22 Tage gemeinnützige Arbeit für Vergewaltigung einer Minderjährigen – Eine Fallbetrachtung

Autor: Ralf Nowotny

Schwedens Gesetzgebung und die daraus erfolgenden Urteile, insbesondere bei Gewalttaten, erscheinen mehr als befremdlich. Als Beispiel erläutern wir hier ein Urteil aus dem Jahr 2015, welches nicht nur in Schweden für Aufsehen sorgte:

Ein Somalier bekam für die Vergewaltigung eines 12-jährigen Mädchens eine verhältnismäßig geringe Strafe. Wie erklärt sich das?

22 Tage gemeinnützige Arbeit für Vergewaltigung einer Minderjährigen

„Somalier vergewaltigt 12-jähriges Mädchen – Strafe: 22 Tage gemeinnützige Arbeit“

…so titelt die Seite „Freie Zeiten“, das deutschsprachige Äquivalent der schwedischen Seite „Fria Tider“.

Der Fall

Am 10. November 2014 lockte der 17-jährige Somalier G. Mohamud das zu dem Zeitpunkt gerade 12 Jahre alt gewordene Mädchen in seine Wohnung in Granlohom/Schweden und hatte dort Geschlechtsverkehr mit ihr. Danach fuhr das Mädchen mit dem Bus ins Stadtzentrum, wo sie sich mit ihrer Mutter in Sundsvall traf. Wieder daheim berichtete das Mädchen der Mutter von dem Geschehen, einige Tage später wurden Sozialdienste darüber informiert. Erschreckenderweise erfuhr die Polizei erst im April 2015 von der Tat.

Die Polizei leite sofort daraufhin Untersuchungen ein. Aufgrund der Beschreibung des Opfers und den Aussagen von Ärzten wurde Mohamud kurz darauf wegen Misshandlung und Vergewaltigung einer Minderjährigen verhaftet.


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Die Plädoyers

Der Anwalt Mohamuds argumentierte, dass der Angeklagte der Aussage des Opfers glaubte, sie sei bereits 16 Jahre alt, außerdem hätten Opfer und Täter schon seit einigen Monaten eine Liebesbeziehung, welches auch aus einigen Kurznachrichten aus den Smartphones von Opfer und Täter hervorgehen würde. Auch sei von dem Opfer die Initiative zum Geschlechtsverkehr ausgegangen.

Die Seite des Opfers schildert die Ereignisse anders. So haben sich Täter und Opfer zwar tatsächlich schon länger gekannt, jedoch sei der Geschlechtsverkehr niemals beabsichtigt gewesen. Die dem Gericht vorliegenden Kurznachrichten würden auch keine Liebesbeziehung belegen. Letztlich weisen auch die Verwundungen bei dem Mädchen und andere Indizien, wie ihre zerrissene Jacke, auf eine Vergewaltigung hin. Ebenso gab es für den Täter genug Anhaltspunkte, dass das Opfer zumindest unter 15 Jahre alt sei.

Das Urteil

Die Aussagen des 12-jährigen Opfers waren in einer eher ihrem Alter entsprechenden Sprache und weniger detailliert, jedoch eindeutig und änderten sich auch während mehrmaliger Verhöre nicht. Die Aussagen des Täters widersprachen sich teilweise und änderten sich von Aussage zu Aussage.

Das Gericht kam schlussendlich zu dem Urteil, dass es sich aufgrund zahlreicher Indizien und Beweisstücke um eine Misshandlung und Vergewaltigung einer Minderjährigen handelte.

G. Mohamud wurde zu 180 Stunden gemeinnütziger Arbeit sowie zu einer Geldstrafe von umgerechnet 15.270 € (140.000 Schwedische Kronen) verurteilt. Das Geld wird zum größten Teil dem Opfer und ihrer Familie als Schmerzensgeld zugehen.


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Die Kontroverse

In Schweden wird normalerweise bei einer solchen Tat eine Haftstrafe zwischen zwei und sechs Jahren angesetzt. Insofern sorgte das doch sehr milde Urteil der Richter am 24. Juni 2015 für Aufregung in Schweden. Wie kann es also sein, dass das Urteil so milde ausfiel?

Die Begründung des Gerichtes

G. Mohamud war zum Zeitpunkt der Tat 17 Jahre alt und somit noch nicht volljährig, daraus folgend muss das Jugendstrafrecht angewendet werden. In solchen Fällen muss nach Kapitel 30 § 4 Schwedisches Strafgesetzbuch geprüft werden, ob es Umstände gibt, die einen Gefängnisaufenthalt vermeiden oder mindern könnten.

Das Gericht begründete das milde Urteil nun damit, dass der Täter nicht vorbestraft gewesen sei und unter sozial gefestigten Umständen lebe. Aufgrund von Angstzuständen und Schlafstörungen war er in medizinischer Behandlung und unter ständiger Medikation. Aufgrund seines bisherigen Lebenswandels sei nicht von einer Wiederholungstat auszugehen. Eine Bewährungsstrafe von acht Monaten wurden dem Täter angeboten, jedoch wählte er stattdessen die 180 Stunden gemeinnützige Arbeit.

Da das Opfer allerdings durch die Tat schwere körperliche und psychische Störungen erlitten habe, bleibt die Geldstrafe, welche verzinst wird, sprich: sich im Laufe der Zeit erhöht, davon unberührt.

Das hässliche Nachspiel

Im April 2016 berichtete die schwedische Lokalzeitung Sundsvalls Tidning nun, dass das mittlerweile 13-jährige Opfer bereits mehrmals von Geschwistern und Freunden des Täters tätlich angegriffen wurde und in ärztliche Behandlung musste. Leider reagiert auch in diesem Fall die schwedische Justiz sehr lax: Das Mädchen solle im Notfall die 112 wählen und sofort Alarm geben, sollte etwas passieren. Auch hätte sie die Möglichkeit, gegen jene Personen eine Unterlassungsklage zu erwirken.

Fazit

Das Gericht mag ja in seiner Urteilsbegründung sich exakt an das schwedische Strafgesetzbuch gehalten haben. Das subjektive Empfinden dieses Urteils in der Öffentlichkeit spricht aber eine andere Sprache. Auch der äußerst lasche Umgang damit, dass das Mädchen weiterhin drangsaliert wird, lässt das Urteil nicht in einem besseren Licht dastehen.

Inwiefern die hiesige Justiz anders entschieden hätte, vermögen wir nicht zu sagen. Die schwedische Justiz hat sich jedenfalls nicht gerade mit Ruhm bekleckert, auch wenn deren Urteilsbegründung juristisch einwandfrei ist. Dass sich hier mehr auf den Täter als auf das Opfer konzentriert wurde, wie es zumindest subjektiv den Eindruck macht, ist für kaum jemandem verständlich, auch nicht, dass dem Opfer augenscheinlich nicht wirklich Schutz geboten wird, außer dass der Familie ein Umzug angeboten wurde.

Eine Bitte noch

Dieser Fall bietet sehr viele Diskussionsgrundlagen. Viele werden sich darauf stürzen, dass der Täter Somalier ist und „ja alle so sind“. Andere werden die Kontroverse um den Opferschutz näher in Augenschein nehmen. Und wieder andere werden sagen „Das erwartet uns auch in Deutschland/Österreich/Schweiz“.

Jeder von uns wird eine andere Sichtweise über den Fall haben, weswegen wir euch auch nur die Fakten aus der Urteilsbegründung gegeben haben, ohne auf die Tatdetails einzugehen. Versucht aber trotz jeder Kontroverse, die dieser Fall beinhaltet, so objektiv wie möglich darüber zu diskutieren und verallgemeinert nicht. Es sind nicht „DIE Flüchtlinge“ oder „DIE Justiz“, mit solchen Argumenten ist niemandem geholfen.

Und wir hoffen, dass nicht nur die schwedische, sondern auch die hiesigen Justizen und Gesetzgeber sich darüber Gedanken machen, wie sie in diesem Falle entschieden hätten.

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