„Ersetze dein Profilbild für 24 Stunden mit einer Zeichentrickfigur deiner Kindheit.“

Autor: Andre Wolf

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Und welche Rechte hältst du an dem Bild?

Schnell mal das Profilbild mit einem Comichelden updaten, den man in der Bildersuche auf Google gefunden hat? Vorsicht – wer dabei Urheberrechte verletzt, kann teuer abgemahnt werden! Zugegeben: In den seltensten Fällen passiert wirklich etwas, jedoch muss man sich trotzdem im Klaren sein, dass man gegen das Urheberrecht verstoßen hat.

Man kann sich als einfache Regel merken: Wenn man eine Grafik, ein Foto, ein Bild nicht selbst gemacht hat, dann besitzt man auch nicht ohne weiteres das Recht, es auch zu nutzen oder gar neu zu veröffentlichen! Dazu muss dieses Bild auch nicht ausdrücklich mit einem © oder ähnlichem versehen sein, sondern das ist automatisch so.

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Baut man also öffentlich sichtbar ein Bild, an dem man keine Rechte besitzt, als öffentliches Profilbild (egal ob bei WhatsApp oder Facebook) ein, dann hat man einen Urheberrechtsverstoß begangen. Ob oder wie sehr der geahndet wird, zeigt sich im Einzelfall.

Rückblick: 2014

Es gab immer schon mehr oder weniger starke Wellen, in denen Nutzer auf Facebook ihre Profilbilder übergangsweise mit Comichelden ausgewechselt haben. Man kann sich jedoch merken: Zeichentrickfiguren sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne Erlaubnis des Urhebers nicht im Internet veröffentlicht werden. Im Jahr 2014 gab es eine sehr ähnlich gestaltete Aufforderung, in der man Disney-Charaktere als Profilbild einsetzen sollte.

Es gab zwar keine Abmahnwelle darauf, jedoch antwortete das Social Media Team von Disney recht eindeutig, dass es keine Freigabe für die Nutzung der Bilder für solche Zwecke gibt.

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Das Urheberrecht ist übrigens eines der am wenigsten geachteten Rechte im Netz. Warum das so ist, dazu kann es mehrere Gründe geben. Es hat sich im Laufe der Jahre eine gewisse Mentalität eingeschlichen, zu meinen, dass alles, was im Netz zu finden sei, gratis und frei nutzbar sein müsse.

Gleichzeitig oder gar verstärkend kann wirken, dass ein mangelndes Verständnis für  Urheberrecht, Nutzungsrecht, Vervielfältigungsrecht / Verwertungsrecht existiert bzw. viel Unübersichtlichkeit herrscht. Wie eine Erklärung des Themas “in einfach” aussehen kann, wird in diesem Video dargestellt:


(Video: Vanessa Valeyla Heuten, Youtube Valeyla Sol)

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