Faktencheck: Asylbewerber bekommen einen Führerschein zum Nulltarif?

Autor: Tom Wannenmacher

Faktencheck: Asylbewerber bekommen einen Führerschein zum Nulltarif?
Faktencheck: Asylbewerber bekommen einen Führerschein zum Nulltarif?

Bekommen Asylbewerber den Führerschein tatsächlich zum Nulltarif?

Auch dieses Thema kursiert nach wie vor im Internet und wird aktuell erneut diskutiert. So sollen Asylwerber in Deutschland den Führerschein zum Nulltarif bekommen. Stimmt das denn nun? Bereits im Januar 2017 haben wir die Hintergründe dieser Geschichte beleuchtet, doch wie so vieles, hält sich auch diese Story hartnäckig im Internet und erhitzt die Gemüter wie diese aktuelle Anfrage vom 19.8.2019 zeigt.

Screenshot: mimikama.org
Screenshot: mimikama.org

Bekommen Asylbewerber den Führerschein tatsächlich zum Nulltarif?

Um das zu beantworten, müssen wir auf den Inhalt des Textes etwas genauer eingehen. Dass die Prüfungsunterlagen seit Oktober 2016 auch in arabischer Sprache zur Verfügung stehen, stimmt.

Warum ist das so?

Eine Fahrerlaubnis aus Afghanistan, Syrien und dem Irak werden in Deutschland nicht anerkannt, daher müssen Asylwerber, die bereits eine Fahrerlaubnis besitzen und diesen auch für Ihren Job benötigen, in Deutschland die praktische- aber auch die theoretische Prüfung nachholen und diese auch bestehen. Daher werden die Unterlagen nun auch in arabischer Sprache zur Verfügung gestellt.

Demnach bekommt nicht jeder Asylbewerber automatisch einen Führerschein bezahlt, sondern jene, dessen Fahrerlaubnis in Deutschland nicht anerkannt wird und somit stehen auch Prüfungsunterlagen in anderen Sprachen zur Verfügung, sondern seit längerem schon in 11 Sprachen.

„Asylbewerber bekommen natürlich keinen Führerschein zum Nulltarif“, sagt Paul Ebsen, Pressesprecher der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.

Sie bekommen eine Förderungen nur dann, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Das sind bedeutet unter anderem:

  • der Asylwerber muss anerkannt sein
  • eine Fahrerlaubnis wird zwingend für den Job benötigt. Dies wiederum muss der Arbeitgeber bescheinigen. In dieser Bescheinigung muss aufscheinen, dass der Asylwerber bereits mind. 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war.
Auch wenn eine Förderung eingereicht wird, so bedeutet dies nicht automatisch, dass eine Förderung zustande kommt. Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung, ob und in welchem Umfang überhaupt gefördert wird.

Werden nur Asylbewerber gefördert?

Nein, denn diese Förderung kann auch von deutschen Arbeitssuchenden herangezogen werden und zwar dann, wenn man für den neuen Job zwingend z.B. den LKW-Führerschein benötigt bzw. wenn man einen Bildungsgutschein bekommt.

Der Bildungsgutschein ist ein Mittel der Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsamt, Jobcenter, ARGE), um die berufliche Weiterbildung zu fördern.

Weiter Informationen findet man unter folgenden Links:

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