einfach so zum Zahnarzt gehen und ein neues Gebiss fordern, aber es ist gesetzlich möglich, dass Flüchtlinge einen Zahnersatz bekommen. Vorrangig geht es hierbei um unaufschiebbare Maßnahmen bei akuten Schmerzen. So informierte im Dezember 2015 die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns [5] zum Thema Zahnmedizinische Behandlung von Asylbewerbern in Bayern, dass eine Zahnlücke nicht unbedingt behoben werden muss:

12. Wann kann die Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen aus medizinischen Gründen unaufschiebbar sein? Hierzu zählen in erster Linie Wiederherstellungsmaßnahmen an vorhandenem Zahnersatz, beispielsweise eine Prothesenbruchreparatur.

Liegt ein aktueller Zahnverlust oder eine Zahnfraktur im Frontzahnbereich vor (beispielsweise unmittelbar nach einem Unfall oder einer Schlägerei) so ist der Ersatz des Frontzahns in der Regel unaufschiebbar, da ein solches Unfallgeschehen im Frontzahnbereich – im Gegensatz zum Seitenzahnbereich – entstellend und psychisch äußerst belastend ist.

Besteht jedoch eine Frontzahnlücke/-fraktur bereits seit längerer Zeit, so gilt ihre Versorgung in der Regel auch als weiterhin aufschiebbar.

Liegt eine aktuelle Zahnfraktur im Seitenzahnbereich vor, die auch nicht übergangsweise mit einer Füllung versorgt werden kann, so kann die Versorgung mit einer Zahnkrone unaufschiebbar sein.

Die Entscheidung über die eventuelle Unaufschiebbarkeit einer Zahnersatzversorgung hängt vom individuellen Einzelfall ab. Alle Zahnersatzleistungen müssen vorab bei der zuständigen Stelle beantragt, entsprechend begründet und genehmigt werden.

Die FAQs der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns sind sowieso interessant zu lesen, denn auch das hier findet man darin vor:

29. Besteht eine Behandlungspflicht bei Asylbewerbern? Grundsätzlich liegt der Sicherstellungsauftrag der Behandlung von Asylbewerbern nicht bei der KZVB, sondern bei den zuständigen Behörden. Daraus folgt, dass Vertragszahnärzte keiner Behandlungspflicht von Asylbewerbern unterliegen. Die Behandlung von Notfällen und akuten Schmerzfällen gehört jedoch nicht nur zu den berufsrechtlichen Pflichten jedes Zahnarztes, sondern ist eine ethische Pflicht.

Ob nun die Zähne von Asylbewerbers behandelt werden, wird also letztendlich vom Zahnarztes entschieden. Dabei spielt der akute Schmerz eine Rolle, sowie auch die Unaufschiebbarkeit der Behandlung. Treffen diese beiden Kriterien nicht zu, muss der Zahnarzt damit rechnen, dass die Behandlungskosten nicht vom Sozialamt übernommen werden, daher die Beantragung und Genehmigung im Vorfeld. Dennoch dürfen nur die nötigsten Behandlungen vorgenommen werden, ein “Luxuspaket” steht außer Frage.

Zu nennen ist auch, dass es je nach Bundesland unterschiedliche Regeln gibt, teilweise gibt es sogar regional Unterschiede.

Die Zahlen aus den Stuttgarter Nachrichten

Die genannten Zahlen in der Höhe Milliarde aus dem Artikel der Stuttgarter Nachrichten von Januar 2016 stehen jedoch nicht ohne Kritik da, der Spiegel berichtete im Februar 2016 ebenso recht ausführlich zu dem Thema und ließ dazu Kai Fortelka, Sprecher der KZBV zu Wort kommen [6]

Die „Stuttgarter Nachrichten“ schrieben zudem von Gebisssanierungen – mit geschätzten Kosten in der Höhe von 10.000 Euro pro Komplettbehandlung. „Diese Summe ist für den von der Solidargemeinschaft zu tragenden Kostenanteil in der überwiegenden Mehrheit der Fälle völlig überhöht“, sagt Fortelka.

Ebenso schreibt der Spiegel:

In den ersten 15 Monaten gehe es darum, dass „der Geflüchtete die notwendige Zahnversorgung bekomme, die er gemessen an seinem persönlichen Zahnstatus auch wirklich braucht“, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung der Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg und der AOK BW, die nach dem „Stuttgarter Nachrichten“-Artikel erschien. Es gehe nicht um Zahnsanierung unter optischen Aspekten.

Ein altes Thema also …

Warum nun dieses Thema durch Freie Zeiten erneut aufgegriffen wurde, ist schwer nachzuvollziehen und nur spekulierbar. Die Diskussion um den Zahnersatz für Flüchtlinge ist bereits ein halbes Jahr alt ist und zudem wurde deutlich in den letzten Monaten gezeigt, dass es hier nicht um schönheitschirurgische Eingriffe geht, sondern um Eingriffe bei akuten Schmerzen. Zudem ist ein Zahnersatz nicht die Regel.

Von überfüllten Wartezimmern in Zahnarztpraxen durch Flüchtlinge ist daher nicht auszugehen.

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