Abzocke im Internet – was tun?

Autor: Jens | ZDDK | MIMIKAMA

Gratis-SMS-Dienste, Rezepte oder Routenplaner – kurze Anmeldung genügt und plötzlich kommt Post: Ihr habt angeblich einen Vertrag abgeschlossen und sollt eine saftige Rechnung zahlen.

Onlineabzocke läuft längst im großen Stil. Dabei ist die Masche immer ähnlich. Beim ahnungslosen Surfen im Netz lassen sich schnell dubiose Internetseiten mit verlockenden Gratisangeboten finden: Kostenlose SMS verschicken, Gedichte oder Rezepte gratis runterladen oder eine Route planen – doch statt tatsächlich kostenlosen Service zu bieten, will der Anbieter später eine einmalige Nutzungsgebühr für seine Dienste kassieren. Und die kann dann locker dreistellig sein. Andere Seitenbetreiber wollen euch mit einem Eintrag ins Anmeldeformular gleich ein zweijähriges Abo angedreht haben. Doch davon wisst ihr gar nichts.

Eine andere Methode ist die Nachricht per SMS über ein angeblich abgeschlossenes Abo, nachdem man eine Werbung auf dem Smartphone angetippt hat. Die wird im Text über Abzocke per Smartphone erklärt.

Tausende tappen in die Internet-Falle

Zurück zur Falle mit den angeblichen Gratis-Diensten: Nach der Rechnung folgt meist ziemlich schnell die erste Mahnung, manchmal auch ein Anwaltsschreiben mit Zahlungsaufforderung oder gar die Drohung mit einem Inkasso-Unternehmen, das die Schulden bei euch eintreiben will. Spätestens dann kommt ihr mächtig ins Schwitzen. Um es gleich vorab zu sagen: Ihr seid nicht allein. Tausende Verbraucher werden so täglich im Internet reingelegt. Doch was ist da eigentlich schief gelaufen? „Das ist ein ganz typisches Beispiel für Internet-Abzocke“, sagt Thomas Bradler, Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW. Die Anbieter setzen nämlich darauf, dass der User den Preishinweis ganz schlecht findet, weil er zum Beispiel nur im Kleingedruckten steht.

Manchmal ist der Hinweis auf die Folgekosten auch farblich so getarnt, dass man ihn ganz leicht übersehen kann. Doch so geht es nicht, erklärt Bradler: „Der Anbieter muss darauf hinweisen, dass das Angebot kostenpflichtig ist, und zwar so, dass man es auch sofort findet. Der Preis muss unmittelbar vor Abgabe der Bestellung durch den Käufer auf der Internetseite hervorgehoben angegeben werden. Gleiches gilt für die Laufzeit des Vertrages sowie gegebenenfalls anfallende Versand- oder andere Zusatzkosten.“ Außerdem kommt ein wirksamer kostenpflichtiger Vertrag im Internet überhaupt nur dann zustande, wenn die Schaltfläche (der Button) zur Bestellung eindeutig und gut lesbar so beschriftet ist, dass der Nutzer weiß, dass ihn der Klick etwas kosten wird. Der Button darf daher mit nichts anderem beschriftet sein als mit den Worten „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung. Ist auf dem Button nur von „Bestellen“ oder „Anmelden“ die Rede, kommt kein wirksamer Vertrag zustande und es muss auch nichts bezahlt werden! Diese Button-Lösung hat der Gesetzgeber 2014 eingeführt.


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14 Tage Rücktrittsrecht

Und noch etwas muss der Online-Anbieter tun. Er muss euch darüber informieren, dass ihr innerhalb von zwei Wochen von einem so geschlossenen Vertrag zurücktreten könnt. Dieses so genannte Widerrufsrecht gilt für fast alle Internetgeschäfte. Allerdings hüllen sich auch hier die Internet-Abzocker gerne in Schweigen. Oft kommt die Rechnung erst, wenn die Zwei-Wochen-Frist längst verstrichen ist. Trotzdem gilt: Hat euch der Anbieter nicht klar und verständlich auf der Internetseite oder z.B. per E-Mail über euer Recht auf Widerruf informiert, kann der Vertrag nach Abschluss sogar noch 1 Jahr und 14 Tage lang widerrufen werden. Dann kommt es also gar nicht mehr entscheidend darauf an, ob der Vertrag überhaupt jemals wirksam geschlossen wurde. Somit gibt es also schon zwei gute Gründe, warum der Anbieter mit dieser linken Nummer nicht durchkommen dürfte.

Verträge mit Musterbriefen anfechten

Was also ist zu tun, wenn euch unberechtigt eine Rechnung ins Haus flattert? Wem so etwas passiert, der sollte den Vertragsschluss in jedem Fall schriftlich bestreiten und den Vertrag „hilfsweise widerrufen“ und „wegen arglistiger Täuschung“ anfechten. Aber keine Angst, ihr müsst das Schreiben nicht ganz allein verfassen und nach der richtigen Formulierung suchen. Hier findet ihr einen Musterbrief zum Runterladen. Dieses Schreiben gibt es übrigens in zwei Varianten: Es gibt nämlich noch einen triftigen Grund, warum ein Vertrag ungültig sein kann. Und zwar wenn der, der den Vertrag angeblich abgeschlossen hat, noch minderjährig ist.

Verträge mit Minderjährigen sind ungültig

Grundsätzlich ist es so, dass Minderjährige nur im Rahmen ihres Taschengeldes wirksam eigene Verträge abschließen können. Kostenpflichtige Abos, wie zum Beispiel ein Jahresvertrag über Kochrezepte, müssten Eltern genehmigen. Ist so ein Vertrag ohne Einwilligung der Eltern zustande gekommen, sollten die Erziehungsberechtigten dem Anbieter mitteilen, dass der Vertrag nicht genehmigt wird. (Siehe Musterbrief).

Nur nicht einschüchtern lassen

Und noch eines solltet ihr wissen: Habt ihr bereits schriftlich widerrufen und den Vertrag angefochten, lässt sich der Anbieter häufig nicht davon abbringen, weiterhin Mahnungen zu schicken oder mit einem Inkassobüro zu drohen, das die Schulden für den Anbieter eintreibt. Alles meistens heiße Luft. Last euch von den Mahnschreiben nicht beeindrucken. Sollte tatsächlich schon ein Inkassobüro eingeschaltet worden sein, solltet ihr euren bisherigen Briefwechsel mit dem Anbieter an das Inkassobüro weiterleiten und darauf hinweisen, dass es sich um eine unberechtigte Forderung handelt.

Manche Anbieter kündigen sogar ein gerichtliches Mahnverfahren an. Doch auch dagegen könnte man Widerspruch einlegen. Jurist Thomas Bradler kann aber beruhigen: „Soweit kommt es nach unseren Erfahrungen nur sehr selten. Meistens hat es mit den einschüchternden Drohbriefen irgendwann ein Ende.“

Surftipps fürs Netz

Damit es erst gar nicht zu ungewollten Verträgen, hohen Rechnungen und Drohbriefen kommt, solltet ihr folgende Tipps unbedingt beherzigen:

  • Schaut euch die Seiten im Netz, die mit Gratisangeboten locken, immer ganz genau an. Nicht jeder Anbieter von kostenlosem Service ist unseriös. Doch lassen sich solche Dienstleister im Web auf den ersten Blick nur schwer voneinander unterscheiden. Bevor ihr euch auf einer Online-Seite anmeldet, studiert genau die Bedingungen des Seitenbetreibers. Wichtige Hinweise, auch zu Kosten, finden sich in den so genannten „AGB“ (Allgemeine Geschäftsbedingungen) oder Nutzungsbedingungen. Das ist mühsam zu lesen, aber schließlich stimmt ihr bei Vertragsabschluss diesen Regelungen zu!
  • Häufig sitzen dubiose Online-Anbieter im Ausland. Dann kann es auch mit der Reklamation schwierig werden. Werft mal einen Blick in das Impressum. Hier müssen unter anderem der Name und der Sitz der Firma mit Adresse stehen. Ist dort nur ein Postfach angegeben, ist das ein schlechtes Zeichen.
  • Manchmal locken die Anbieter mit Gewinnspielen. Vorsicht: Die Preise sollen häufig von den wahren Kosten ablenken. Schaut euch immer die Vertragsbedingungen an. Ist dort vielleicht die Rede von Mindestlaufzeiten oder Kündigungsfristen? Das ist meist ein Hinweis auf einen Vertrag.
  • Beweise sichern: Einmal ins Visier geratene Anbieter können schnell das Seitenlayout ändern. Wer einen Ausdruck der Ursprungsseite macht, hat später bessere Karten. Auch ein Screenshot, auf dem das aktuelle Datum und die Uhrzeit zu erkennen sind, gilt als Beweis. Sichert alle E-Mails des Anbieters oder druckt sie aus. So könnt ihr auch später beweisen, dass er euch möglicherweise nicht ordnungsgemäß über eure Rechte und andere Vertragsbedingungen aufgeklärt hat.
  • Seid vorsichtig mit persönlichen Daten. Ihr solltet immer genau wissen, wem ihr Namen, Adresse oder gar Bankdaten anvertraut.

Quelle: https://www.checked4you.de/onlineabzocke

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