Analyse zu: “Lass den perfekten Partner für Dich zeichnen!”

Autor: Tom Wannenmacher

Vorweg: NEIN wir möchten kein Spielverderber sein aber wir bekommen laufend Anfragen zu einer App welche von “Nametests.com” stammte und auf die wir nun gerne eingehen möchten!

Diese Anwendung wird von vielen Nutzern auf Facebook sehr gerne verwendet und über diese haben wir schön einige Male berichtet.

Mit dieser App kann man diverse “Tests” machen. Im Moment jedoch macht jene auf Facebook die Runde: “Lass den perfekten Partner für Dich zeichnen!”

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Sehen wir uns diese App im Detail einmal an:

Sobald man auf diese klickt / tippt, wird man auf die Webseite von Nametests.com umgeleitet und man MUSS sich mit seinem Facebook-Konto einloggen:

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Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass der Betreiber ZUGRIFF auf das ““ÖFFENTLICHE PROFIL sowie auf die E-Mailadresse bekommt.

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Klickt man nun auf “Als (dein Name) fortfahren”, dann wird aus deinem aktuellen Profilbild eine Skizze erstellt!

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Nun kann der Nutzer, wenn er möchte, dies nun direkt auf Facebook teilen.

ZUGRIFF auf das ÖFFENTLICHE PROFIL!

Solche Apps können nur funktionieren, wenn der Nutzer das Recht erteilt, dass diese auf das “ÖFFENTLICHE PROFIL” zugreifen können. Dies ist notwendig, damit diese Apps überhaupt funktionieren und der Nutzer, wie in diesem Falle, sein PROFILBILD als SKIZZE erhält.

Was uns nicht klar ist, für was die APP hier einen Zugriff auf die E-MAILADRESSE benötigt!

Die App selbst ist also quasi die Haustüre zum jeweiligen Nutzerprofil.

Der Nutzer selbst “öffnet” diese Türe nun indem er auf “Jetzt spielen” klickt. In diesem Moment stehen dem Betreiber der App jegliche Informationen zur Verfügung die der User in seinem Facebook-Profil auf “Öffentlich” gestellt hat. Der Betreiber ist nun auch im Besitz der E-Mailadresse, sowie er Informationen der Statusbeiträge bekommt und Fotos der Freundesliste übermittelt werden.

Dies ist eben “notwendig” damit der User nun diverse Tests / Analysespiele tätigen kann. Wie z.B.

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Alle diese Spiele haben immer wieder Zugriff auf die Daten des jeweiligen Facebook-Nutzers!

Im Falle des “Ersten Bildes” bekommt die App Zugriff auf:

  • öffentliches Profil,
  • Freundesliste,
  • E-Mail-Adresse,
  • Chronik-Beiträge und
  • Fotos

Ja es mag sein, dass gewisse Tests und Analysespiele diverse Daten des Nutzers benötigen, damit der User bei den Tests ein Ergebnis vorgezeigt bekommt. ABER sollte man wahrlich so FREIZÜGIG mit DATEN umgehen?

Mit nur einen einzigen Klick hat der Nutzer etliche DATEN an den BETREIBER übermittelt.

NA UND?

Klar kann  man nun sagen “NA UND?” dann entferne ich halt wieder die APP aus meinen Facebook-Einstellungen.

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Aber ACHTUNG!

Hier wird die APP (die Anwendung) nur von dem Facebook-Konto entfernt, aber die DATEN selbst NICHT. Diese hat der Betreiber dieser APP noch immer. Kann man sogar gesondert im folgenden Hinweisfenster nachlesen, dass der User angezeigt bekommt.

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Beachte: Die Daten, die du bei nametests.com eingegeben hast, können dort immer noch vorhanden sein. Für mehr Details, wie du diese Daten entfernen kannst, kontaktiere bitte nametests.com oder besuche die nametests.com-Datenschutzrichtlinien.

An diesem Hinweis kann man erkennen, dass erwähnte NUTZERDATEN bei dem BETREIBER in einer DATENBANK gespeichert wurden!

OK! Um zu erfahren wir man seine Daten entfernen kann, soll man sich die Datenschutzrichtlinien ansehen!

Also machen wir uns gleich mal auf die Suche nach: “…wie du diesen Daten entfernen kannst”

Wir  haben nur mal das Wort “entfernen” in die Browser-Suchmaske eingefügt, damit wir gleich fündig werden. Doch das Wort “entfernen”, so wie im Hinweisfenster zu lesen war, gibt es in den Datenschutzerklärungen gar nicht:

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Dann versuchen wir es halt mit dem Wort “Facebook”. Und nun wurden wir auch fündig:

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Vom Sinn her steht hier, dass  Nutzer sich u.a. mit einem “Facebook-Login” anmelden können. Und es hänge vom User selbst ab, welche Daten er frei gibt. Auf gut Deutsch bedeutet das, dass der User hier alle DATEN übermittelt, die auf “ÖFFENTLICH” gestellt sind.

Steht auch so unter 5.3:

Es können je nach Anbieter und der Wahl der Nutzer verschiedene Daten sein, in der Regel sind es die E-Mail-Adresse und der Benutzername. Im Fall von Facebook sind es auch sog. “öffentliche Informationen”, die jeder sehen kann. Hierzu zählen der Name, das Profil- und Titelbild, das Geschlecht, die Netzwerke (z.B. Schule oder Arbeitsstelle), der Nutzername (Facebook URL) und die Nutzerkennnummer (Facebook ID).

Das Passwort selbst werde nicht übermittelt. Sollte der User diese sogenannten “Dritt-Authentifizierung” (das Facebook-Login) nicht mehr nutzen wollen, dann müsse er dies unter seinen “Apps” entfernen.  Und auch hier steht gesondert, so wie auch bei dem Hinweis-Fenster auf Facebook:

Möchten Nutzer ihre Daten beim Anbieter löschen, müssen sie beim Anbieter kündigen.

Was kann passieren, wenn man auf die APP vergisst, diese nicht entfernt oder gar seine Daten beim Betreiber löschen lässt?

Dann dürfte Punkt 23 der Datenschutzerklärung in Kraft treten und dieser lautet:  Werbeeinverständnis

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Und dieser hat es in sich. Wie wir uns erinnern können, hat der Betreiber der APP auch die E-Mailadressen des Users erhalten.

Der User hat durch die Aktivierung der App dem Betreiber auch die Erlaubnis erteilt, dass er …

… über elektronische Kanäle wie z.B. e-Mail und/oder Notifications und/oder push Benachrichtigungen von uns Nachrichten mit informativen und/oder werblichen Angeboten aus den folgenden Themenbereichen zu erhalten: Probefahrten, Autos, kostenlose Gutscheine, Rabatt-Angebote, Reiseschnäppchen, Gewinnspiele, Produktproben, Newsletters, Kredite, Finanzen, Versicherungen, Geldanlage, Mobilkommunikation, Freikarten, Onlinespiele, Reisen, Applikationen, mobile Spiele und Applikationen, Videos, Quizze, Persönlichkeitstests, social media Angebote, Dating, Mode, Kosmetik, redaktionelle Inhalte und Angebote, Smartphones, Toolbars, Browser-Addons, Software, Geschenke, Zeitungen, Zeitschriften, Computerspiele, Skillgames, Sonderangebote, SIM-Karten, Strom, Gas, Energie, Telekommunikation, Versandhandel, Produktproben, Spiele, Banken, Umfragen, Marktforschung, Kredite, Fotoprodukte.

Fazit:

Nicht dass wir nun Spielverderber sein möchten. Jeder kann gerne weiterhin Tests durchführen in welchen man erkennen kann, wie man in 40 Jahren aussehen wird oder welcher Freund welche Unterhose trägt.

ABER man muss jedoch IMMER im Hinterkopf behalten, dass man solchen Analyseapps diverse private DATEN in die Hand gibt, damit sie eben ein Ergebnis liefern können.

Die Frage ist ob man das möchte!

Und ob der “Tausch” gerechtfertigt ist. Sind MEINE DATEN gleich viel WERT wie das Ergebnis, dass ich bei solchen Tests geliefert bekomme?

Geil auf Werbung?

Klar, wenn man scharf auf Werbemails ist die aus den folgenden Themenbereichen kommen:

Probefahrten, Autos, kostenlose Gutscheine, Rabatt-Angebote, Reiseschnäppchen, Gewinnspiele, Produktproben, Newsletters, Kredite, Finanzen, Versicherungen, Geldanlage, Mobilkommunikation, Freikarten, Onlinespiele, Reisen, Applikationen, mobile Spiele und Applikationen, Videos, Quizze, Persönlichkeitstests, social media Angebote, Dating, Mode, Kosmetik, redaktionelle Inhalte und Angebote, Smartphones, Toolbars, Browser-Addons, Software, Geschenke, Zeitungen, Zeitschriften, Computerspiele, Skillgames, Sonderangebote, SIM-Karten, Strom, Gas, Energie, Telekommunikation, Versandhandel, Produktproben, Spiele, Banken, Umfragen, Marktforschung, Kredite, Fotoprodukte.

Dann kann man ruhig solchen Apps eine Einwilligung geben. Warum nicht (Ja, dies war soeben ironisch gemeint)

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