Zitat verdreht: „Halle-Leaks“-Blogger muss 10.000 € an Künast zahlen

Autor: Ralf Nowotny

Zitat verdreht: "Halle-Leaks"-Blogger muss 10.000 € an Künast zahlen
Artikelbild: Pressefoto: Renate Künast (Foto: Laurence Chaperon)

Dass Fake-Zitate nicht einfach nur als „Satire“ gelten, zeigt ein aktuelles Urteil.

Der rechtsradikale Blogger Sven Liebich muss 10.000 Euro Schadensersatz an Renate Künast zahlen

Grund ist ein Zitat Künasts von 1986, welches Liebich auf seinem Blog „Halle-Leaks“ ergänzte und sinnentstellte.
Laut Künasts Anwalt werden weitere Klagen an Urheber von Hass-Posts angestrebt.

Der Blog „Halle-Leaks“ von Sven Liebich ist vor allem für eines bekannt: Falschbehauptungen und verdrehte Zitate. Dazu werden Zitate oder einzelne Stichwörter aus real existierenden Medienveröffentlichungen genommen und diese mit Hilfe einer manipulativen Interpretation in einen radikalisierten Zustand versetzt.

Allerdings kann das auch teuer werden, wenn sich betroffene Persönlichkeiten dagegen wehren, wie das aktuelle Urteil zeigt.

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Der konkrete Fall

Wie oben beschrieben, nimmt Sven Liebich gerne echte Zitate und reißt sie aus dem Zusammenhang, interpretiert sie um und stellt dies dann als Tatsache dar. So geschehen auch mit einem Zitat von Renate Künast aus dem Jahr 1986, welches aufgrund fehlender Zeitangabe und Ergänzungen von Liebich als aktuell erscheint und ein verzerrtes Bild der Grünen-Politikerin erzeugt.

Konkret geht es um ein Sharepic auf „Halle-Leaks“ mit dem Bild von Renate Künast und dem Zitat: „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist, ist der Sex mit Kindern doch ganz Okay. Ist mal gut jetzt.

Wie die „Berliner Morgenpost“ berichtet, bezog sich Liebich dabei auf eine Debatte im Berliner Abgeordnetenhaus im Mai 1986, in der eine grüne Fraktionskollegin zum Thema „häusliche Gewalt“ redete. Auf die Zwischenfrage eines CDU-Abgeordneten, wie sie zum Beschluss der nordrhein-westfälischen Grünen stehe, Geschlechtsverkehr mit Kindern zu entkriminalisieren, soll Künast laut dem Protokoll dazwischengerufen haben: „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist.

Wie Renate Künast sagte, handele es sich um eine Missinterpretation des Zitates, da sie sich mit dem schnoddrigen Zwischenruf auf das eigentliche Thema, nämlich häusliche Gewalt, bezogen hat, nicht auf Sex mit Kindern; sie wollte damit den Vorwurf des CDU-Abgeordneten ins Leere laufen lassen, da er nicht zum eigentlichen Debatten-Thema gehörte, wie sie 2015 laut der „Welt“ erklärte.

Urteile für Hetzer und Verbreiter

Jenen Artikel der „Welt“ von 2015, in dem Renate Künast eben ausführlicher zu den Vorwürfen Stellung nimmt, war dann wohl auch die Steilvorlage für das eigens ergänzte Zitat auf „Halle-Leaks“, welches im Prinzip das Gegenteil von dem besagt, was in dem Artikel der „Welt“ erklärt wird, ganz abgesehen davon, dass das Ursprungszitat von 1986 stammt.

Die Richter am Landgericht Frankfurt am Main folgten der Argumentation Künasts über die oben beschriebenen Umstände des Ursprungszitates und verurteilten Liebich zu 10.000 Euro Schadensersatz, Übernahme der Prozesskosten von 1.800 Euro sowie Künasts Ausgaben für ihren Anwalt.

Ebenso wurde der Büroleiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Leif-Erik Holm zu 3.000 Euro Schadensersatz verurteilt, da er jenes verdreht ergänzte Zitat Künasts in einem Tweet weiter verbreitete.

Laut Anna-Lena von Hodenberg, Geschäftsführerin der von Campact und Fearless Democracy gegründeten gemeinnützigen Organisation „Hate Aid“, werden die 10.000 Euro dafür genutzt, weitere Prozesse gegen Angegriffene zu finanzieren. Auch habe man laut Künasts Anwalt Severin Riemenschneider weitere mutmaßliche Urheber von Hass-Posts im gleichen Zusammenhang ermittelt und weitere Klagen eingereicht.

Anmerkung: In einer früheren Version des Artikels hieß es, dass „Hate Aid“ ein Verein sei, den Künast mitgründete.
Es handelt sich allerdings nicht um einen Verein, sondern um eine gemeinnützige Organisation, von der Renate Künast eine Klientin ist.
Anna-Lena von Hodenberg hat uns freundlicherweise eine Korrektur der Infos zukommen lassen, wir bitten den Fehler zu entschuldigen.

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Fazit

Die Urteile zeigen deutlich, dass sich Ersteller und Verbreiter von Fake-Zitaten und Falschbehauptungen nicht mehr dahinter verstecken können, ja nur „Satire“ zu erstellen, wie schon so oft behauptet wurde. Eine rufschädigende, verzerrte Behauptung hat nichts mit Satire zu tun.

Artikelbild: Pressefoto: Renate Künast (Foto: Laurence Chaperon)

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