EU-Richtlinie: Kein warmes Essen mehr für Kinder und Obdachlose – Kinderschutzbund schreibt Offenen Brief

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Autor: Kathrin Helmreich

Ein Statusbeitrag der Epochtimes sorgt seit Tagen für sehr viele Anfragen und heftige Diskussionen.

Laut diesem Artikel kann die Wuppertaler Tafel keine warmen Speisen mehr an Obdachlose und bedürftige Kinder ausliefern, wegen einer angeblich neuen Richtlinie der EU.
Dies stimmt jedoch nicht. Diese EU-Richtlinie ist schon älter.
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Quelle: Facebook / Screenshot Mimikama

Was sagt diese EU-Richtlinie genau aus?

Dort heißt es:

Wer mehr als ein Drittel seiner warmen Mahlzeiten an andere Einrichtungen liefert, gilt als Gewerbebetrieb und muss strenge Auflagen erfüllen. Dazu gehören hygienische Maßnahmen, Dokumentationen und Eigenkontrollen.“

Was heißt das für die Wuppertaler Tafel und andere ehrenamtliche Organisationen?

Diese Richtlinie besagt, dass auch ehrenamtliche Organisationen in solchen Fällen den Richtlinien für Catering-Firmen unterliegen und strenge Auflagen zu erfüllen haben.
Diese sind jedoch für die Wuppertaler Tafel nicht einhaltbar, da diese Ehrenamtler beschäftigen, denen eine Eingliederung auf dem ersten Arbeitsmarkt dadurch ermöglicht werden soll.
Hierbei handelt es sich in erster Linie um Menschen, die die komplexen Anforderungen dieser Richtlinie nicht erfüllen können.

Stimmt die Aussage: „ Kein warmes Essen mehr für Kinder und Obdachlose“?

Diese stimmt nur bedingt.
Aufgrund der Richtlinie hat die Leitung der Wuppertaler Tafel nach einer annehmbaren Lösung für alle Beteiligten und Betroffenen gesucht. Priorität wurde auf die Obdachlosen gelegt und diese werden weiterhin auf den „Platten“ mit warmem Essen versorgt.
Der Kinderschutzbund, der rund 20 Kinder täglich mit warmem Essen versorgt, wird nicht mehr mit kostenlosen Essen versorgt.
Der Kinderschutzbund gehört zu den sozialen Einrichtungen, die über eigene bewährte Finanzierungssysteme verfügen und somit könnte er seine Kunden eigenständig mit warmem Essen versorgen.

Dies wird derzeit vom Wuppertaler Kinderschutzbund geprüft und eine entsprechende Versorgung / Lösung gesucht.
Ferner hat die Stadt Wuppertal zu einem Gespräch aller Beteiligten in den kommenden Wochen gebeten und ist an einer schnellen Lösung der Problematik interessiert.
Mit dem Presseamt der Stadt Wuppertal haben wir diesbezüglich Kontakt aufgenommen und folgende Antwort erhalten:

„Hallo Herr Sachs,
danke für den netten Kontakt!
Das Bergische Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA) der drei Städte Wuppertal, Remscheid und Solingen hat die Wuppertaler Tafel im Rahmen seiner Prüftätigkeit auf eine EU-Verordnung hingewiesen. In dieser Verordnung ist geregelt, dass Betriebe, die mehr als ein Drittel ihrer warmen Mahlzeiten an andere Ausgabestellen ausliefern, ein Zulassungsverfahren absolvieren müssen, mit dem die nötigen Hygiene- und Qualifizierungsstandrads der Mitarbeiter nachzuweisen sind, damit das Essen auch einwandfrei bei den Gästen ankommt. Es gab keinerlei behördliche Anordnung des BVLA, Lieferungen von Essen einzustellen sondern lediglich diesen Hinweis, auf die Mengen zu achten.
Die Leitung der Wuppertaler Tafel hat daraufhin selbst entschieden, die Zahl der Stellen und Einrichtungen, an die bisher Essen ausgeleifert wurde, soweit zu beschränken, dass diese Drittel-Grenze nicht überschritten wird. Grund ist vor allem, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tafel als Kräfte in Qualifizierungsmaßnahmen des Zweiten Arbeitsmarktes die hohen Standards eines solchen Zulassungsverfahren nach Überzeugung der Leitung nicht erfüllen werden.
Bei der Frage, wer künftig weiter mit warmen Essen versorgt werden soll, hat die Tafelleitung die Priorität auf die Versorgung der Menschen auf den „Platten“, also der Obdach- und Wohnungslosen und anderen Bedürftigen gelegt, die ohne Betreuung durch andere soziale Institutionen darauf am meisten angewiesen sind.
Einrichtungen anderer sozialer Träger, wie etwa der Kinderschutzbund, die über eigene bewährte Finanzierungssysteme und organisatorische Kapazitäten verfügen, sollen künftig nicht mehr mit kostenlosem Essen der Wuppertaler Tafel beliefert werden, sondern alternativ prüfen, ob die bei ihnen betreuten Menschen nicht ihre Mahlzeiten direkt in den Tafelläden zu sich nehmen können. Der Kinderschutzbund Elberfeld hat seinerseits angekündigt, die Mahlzeiten für die betreuten rund zwanzig Kinder notfalls eben von anderen Lieferanten zu bestellen.
Die Stadt Wuppertal war an der Entscheidung der Tafel nicht beteiligt, respektiert sie aber selbstverständlich und kann sie nachvollziehen. Wir arbeiten mit der Wuppertaler Tafel und allen anderen sozialen Einrichtungen der Stadt gut, eng und immer konstruktiv zusammen. In der kommenden Woche hat der zuständige Beigeordnete die Beteiligten zu einem Gespräch eingeladen.“

Abschließend kurz zusammengefasst ist folgendes zu sagen:

  • Die getroffen Aussagen stimmen nur bedingt.
  • Die Stadt / das Gesundheitsamt Wuppertal trägt keine Verantwortung bzw Schuld, sondern ist um eine Lösung der Problematik in Zusammenarbeit mit den betroffenen Organisationen bemüht.
  • Die Versorgung mit warmen Mahlzeiten wurde nicht komplett eingestellt, sondern nur die Auslieferung an andere soziale Träger.

Autor: Mike Sachs, mimikama.org

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