Achtung Abofalle! „Fünf Tage Testphase“ beim streamen von Kinofilmen

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Autor: Kathrin Helmreich

Auch wenn sie ihren Namen verändern, haben alle das gleiche Design: Angebliche Kinofilm-Streaming-Seiten locken Nutzer in Abofallen.

Wie unser Kooperationspartner checked4you warnt, versenden Streaming-Dienste für Kinofilme zweifelhafte Rechnungen. Fünf Tage gratis, dann soll’s teuer werden.

Wozu etwas für Kinofilme bezahlen, wenn es die im Internet doch für lau gibt?! Wenn ihr euch mit so einem Plan auf die Suche nach entsprechenden Seiten begebt, landet ihr vielleicht bei voxstream.de. Früher hieß das Angebot auch felixkino.com, flexkino.com, flixkino.com, kinozeit.net oder kinoplexx.com. Mittlerweile sind mehr als 100 verschiedene Adressen bekannt (siehe unten). Bis auf das Logo sehen die Seiten alle gleich aus. Sie locken mit zahlreichen Kinofilmen, die ihr euch angeblich legal ansehen könnt. Vorher müsst ich euch dafür aber registrieren.

Von Kosten ist dabei keine Rede. Nur 30 Sekunden soll die Registrierung dauern und anschließend könnt ihr direkt gucken.

Jetzt kommt aber der Knackpunkt: Tragt ihr euren Namen, eine E-Mail-Adresse und ein Passwort ein und klickt auf „Registrieren“, geht ihr nach Ansicht der Seitenbetreiber eine Mitgliedschaft ein. Die ersten fünf Tage sind dabei gratis. Löscht ihr euren Account nicht innerhalb dieser fünf Tage wieder, sollt ihr eine kostenpflichtige Mitgliedschaft für mindestens ein Jahr abgeschlossen haben. So steht es jedenfalls in den Nutzungsbedingungen, die es aber nur in englischer Sprache gibt.

Muss ich zahlen?

Klare Antwort: Nein! Da gibt es zwar bei YouTube auf mehreren Kanälen verschiedene Videos, in denen zum Beispiel ein gewisser Michael Pelmber von einer Berliner Medienkanzlei behauptet, dass sich ein Mandant mit einer Rechnung von felixkino.com an ihn gewandt habe und er nach Prüfung der Internetseite festgestellt haben will, dass diese Rechnung bezahlt werden müsse. Doch dieses Video scheint eher den Zweck zu haben, verunsicherte Opfer der Abofalle zur Zahlung zu bewegen, falls sie nach dem Erhalt einer Rechnung wissen wollen, ob die Seite für Abzocke oder Abofallen bekannt ist.

Der gleiche Mann nennt sich in einem anderen Video übrigens Thomas Fischer. Sein Thema ist das gleiche: Rechnungen von MeinKinoWelt.com müssen angeblich bezahlt werden. Ein anderer Mann nennt seinen Namen gar nicht, erzählt aber auch das gleiche – jeweils auf die entsprechende Internetseite zugeschnitten. Auffällig ist bei den Clips auch, dass die Kommentarfunktion in der Regel deaktiviert wurde und meist auf den genutzten YouTube-Kanälen keine anderen Videos existieren.

Mit solchen Videos auf YouTube soll der Eindruck erweckt werden, dass Rechnungen der genannten Kino-Portale bezahlt werden müssen:

MIMIKAMA
Quelle: checked4you

Unsere Juristen bei der Verbraucherzentrale NRW können euch beruhigen. Ihr müsst nicht zahlen! Aus folgenden Gründen:

  • Bei der Registrierung ist nicht klar, dass es sich um eine kostenpflichtige Mitgliedschaft handelt. Für sowas fordert der § 312j im BGB einen eindeutig beschrifteten Button, auf dem zum Beispiel „Zahlungspflichtig bestellen“ steht.
  • Der Preis ist schwer zu finden, nämlich nur in den englischsprachigen Nutzungsbedingungen. Am Ende von Punkt 5 heißt es bei kinozeit.net übersetzt: „Schließen Sie Ihren Account nicht binnen 5 Tagen, sollte er automatisch umgewandelt werden in einen jährlichen Premium Account für 11,99 € pro Monat (143,88 € pro Jahr).“ Eine so wichtige Info derart zu verstecken ist (Achtung, Juristensprech) nicht transparent und deshalb unserer Ansicht nach nicht wirksam einbezogen.
  • Darüber hinaus sind die Nutzungsbedingungen wohl auch deshalb nicht wirksam, weil sie nicht auf deutsch zur Verfügung stehen.

Wie soll ich mich am besten verhalten?

Grundsätzlich muss ein Anbieter erst mal beweisen, dass ihr mit ihm überhaupt einen wirksamen Vertrag geschlossen habt. Unserer Ansicht nach kann das hier nicht der Fall sein, weil ein „Kaufen-Button“ fehlt und weil alleine eine Zustimmung zu ungültigen Nutzungsbedingungen kein Argument dafür sein kann, dass man einen wirksamen Vertrag geschlossen haben soll. Ihr solltet aber schon aktiv werden und den Vertrag (jetzt wird’s nochmal juristisch) „hilfsweise widerrufen“ und „wegen arglistiger Täuschung“ anfechten. Das geht auch per E-Mail. Die richtigen Worte müsst ihr aber nicht allein verfassen. Hier findet ihr einen Musterbrief zum Runterladen. Weitere Infos dazu haben wir für euch in unserem Artikel über Abzocke im Internet.

Ist das Ansehen der Filme wirklich legal?

Jetzt kommt aber nicht auf die Idee und denkt: „Super, dann kann ich immer umsonst Kinofilme gucken.“ Denn damit könntet ihr in Schwierigkeiten kommen. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom April 2017 (Aktenzeichen C-527/15) besteht ein Risiko beim Streamen von Videos, wenn der Nutzer erkennen muss, dass die Filme rechtswidrig im Netz gelandet sind. Und wer beispielsweise einen gerade im Kino angelaufenen Film im Gratis-Stream entdeckt, der sollte sich denken können, dass das nicht im Sinne der Urheber sein kann und somit verboten sein müsste. Im schlimmsten Fall habt ihr die notwendigen Informationen für eine Rechtsverfolgung dann auch gleich mitgeliefert – mit eurer Registrierung.

Ein Fall für die Ermittlungsbehörden

Bei den Verbraucherzentralen haben sich schon viele Nutzer beschwert, die in die Falle getappt sind. Die Beschwerden wurden beim Projekt „Marktwächter“ der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gesammelt und die Erkenntnisse an Polizei und Staatsanwaltschaft weitergegeben. Demnach betreiben die Firmen „Turquoiz Limited“, „Lovelust Limited“, „Bizcon Limited“, „Anmama Limited“, „CIDD Limited“, „OLJO Ltd“, „SAFE4MEDIA LTD“, „Kino Bino Limidet“ und „Kino Cinemas Ltd.“ die folgenden Domains:

appleflix.de, baflix.de, begostream.de, bigflix.de, bigostream.de, bigostream.com, binoflix.de, blueflix.de, boboflix.com, bobstream.de, bogoflix.de, bokuflix.de, bonastream.de, bonostream.de, boxflix.de, braflix.de, cinemadome.net, cinemaflix.de, cinemaxx24.com, cineplex24.de, coflix.de, daflix.de, dasflix.de, dasimax.de, dinoflix.de, dodoflix.com, doflix.de, doxflix.de, euroflix.de, felixkino.com, filmpalast24.com, fixago.de, flexkino.com, flixabo.de, flixago.de, flixando.de, flixkino.com, gagastream.de, gigaflix.de, goloflix.de, gonaflix.com, gonastream.de, goxflix.de, hdflix.de, imaxcine.com, imaxdome.com, imaxFilme.com, imaxgo.de, imaxkino.com, imaxnet.de, imaxstream.de, imaxtime.com, imaxtv.de, imaxWelt.com, juhustream.de, kinoflexx.com, kinolox.de, kinopalast24.com, kinoplexx.com, kinoroom.de, kinowelt24.com, kinozeit.net, kiwiflix.de, laflix.de, lexflix.de, limeflix.de, logflix.de, loxflix.de, loxostream.de, mangoflix.de, maxxflix.de, megaflix.de, meinkinowelt.com, mexflix.com, mexkino.com, momoflix.de, momostream.de, monoflix.de, moroflix.de, nexostream.de, noxflix.de, orangeflix.de, rexflix.de, rexkino.de, rostream.de, rotflix.de, roxflix.de, sobostream.de, soflix.de, soloflix.de, soyaflix.de, streamago.de, streamdome.de, streamflix.de, streamgogo.de, streamino.de, streamlox.com, streamnox.com, streamogo.de, streamore.de, streamoro.de, streamtime.de, streamtoto.de, stream.tox, streamtox.com, streamzeit.de, teleflix.de, toflix.de, topflix.de, tostream.de, toxflix.de, voxstream.de, weflix.de, wowflix.de, yalastream.de und yoflix.de.

Allerdings bezweifeln die Experten, dass die angegebenen Firmennamen und Adressen korrekt sind. Die wahren Betreiber herauszufinden, ist Aufgabe von Polizei und Staatsanwaltschaft.

[vc_message message_box_color=“grey“ icon_fontawesome=“fa fa-info“]Habt ihr die gleiche Seite mit einer neuen Internet-Adresse entdeckt? Dann meldet sie bitte dem Marktwächter Digitale Welt.[/mk_info]

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