Abofalle statt Streaming-Spaß

Autor: Tom Wannenmacher

Abofalle statt Streaming-Spaß
Abofalle statt Streaming-Spaß

Verbraucherzentrale warnt vor unseriösen Anbietern!

Das Konzept Video-on-Demand erfreut sich wachsender Beliebtheit. Den Trend nutzen jedoch auch Abzocker, um Verbraucher über vermeintliche Video-Streaming-Portale in die Falle zu locken. Die Masche: Auf Seiten wie guckflix.de, streamaso.de oder streamdas.de werben sie damit, dass Nutzer nach einer Registrierung fünf Tage kostenlos Videos streamen können.

Tatsächlich funktionieren die Videos dann häufig nicht und die Verbraucher erhalten teure Rechnungen oder sogar Inkasso-Forderungen. Um Online-Abzocke im Land wirksam zu bekämpfen, fordert die Verbraucherzentrale zur Landtagswahl, Polizei und Staatsanwaltschaften mit den nötigen Ressourcen im Kampf gegen Cyber-Kriminalität gegen Verbraucher auszustatten. Auch wir von mimikama haben u.a. hier schon mehrmals darüber berichtet!

Bereits 2017 warnte die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) vor vermeintlichen Streaming-Anbietern. Die Marktwächter der Verbraucherzentralen haben mittlerweile sogar über 200 nahezu identische unseriöse Webseiten an die Behörden gemeldet. Doch immer noch steigt die Zahl der Verbraucher, die Opfer der Abzock-Masche geworden sind.

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„In Brandenburg verzeichnen wir derzeit wieder vermehrt Anfragen zu unseriösen Streaming-Portalen“, berichtet Michèle Scherer, Rechtsexpertin bei der VZB.

Die Betroffenen registrieren sich auf den jeweiligen Portalen für fünf Tage kostenloses Test-Streaming. Oft informieren die Webseiten jedoch nicht darüber, dass dieses anschließend automatisch in ein kostenpflichtiges Jahresabo übergeht. Nach der Registrierung erhalten die Verbraucher dann plötzlich hohe Rechnungen. Einige berichten sogar, die Webseiten zwar besucht, aber keinerlei Daten eingegeben oder die Registrierung abgebrochen zu haben. Zudem funktioniere das Streaming häufig nicht.

Wenn die Verbraucher nicht bezahlen, erhalten sie Inkassoforderungen, in welchen der Besuch eines Gerichtsvollziehers angekündigt wird. In den Schreiben steht, dass ein Vollstreckungstitel beim zuständigen Amtsgericht erwirkt worden sei. Der VZB ist aber kein Fall bekannt, in dem die Abzocker wirklich einen Titel erwirkt haben.

„Verbraucher, die solch eine Forderung erhalten, sollten sich davon nicht unter Druck setzten lassen und auf keinen Fall vorschnell bezahlen, sondern erst einmal vorsorglich widersprechen, zum Beispiel mit unserem Musterbrief“, so die Verbraucherschützerin. „Wichtig ist, dass sie dabei nicht mehr persönliche Daten preisgeben, als die Betreiber der fraglichen Webseiten bereits kennen.“

Wer möchte, kann auch eine persönliche Beratung bei der Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen.

„Kriminelle, die mit solchen Maschen den Cyber-Raum unsicher machen, müssen zum Schutz der Verbraucher auch strafrechtlich besser verfolgt werden können“, so VZB-Geschäftsführer Dr. Christian A. Rumpke.

Daher fordert die Verbraucherzentrale zur Landtagswahl, Polizei und Staatsanwaltschaften mit den nötigen Ressourcen im Kampf gegen Cyber-Kriminalität gegen Verbraucher auszustatten. Rückendeckung erhalten die Verbraucherschützer von den Brandenburger Bürgern: Nach einer aktuellen Repräsentativbefragung im Auftrag der VZB schätzen nur 14 Prozent der Brandenburger die Polizei und die Staatsanwaltschaft als gut ausgestattet ein, um der Internetkriminalität wirksam zu begegnen.

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Weitere Informationen und die Namen der bisher identifizierten unseriösen Streaming-Portalen finden Sie hier: https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/aktuelle-meldungen/digitale-welt/dubiose-streamingportale-locken-in-abofalle-was-sie-wissen-muessen-21823

Wer rechtliche Fragen zum Streaming von Videos hat, kann sich mit seinem individuellen Anliegen an die Verbraucherzentrale Brandenburg wenden:

Artikelbild: Shutterstock / Von Tero Vesalainen
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