Amazon Prime-Kunden: Mega-Verwirrung bei der Rückerstattung

Autor: Tom Wannenmacher

Der Onlineriese Amazon muss seinen Kunden, die bereits im Jahr 2017 oder 2018 Mitglied von “Amazon-Prime” waren, Geld zurückerstatten.

Um was geht es: Amazon-Kunden die zwischen 2017 und 2018 für den Amazon Dienst “Prime” 69 Euro statt zuvor 49 Euro bezahlt haben (bei Studenten waren es 34 Euro statt 24 Euro), können ab sofort die Differenz bei Amazon zurückfordern und dies bis zum 30.6.2019!

Möglich machen dies die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer, die eine Klage aufgrund unzulässiger Geschäftspraktiken und Klauseln eingereicht und nun vor dem Gericht recht bekommen haben. Bei der Klage ging es unter anderem um eine Preiserhöhung des Amazon-Dienstes “Prime”. Laut dem Oberlandesgericht und dem Handelsgericht Wien sei dies jedoch nicht zulässig gewesen. Amazon Prime Kunden werden die Preis­er­höhungen auf Verlangen zurückerstattetet!

Verwirrung bei den Kunden!

Nachdem man den vielen Anleitungen im Netz Folge geleistet hat (auch wir haben hier darüber berichtet), wie man das Geld zurückerstattet bekommt, erhält man als Kunde am Ende eine E-Mail von Amazon! Der Kunde selbst musste diese E-Mail beantworten.

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Dazu muss der Kunde zwei Fragen beantworten!

1. In welcher Form er dir Erstattung erhalten möchte und
2. er muss mitteilen, ob er auch weiterhin noch Prime-Kunde bleiben möchte.

Zwei Auswahlmöglichkeiten:

Dem Kunden stehen dazu zwei Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung:

1. ob er die Erstattung als Aktionsgutschein haben wolle – oder
2. als Erstattung in Bar auf eine in dem jeweiligen Kundenkonto hinterlegte Zahlungsart

Zudem musste der Kunde in der Mail bekannt geben ob er:

A. Weiterhin Prime-Kunde bleiben – oder
B. ob er die Prime-Mitgliedschaft kündigen möchte.

Und genau hier verwirrte man die Kunden, denn bei Punkt B steht folgender Satz:

Ich nehme zur Kenntnis, dass ich zu einer Erstattung nach dem Vergleich mit der Arbeiterkammer in Österreich in diesem Fall nur berechtigt bin, wenn ich meine Prime (Student)-Mitgliedschaft bis spätestens 30.06.2019 in meinem Kundenkonto tatsächlich beende.

Screenshot: E-Mail von Amazon
Screenshot: E-Mail von Amazon

Wir zitieren:

(B) Nein, danke. Ich möchte nicht länger Prime (Student)-Mitglied sein und damit nicht länger Zugang zu kostenlosem Premiumversand, Prime Video und Prime Music haben sowie auch nicht von den Deals und Angeboten an Prime Day profitieren können. Ich nehme zur Kenntnis, dass ich zu einer Erstattung nach dem Vergleich mit der Arbeiterkammer in Österreich in diesem Fall nur berechtigt bin, wenn ich meine Prime (Student)-Mitgliedschaft bis spätestens 30.06.2019 in meinem Kundenkonto tatsächlich beende.

Gelesen?

Für viele Amazon Prime-Kunden wirkt dies nun so, als würden sie die Erstattung NUR dann erhalten, wenn man auch seine Prime-Mitgliedschaft auch tatsächlich beende. So zumindest steht es ja bei Punkt B.

Ist dem so?

Nein! Nach Rücksprache mit der Arbeiterkammer ist es so, dass die Erstattung auch seine Gültigkeit besitzt, wenn man sich für Option A, also dem Nichtkündigen, entscheidet.

Laut der Arbeiterkammer wurde der Inhalt / der Text von Amazon verwirrend formuliert. Eine Kündigung ist also nicht Voraussetzung dafür, dass man die Preiserhöhung rückerstattet bekommt. Man kann die Prime Mitgliedschaft natürlich fortsetzen, so die Arbeiterkammer.

Also bis 30.6.2019 habt Ihr noch Zeit!

So kannst Du deine Forderung geltend machen:

  • Öffne die Webseite von Amazon, logge dich ein und tippe in das Suchfeld “Kundenservice”.
  • Alternativ kannst du gleich diesem Link hier folgen.
  • Unter Punkt 1 “Zu welchen Thema können wir Ihnen helfen” wählst du bitte “Prime und Sonstiges” aus
  • Unter Punkt 2 heißt es „Bitte geben Sie uns weitere Informationen zu ihrem Anliegen“, hier bitte wählst du das Thema “Amazon Prime“
  • Bei „grenzen Sie Ihr Anliegen ein“ wähle bitte „AK Vergleich“
  • Anschließend wähle bitte den „E-Mail“aus.
  • Danach gib im Textfeld einfach folgendes ein: “Ich beantrage die Rückerstattung der Preiserhöhung für die Jahre 2017 und 2018”
  • Nun müsstest du eine E-Mail von Amazon erhalten
  • Dort muss man dann nur noch bestimmen, in welcher Form man das Geld zurückbekommen will (Aktionsgutschein oder Bar) und auch ob man weiterhin Prime-Mitglied bleiben möchte.
  • Dazu antwortet man auf das Mail mit „1“ oder „2“ bzw. „A“ oder „B“
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